Beiträge von Berny

    der Arge ?
    vielen Dank für die Übersendung Ihrer Kontodaten. Um die Überweisung auf Ihr Konto zeitnah vornehmen zu können, bitten wir um die Genehmigung der ARGE, dass der Guthabenbetrag direkt an Sie ausgekehrt werden kann.
    Häh???
    Muss ich denen nun einen Arbeitsvertrag nachweisen??
    Ich habe doch die Miete bezahlt und nun zahlen die die Mehrleistungen nicht einfach zurück?


    Auch: Häh???

    Diesmal war Herr Mainschwimmer nicht schneller...:p

    Hallo Nicole,
    ich würde ein Protokoll führen: Wann habe ich Wo Wieviele Ameisen gesehen?
    Diese Tabelle mit einem Begleitschreiben an den VM mit der Aufforderung, die Mängel zeitnah zu beseitigen mit Hinweis auf § 535 BGB, wonach der VM verpfichtet ist, die Mietsache in Ordnung zu halten.

    Hallo Nicole,

    das ist ja fast luschtich...:

    "meine Vermieterin hat mir für die Jahre 2007-2011, also für 5 Jahre die Betriebskostenabrechnung geschickt."
    - Ungültig, da rechtswidrig.

    "1.darf Sie dass überhaupt nach 5 Jahren, sollte das nicht jährlich gemacht werden ?"
    - Sie "darf" schon..., nur leider ist das vergebliche Liebesmühe: BK_Abr dürfen über höchtens 12 Monate erstellt werden. <mal angenommen, der Abrechnungszeitraum stimmt mit dem Kj überein, könnnte sie jetzt die Abrechnung für den Zeit raum 1.1.-31.12.2012 erstellen.

    "2. darf sie überhaupt eine Nachzahlung verlangen wenn im Mietvertrag eine pauschale pro Monat angegeben ist ? Muss sie dann nicht eher diesen erhöhen ???"
    - Das kommt auf die genaue Formulierung an.

    leider konnte ich den Ablesetermin für die Heizkosten nicht wahrnehmen und habe nun von der Ablesefirma einen zweiten konkreten Termin bekommen.
    Zudem stellte diese mir für den zweiten Termin 29,75€ in Rechnung. Ist das rechtens? Meines Erachtens muss man einen zweiten Termin kostenfrei [gewährleistet] bekommen.


    Hallo Lametta,
    Du hast recht. Ich bin selbst seit Jahren Vermieter und kenne es nicht anders.
    Mit der Ablesefirma hast Du sowieso keinen Vertrag, sondern nur mit Deinem Vermieter.
    Ich habe aber auch schon von Fällen gehört bzw. gelesen, wo die Ableser selbst versuchen, ein kleines Geschäftchen nebenbei zu machen... - womit ich jetzt nichts gesagt haben will...:rolleyes:

    Donnerwetter, alle Achtung, da hat aber einer aufgepasst.
    Wie hättest du auf folgende Formulierung geantwortet ?
    frische Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als verbrauchte Luft


    Frische Luft täte Dir gut.
    Komme endlich vom Örtchen 'runter, musst Dich doch inzwischen ausreichend entleert haben.

    Hallo Bodo,

    wenn Du einen zweiten (Schein-)Mietvertrag unterschreibst, könntest Du Dich der Beihilfe zum Betrug nach § 263 StGB schuldig machen.
    Dein Vermieter macht aus seiner Untervermietung Gewinn, soll er auch dafür geradestehen. No risk, no fun.

    Hallo claubert,

    Deine geschilderten "Gründe" reichen m.E. keinesfalls aus.

    "Nun wollen wir aus dem Vertrag aussteigen, der am 01.05.2012 begann.
    "Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 12 Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmal nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig."
    - Eigentlich ist das doch klar wie Klossbrühe: Ihr könnt frühestens ab dem 01.05.2013 kündigen. Sie muss bis spätestens dem 04.05.2013, 18:00, beim Vermieter sein und würde dann, wenn Du bzw. Ihr (alle Mieter MÜSSEN unterschreiben!) "zum nächstmöglichen Termin" kündigt, zum 31.07.2013 effektiv werden.
    Ich gehe davon aus, dass der 1. Mai gesetzlicher Feiertag ist.

    Hallo Christina,

    "Der Mann, der auch den Mietvertrag(alleine) unterschrieben hat, trennt sich von seiner Frau."
    - ... und zieht aus.

    "Kann die noch Ehefrau( ohne Absprache ihrerseits mit uns) weiterhin ohne veränderten Mietvertrag im Haus weiter wohnen?"
    - "Kann" natürlich ja.

    "Wie sollte es für alle bestenfalls weitergehen?"
    - Die Frau kann den MV übernehmen. Dies wird in den beiden MVs von allen dreien unterschrieben festgehalten.
    Die Frau bekommt den MV, der Mann eine Kopie von der Seite, wo die Übergabe vereinbart wurde.
    Eine evtl. Kaution bleibt bei Dir.
    Du bist Dir ja sicher, dass die Frau zahlungsfähig und -willig ist?

    Morgen kommt ein Freund vorbei, der beruflich damit zu tun hat.
    Wenigstens lernt man sich so noch besser kennen. Dachte bisher, das er nur Klemptner ist. :p


    Was heisst hier "nur Klempner"? (Bitte ohne t.)
    Er wird wohl Heizungs- und Sanitär-Installateur sein.
    Aber bitte nicht vergessen: So wie der Schreiner kann's keiner.;)

    Versuchen Sie einen kostenlose Anwalt über das Gericht zu bekommen.


    Wer sich eine Luxusküche für Zehntausend Euronen leisten kann, hat anschliesend sicherlich kein Geld mehr für den Anwalt übrig...
    Aber, Boki, Du hast wohl recht, die ganze Geschichte scheint auch mir zu glatt zu sein...

    Bokiwi:

    "Kurze Darstellung - kalte Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als warme Luft"
    - Es ist umgekehrt.

    "Stosslüften mit 15 Minuten mind. 3 mal am Tag bei herunter gestellter Heizung,"
    - Heizung herunterstellen tut m.E. für die kurze Zeit nicht nötig.

    Jaaa aber ist total unfähr sie besizt einen Hund. Sie ist sozusagen auch Hundeliebhaberin. Aber mir verbietet sie es.


    Egal, ob unfähr oder unfair: Die VM kann Tierhaltung von ihrer (schriftlichen) Genehmigung abhängig machen.
    Wir alle haben unsere Hunde lieb...

    Hoellenfeuer:

    "Also zurück zur Grundfrage....
    Ist das normal das ich das machen soll"
    - Eigentlich nicht.

    "und vor allen ist das rechtens?"
    - Zweifele ich an.

    "wer trägt die Kosten?"
    Es dürften eigentlich keine anfallen.

    "Laut der anderen Mieter, kam die letzten Jahre immer einer zum ablesen."
    Vielleicht war der Ableser bei Dir vergeblich?
    Waren Ableser denn jetzt kürzlich bei den Nachbarn?
    Konntest Du inzwischen erfolgreich ablesen?

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