Beiträge von Berny

    Na schön, um etwas günstiger abzuschneiden würde ich um eine Erstberatung bitten; dann mal meine Meinungen ohne Gewähr:

    "Sie ist vor 2 Monaten in eine neue Wohnung umgezogen. Diese wurde ihr ohne Küche vermietet worauf sie sich für 10000€ + Einbau eine neue Küche zulegte. Den Rest der Wohnung hat sie zusammen mit Freunden und Verwandten komplett renoviert (Laminat, Teppiche, Tapeten, usw). Kaum war sie mit den Arbeiten an der Wohnung fertig, rief sie ihr Vermieter an"
    - Hatte er gewusst von den Investitionen? 10000€ für eine Küche in einer Mietwohnung sind schon recht beachtlich...

    "teilte ihr mit das sich seine Frau von ihm getrennt habe, sie sich aber keine sorgen machen müsse da er nicht vor habe die Wohnung zu verkaufen."
    OK

    "1 Woche später rief eine Marklerin bei ihr an und bot ihr die Wohnung zum kauf, und heute knappe 5 Wochen nach dem ersten Kontakt diesbezüglich führte die Maklerin interessenten durch die Wohnung."
    - Interessant. Darf ich auch noch meine Kumpels vom Fussballverein mitbringen? Ich kann noch keinen Zusammenhang zw. dem Eigentümer und irgendeiner Maklerin erkennen. Woher hatte die Maklerin die TelNr und die Infos?

    "Diese ließen zwar durchblicken das sie die Küche übernehmen möchten aber nicht den vollen Kaufpreis zahlen wollen und haben auch gleich gefragt ob sich meine Freundin bereits nach einer neuen Wohnung umgeschaut hätten da sie diese kaufen würden um darin zu wohnen."
    - Ich verstehe immer noch Bahnhof.

    "Durch recherche haben wir schon mitbekommen das es nicht so einfach ist Eigenbedarf anzumelden."
    - Google hilft.

    1.) Da sie erst so kurz in der Wohnung wohnt, wäre auch die Kündigungsfrist recht kurz oder gibt es da eine besondere Regelung?
    - Ist relativ kurz.

    2.) Ist es überhaupt zulässig eine Wohnung mit bestehendem Mietverhältnis zu kaufen um diese selbst zu nutzen?
    - Ja.

    3.) Da sie quasi für den ehemaligen Vermieter die Wohnung renoviert hat,
    - auch nicht quasi.

    "stehen ihr Schadensersatzansprüche zu im Falle eines verkaufs und dem damit verbundendem Wohnungsverlust?"
    - Empfehle anwaltliche Beratung.

    4.) Hat sie ein Anrecht auf die volle Zahlung der Küche incl. Zinsen, da sie beim kauf davon ausgegangen ist längerfristig in der Wohnung zu wohnen und es schwer sein wird eine neue Wohnung ohne bestehende Küchenelemente zu finden?
    - Antwort wie vor.

    5.) Muss sie für die Kosten einen Umzuges aufkommen? Da sie vom Verkauf und der möglichen Aussicht die Wohnung sofort wieder zu räumen vorm Einzug nicht informiert wurde?
    - Antwort wie vor.

    6.) Da sie sich nicht auskennt hat sie einer Wohnungsbesichtigung zugestimmt, ist sowas zulässig?
    - Es ist zulässig, einer Wohnungsbesichtigung zuzustimmen.

    7.) Da noch keine Kündigung erfolgt ist, muss sie weiteren Besichtigungen zustimmen?
    - Empfehle anwaltliche Beratung, denn noch ist mein Kenntnisstand der, dass der VM sagte, er wolle die Wohnung nicht verkaufen.

    habe "nur" 2 Steckdosen im Badezimmer.
    Nun besitze ich Trockner+Waschmaschiene, bleibt kein Strom übrig.


    Quatsch! Es ist Dir durchaus zuzumuten, die Stecker der Geräte bei Nichtbenutzung herauzuziehen.
    Machen wir übrigens sowieso, allein schon aus Sicherheitsgründen.

    Jetzt hat er mir vor 3 Tagen gesagt, dass er die Wohnung verkaufen musste und der neue Besitzer bis 13. Februar einziehn möchte.
    Meine Kaution hätte ich natürlich gerne wieder.


    Der Besitzer einer Wohnung ist der Mieter. Der Eigentümer ist... i.d.R. der Vermieter.:)
    Solange Dein Noch-VM Dir noch nicht schriftlich den Verkauf mit Datum UND der neue Eigentümer Dir dies analog noch nicht mitgeteilt hat, ist Dein Vertragspartner der alte VM, der Dir dann auch die Kaution schuldet.
    Ist der Eigentumsübergang bereits noch während Deiner Mietzeit, ist Dein neuer VM auch zuständig für die Rückzahlung der Kaution.
    Also: Dein Anbrechpartner ist immer Dein jeweiliger Vertragspartner.

    Hallo AngieNbg,

    ich kann Dir auch nur die Polizei empfehlen und morgen einen Fachanwalt.
    Übrigens: So mir nix Dir nix ist es wohl auch nicht ohne Dein Zutun soweit gekommen. Du hättest ja schon längst ausziehen können.
    Zitat. "... da wir im Jahre langen Streit lagen wegen sehr erheblicher Mängel in der Wohnung."

    Achja Aussage von der Abrechnungsfirma zu den Unterschieden: Da hat wohl der Vorbermieter falsch berechnet. Aber ich würd sagen: Wärmemengenzähler und Gasheizung sind idetisch, da sollte doch wenigstens im selben Jahr ähnliche Werte herauskommen. Nur hab ich woanders gelesen, dass der Wärmemengenzähler eigentlich nur eine Brot-Einheit ist, um dann die Aufteilung zwischen den Mietern als Verbrauchskosten vorzunehmen. Deshalb kann man die wohl auch nicht beanstanden. Aber ich versteh trotzdem nicht, wieso sich das Verhätnis ändern muss, wenn es das zuvor nicht getan hat.


    Und das kann Dir nur jemans vor Ort beantworten, der sich in diesem Gebiet gut auskennt.
    Dass natürlich jemand anders schuldig ist, ist ja sowieso klar...

    Hallo Hilker,

    man müsste den MV lesen um beurteilen zu können, ob er überhaupt bzgl. der Mietdauer gültig ist. Eigentlich sind nur max. 4 Jahre möglich bei einem Zeit-MV.

    Was das strafbare Erschleichen von Sozialleistungen (höchstwahrscheinlich durch Dich) betrifft, biste hier im falschen Forum.

    Hallo Ceberus,

    google mal nach Nachbarschaftsrecht, Hauswoche, Wegerecht, Parkflächen, Hausmeisterservice, Winterdienst, Gartennutzung, BGB-Mietrecht, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung.
    Hoffe, das reicht für (D)eine Klausur.

    Hallo rupert88,

    bei Deinem fiktivem Gedankenspiel kommt es aauf die Beweisbarkeit der Behauptungen bzw. Zustände an, ebenfalls auf die Regelungen des Mietvertrags und des BGB.
    Falls nötig, sollteste anwaltliche Hilfe bei diesem Basardurcheinander in Anspruch nehmen.

    Da dies aber nur ein paar Euro ausmacht, werd ich es wohl ignorieren (müssen).


    Hallo,
    müssen schon mal garnicht. Vor einem AG wurde auch schon mal über 50 Cent gestritten...
    Du wohnst anscheinend in einem MFH, also nicht in einem Haus mit dem VM in der einzigen anderen Wohnung?
    Zwingend anzuwenden ist seit 2009 die Heizkostenverordnung Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem .
    Um Eure Abrechnungen kontrollieren zu können, müsste man sie einsehen können. Würde sich evtl. jedoch erübrigen, wenn sie rechtswidrig erstellt wurden...:(
    Dass Eure Wohnfläche sich geändert haben soll, müffelt...

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