Komme aus zeitvertrag nicht raus

  • Hallo, habe eine 5 Jahres Vertrag unterschrieben, weil ich mich zeitweisse von meinem Mann getrennt habe. Nun wohne ich aber nicht mehr in der Wohnung weil ich zu ihm zurück bin, die Mietzeit beträgt noch ca 2 Jahre. Das doofe ist das die Miete vom Sozialamt getragen wird was der Vermieter auch weiss,trotztem macht er es mir sehr schwer einen Nachmieter zu stellen er will nur Berufstätige, verlangt eine Arbeitsbescheiningung und Auskunft vom vorherigem Vermieter ja sogar ein Führungszeugniss.Damit ist das so gut wie unmöglich für mich einen nachmieter zu finden da die Wohnung auch nicht soo toll ist. Jetzt unterstellen mir einige Nachbarn sogar erschleichen von Staatsleistungen was ja nicht stimmt da ich ja mit diesem Geld die Miete für die unbewohnte Wohnung zahlen muss, da ich sonst nur eine kleine Rente habe.Erschleicht sich denn mein Vermieter nicht damit Staatsgelder indem er mich nicht aus dem Vertrag lässt b.z.w es mir unmöglich macht einen Nachmieter zu finde?Ich weiss nicht mehr weiter kennt sich damit jemand ausß:(

  • Hallo Hilker,

    man müsste den MV lesen um beurteilen zu können, ob er überhaupt bzgl. der Mietdauer gültig ist. Eigentlich sind nur max. 4 Jahre möglich bei einem Zeit-MV.

    Was das strafbare Erschleichen von Sozialleistungen (höchstwahrscheinlich durch Dich) betrifft, biste hier im falschen Forum.

  • Hallo Hilker,

    Berny kann ich nur unterstützen. Hier läßt sich einiges vermuten. Es macht aber keinen Sinn darüber zu spekulieren was für einen Mietvertrag Sie haben.

    Falls Ihre Wohnung nicht zu klein ist!
    Kann ich Ihnen einen Tipp geben, wenn Sie einen korrekten Zeitmietvertrag haben.
    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Nachweis auf Untervermietung.
    - Keine Zustimmung, dann wird der Zeitmietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag mit einer Kündigungszeit von drei Monaten.
    Stimmt er zu, dann bestehen folgende Möglichkeiten
    - Zustimmung erfolgt schriftlich aber ohne unterschriebene Vereinbarung
    dann BGH; Urteil v.8.7.1998, NZM 1998,766 (Zeitmitvertrag wird event. ein unbefristeter Vertrag und somit Kündigungszeit von drei Monaten)
    - Zustimmung und alles korrekt, dann haben Sie die Möglichkeit den Antrag für die Untermietung rückgängig zu machen
    Fazit: Der Zeitmietvertag bleibt bestehen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (15. Januar 2013 um 21:07)

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