Moin zusammen,
meine Freundin hat da ein tierisches Problem. Sie ist vor 2 Monaten in eine neue Wohnung umgezogen. Diese wurde ihr ohne Küche vermietet worauf sie sich für 10000€ + Einbau eine neue Küche zulegte. Den Rest der Wohnung hat sie zusammen mit Freunden und Verwandten komplett renoviert (Laminat, Teppiche, Tapeten, usw). Kaum war sie mit den Arbeiten an der Wohnung fertig, rief sie ihr Vermieter an und teilte ihr mit das sich seine Frau von ihm getrennt habe, sie sich aber keine sorgen machen müsse da er nicht vor habe die Wohnung zu verkaufen.
Wie dem auch sei 1 Woche später rief eine Marklerin bei ihr an und bot ihr die Wohnung zum kauf, und heute knappe 5 Wochen nach dem ersten Kontakt diesbezüglich führte die Maklerin interessenten durch die Wohnung. Diese ließen zwar durchblicken das sie die Küche übernehmen möchten aber nicht den vollen Kaufpreis zahlen wollen und haben auch gleich gefragt ob sich meine Freundin bereits nach einer neuen Wohnung umgeschaut hätten da sie diese kaufen würden um darin zu wohnen.
Durch recherche haben wir schon mitbekommen das es nicht so einfach ist Eigenbedarf anzumelden. Für den Fall der Fälle würden wir uns aber schonmal gerne vorab informieren und hoffen das hier jemand ist der sich damit auskennt.
Jetzt stellt sich uns natürich die Fragen.
1.) Da sie erst so kurz in der Wohnung wohnt, wäre auch die Kündigungsfrist recht kurz oder gibt es da eine besondere Regelung?
2.) Ist es überhaupt zulässig eine Wohnung mit bestehendem Mietverhältnis zu kaufen um diese selbst zu nutzen?
3.) Da sie quasi für den ehemaligen Vermieter die Wohnung renoviert hat, stehen ihr Schadensersatzansprüche zu im Falle eines verkaufs und dem damit verbundendem Wohnungsverlust?
4.) Hat sie ein Anrecht auf die volle Zahlung der Küche incl. Zinsen, da sie beim kauf davon ausgegangen ist längerfristig in der Wohnung zu wohnen und es schwer sein wird eine neue Wohnung ohne bestehende Küchenelemente zu finden?
5.) Muss sie für die Kosten einen Umzuges aufkommen? Da sie vom Verkauf und der möglichen Aussicht die Wohnung sofort wieder zu räumen vorm Einzug nicht informiert wurde?
6.) Da sie sich nicht auskennt hat sie einer Wohnungsbesichtigung zugestimmt, ist sowas zulässig?
7.) Da noch keine Kündigung erfolgt ist, muss sie weiteren Besichtigungen zustimmen?
Ich hoffe jemand kennt sich da aus und kann uns in diesem Falle weiter helfen.
Mfg