warum? bei Studenten mach ich das regelmäßig, bisher noch keine schlechten Erfahrungen gemacht....
Bürgschaften belaufen sich automatisch auf bis zu drei Nettomieten...:eek:
Besser wäre es, die Eltern als (Mit-)Mieter mit in den Vertrag zu nehmen.
warum? bei Studenten mach ich das regelmäßig, bisher noch keine schlechten Erfahrungen gemacht....
Bürgschaften belaufen sich automatisch auf bis zu drei Nettomieten...:eek:
Besser wäre es, die Eltern als (Mit-)Mieter mit in den Vertrag zu nehmen.
Hi Milkakuh,
als was werden die Mietsachen denn in den Mietverträgen bezeichnet?
Wenn der Boiler jetzt kaputtgeht, könnte er ja evtl. die Reparatur ablehnen, weil Deine Auswechslung damals nicht mit ihm abgestimmt war, obwohl Dir (natürlich) der § 535 BGB bekannt gewesen sein musste, wonach der VM die Mietsache i.O. zu halten hat.
Den alten haste wohl nicht mehr...?
... unser Hausverwalter sagte mir jetzt heute, dass es ein Gerichtsurteil gäbe, dass ich mit dem letzten Boilerkauf den Passus anerkannt hätte und jetzt hätte ich PEch und müsste den neuen dann auch bezahlen
Stimmt das, was er sagt? Wenn ja, bitte möglichst mal die Urteile dazu bekannt geben....
Hi,
hat denn der HM das Urteil parat?
Ich kenne diesbezüglich keine Urteile...
Dies wäre m.E. Gegenstand einer Rechtsberatung durch einen Fachanwalt.
Hi Milkakuh,
i.A. ist es üblich, sowas mindestens zwei Wochen vorher anzukündigen.
Hier dürfte es so sein, dass der Unternehmer bedingt durch die Jahreszeit/das Wetter wenig zu tun hat und dem VM wohl ein günstiges Angebot gemacht hat. Ich würde an Deiner Stelle mit der Firma schnellstmöglich einen Termin vereinbaren.
Ich würde ohne Not dem VM keinen Wohnungsschlüssel überlassen.
Ob "Können wir da irgendwas machen?" würde ich mit Nein beantworten. Wichtig ist ja, DASS endlich etwas gemacht wird.
Hi Milkakuh,
Was für ewin Haus ist das? Studentenwohnungen? wv. Mieter, wv. Vermieter? Was steht in den Mietverträgen bzgl. Betriebskosten/Heizkosten?
Wenn eine Pauschale vereinbart ist, dann kann der VM die nicht erhöhen. Wenn er eine Erhöhung verlangt, dann geht das nur, wenn er eine jährliche Abrechnung aller Kosten vornimmt.
... UND wenn bzgl. der Betriebskosten eine jährliche Abrechnung vereinbart wurde UND überhaupt im MV die vom Mieter zu übernehmenden BK aufgeführt wurden. Diesbzgl. sollte der Fragesteller mal seinen MV genau überprüfen.
Darf ein vermieter nachträglich angaben zum arbeitgeber fordern?
Nein. Und wenn sowas im MV vereinbart wäre, wäre dies unwirksam.
- Und nun wollen wir mal abwarten, welche blödsinnige Bemerkung unser fantastischer Forentroll noch bringen wird...
Der Elektriker, der den Schaden begutachtete, hielt es für übertrieben, das gesamte, voll funktionsfähige Kochfeld auszutauschen und riet mir zu einem Emailie-Reperaturset.
Zwei Tage später erfuhr ich, dass der Hauswart - ohne weitere Abstimmung mit uns (den Mietern) - ein neues Kochfeld bestellt und den Einbau veranlasst hat.
Aha, wer die Musik bestellt, ...
Habe die Antwort gefunden. Durch sachliche Kommentare in einem anderen Forum.
Wäre schön, wenn Du glaubhaft wärest.
Wie würde wohl diese Mietpartei reagieren, wenn immer wieder mal was fehlt ?
Das wäre ja wirklich peinlich, v.a. dann, wenn die Haustür ab und zu mal nicht richtig schliesst...
- Vor allem an Tagen, wenn Müllabfuhr war.
Hallo Schnupf,
ist natürlich völlig verständlich, dass Dein Wohnblock mit knapp dreissig Wohnungen nicht saniert werden darf und kann, weil Du dann eventuelle Beeinträchtigungen Deiner Wohnqualität inkauf nehmen müsstest.
Mainschwimmer und dem Fantasten kann ich mich in keinster Weise anschliessen.
Ich wünsche Dir gute Besserung.
Bevor man sich Gedanken über eine Minderung der Miete macht, sollte man bedenken, ob man sich nicht selbst ein Bein stellt. Hier ein Urteil des BGH zur Sache:
http://www.strunz-alter.de/obj/content-AI…eterhoehung.pdf
Das tut mir direkt gut...:p
Die Borniertheit bzw. Dummheit mancher Zeitgenossen ist unglaublich.:eek:
Hallo nerdforce,
eigentlich kann man sich denken, dass Deine Umzugskosten für die Firma Peanuts sind, die si ausserdem noch voll beim Finanzamt absetzen wird.
In solch einem Falle halte ich eine wasserdichte Vereinbarung bzgl. aller umfassenden Punkte, auch Ende der Mietzahlungspflicht, Nichtrenovierung etc. für dringend erforderlich. Die Firma könnte bspw. die Umzugsfirma selbst beauftragen, sodass Euch das garnicht mehr tangiert. Bei den Verhandlungen solltet Ihr auch nicht allein sein. Unterschriften im Protokoll sollten die gleichen wie im MV sein.
Hallo Hannisy,
das A und O ist das, was in Eurem Mietvertrag vereinbart wurde. Ihr habt wahrscheinlich eine Gasetagenheizung (in der Küche oder im Bad) und müsstet mit Eurem EVU darüber einen eigen Vertrag abschliessen. Ist bei uns auch so.
Auf meinen (Stiebel-E.) steht aber DHE, und nun ?
Und nun ist festzustellen, dass ein DurchlaufErhitzer grundsätzlich DE abgekürzt wird und bei Stiebel-Eltron DHE eine interne Typ- bzw. Serienbezeichnung ist: http://www.zentralheizung.de/news/newsbilde…62315140700.jpg
Und nun?
Auch ich würde den Abrechnungsposten, die mir durch Originalbelege (Rechnung+Überweisungsnachweis) nicht belegt werden können, widersprechen. Dann würde ich den VM fragen, was er denn so vom Finanzamt hält.
Mit Excel lässt sich die Grösse einer Mietsache hervorragend berechnen.
Wenn die tatsächliche/bereinigte Nutzfläche mehr als 10% von der angegebenen nach unten abweicht, besteht ein Grund zur Reklamation.
Hallo Rapunzel,
diese Art von Wohnungsabnahme halte ich für bedenklich, da die Beweisführung sehr schwierig sein dürfte, vor allem für Dich in der schwächeren Position.
Ich mache es mir jetzt mal ganz einfach und leite Dich an [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] weiter.
Ich würde jedenfalls dem VM schriftlich mitteilen, dass ich auf einer persönliche Wohnungsabnahme mit Übergabeprotokoll für beide Parteien am letzten Miettag zw. xx und yy Uhr bestehe und zur Terminabsprache tel. unter der Nr. 0.... zu erreichen bin.
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