Beiträge von Berny

    Hallo meranoid,

    "Wir wohnen zu zweit hier als WG.
    Ich bin Hauptmieter.
    Mitbewohnerin steht bezeichnet als "Mitbewohnerin" ebenfalls im Vertrag.
    Unterschrieben haben wir beide."
    - Richtig(er) wäre: "Wir sind beide Mieter". - Mit gleichen Rechten und Pflichten.

    "Darf ich meiner Mitbewohnerin kündigen?"
    Keiner von Euch kann dem anderen bzgl. des Mietvertrags kündigen.

    "Ich habe ihr eine Kündigung geschrieben weil ich dachte als Hauptmieter darf ich das. Mitbewohnerin und Vermieterin sind aber der Meinung das geht nicht weil wir beide im Vertrag stehen."
    - Richtig.

    "Ich soll aber trotzdem als Hauptmieter alleine die Verantwortung tragen."
    - Quatsch, es gibt keine "Hauptmieter". Ihr seid beide Mieter mit gleichen Rechten und Pflichten.

    "Aufgrund einiger Unstimmigkeiten und insbesondere weil ich auch die Kaution alleine bezahlt habe ..."
    - Die Kaution gehört zur Mietsache. Welcher der Mieter sie geleistet hat, ist unerheblich, ebenso, an wen die VM sie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlt. Das müsstet Ihr Zweibeiden unter Euch privat klären.

    "Falls ich ihr nicht kündigen darf: kann ich dann alleine den Mietvertrag meiner Vermieterin gegenüber kündigen?"
    - Nein.

    "Oder können wir tatsächlich nur beide gleichzeitig kündigen?"
    - Bzw. gemeinsam: Ja.

    Ok. Nur er kann ja nun nicht ewig probieren um die Forderungen des entsprechenden § zu erfüllen. "Wie oft" darf er denn selbst probieren?


    Die Frage kann ich nicht beantworten. Wichtig ist, zu wissen, seit wann er von dem Mangel weiss und wv. Male und wann er nachweislich zur Mangelbeseitigung aufgefordert wurde. Nun hätte er aber den Mangel zeitnah zu beseitigen; ich würde 14 Tage geben, damit der Nagel mal einen Kopf bekomt.
    Bitte uns informiert halten.

    4) Der ist dort ca. eine Woche dran. Vermutlich bis die Salzsäure halbwegs wirkt. Da ich das nicht möchte: Darf ich ihn auffordern den Schaden durch einen Handwerker/Fachmann beseitigen zu lassen?


    Er hat dafür zu sorgen, dass die Mietsache den Vorgaben des § entspricht. WIE er das macht, ist seine Sache.
    Es kann auch ein Argument "Kein Geld in Kasse" nicht gelten.:D:mad:

    Hallo Bonetti,

    "Zwar hat der Vermieter sich relativ zeitnah immer dem Problem abgenommen, konnte die Verstopfung aber nur temporär beseitigen, so dass noch kurzer Zeit das Problem wieder auftritt. Offenbar liegen hier Verunreinigungen seitens des Vormieters vor. Die Abflussrohre sind wohl auch nicht fachgerecht verlegt (hat er selbst gemacht...). Ablagerungen von "Rohrfrei" lassen drauf schließen, dass der Vormieter wohl schon mit dem Problem zu kämpfen hatte. Wie auch immer: Das Spielchen machen wir jetzt schon zum 4-5 mal mit. Der Vermieter kommt mit seiner Salzsäure und versucht das Problem zu lösen..."
    - Nach § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache (wozu auch Ver-+Entsorgung gehört) i.O. zu halten.

    "Wir haben ihn nun schriftlich aufgefordert den Magel nun endlich dauerhaft und fachgerecht zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen, ansonsten würden wir die Miete mindern."
    - Sicherlich nachweislich? Halte ich für korrekt.

    "1) Wie gehen wir am besten vor?"
    - Ich würde noch einmal nachweislich auffordern und bei Erfolglosigkeit die Miete mindern.

    "2) Wie hoch ist eine angemessene Mietmiderung (Gästetoilette vorhanden)"
    - Bitte lies' Dich hier durch:
    Mietminderungstabelle
    Kanzlei Feser - Mietrecht
    RA Thomas M. R. Disque
    Erfahrungswerte kann ich selbst nicht liefern.:rolleyes:

    "3) Kann ich evtl. Wasserkosten in Rechnung stellen? Er hat sicherlich einiges an Wasser für seine Reparaturversuche benötigt."
    - Nachweise...? Und für 1m³ Frisch und Entsorgung 5€ muss man nicht...

    "4) Wie lange und wie oft müssen wir ihm Zutritt gewähren. Uns stört das mittlerweile, dass er tagtäglich dort ist, und auch nur, weil er das Problem einfach selbst nicht beseitigen kann."
    - Naja, ich würd sagen, einen Arbeitstag lang, max. erforderlichenfalls2.

    Schatteblick:

    "Hatte mit ein Freund zusammen eine Wohnung angemietet also zwei Hauptmieter. Haben uns dann aber nicht mehr so gut verstanden und im Einverständnis den Mietvertrag beide gekündigt. Bin schon ausgezogen in der Kündigungsfrist und er nicht da er keine Wohnung gefunden hat. Nun will er doch nicht mehr ausziehen."
    - Wenn der VM einverstanden ist, könnten doch die beiden den Mietvertrag ohne Dich fortsetzen. Hast Du Infos dazu?

    "Kann ich nun für eventuell anfallende Räumungskosten mit ran gezogen werden?"
    - Meinst Du Zwangsräumungskosten, falls er zum Termin nicht freiwillig auszieht?
    Jalls ja: Ja, denn Du haftest immer noch mit, und zwar zu 100%. Könntest dann lediglich versuchen, von ihm im Innenverhältnis einen Ausgleich zu erhalten.

    Tacheles

    "Nach dem Termin mit den VM im November wollten diese die falschen Berechnungen, Abrechnungsschlüssel etc. aus der NKA 2011 korrigieren bzw. gemäß den gesetzl. und Mietvertragl. Bestimmungen abändern."
    - Löblich.:)

    "Erst gestern kam dann ein neuer Termin zustande:
    Es wurde NICHTS abgeändert.
    Eine Abrechnung gemäß HKV und Anbringung von Ablesegeräten würde insg. ca. 300 EUR pro Jahr kosten, das wäre den anderen Mietern zu viel,"
    - Erstens hat das der VM, und nicht die M, zu bezahlen, und zweitens ist es Vorschrift.

    "wir sollen daher ! per schriftl. Nachtrag zum MV ! darauf verzichten."
    - Selten so gelacht.

    "Zukünftig sollen die Heizkosten und Heiznebenkosten nach qm abgerechnet werden."
    - Gesetzwidrig.

    "Auch die anderen Kosten sollen nun nach qm, bzw. Wasser / Entwässerung nach Verbrauch (vorh. Zähler) abgerechnet werden."
    - OK.

    "Insgesamt also erst alle Änderungen ab 2013 - keinerlei Korrekturen der bisherigen NKA. (2012 wurde noch nicht erstellt)
    Außerdem wolle mann im nächsten Jahr nicht wieder mit uns und unseren Beschwerden hier "rumsitzen" ...
    Nachdem wir mit unseren Mitmietern und dem VM versucht haben, alles offen, entgegenkommend und fair zu regeln - nun dies.
    Unseren Einwand, das diese Berechnungen der Heizk. den Ärger vorprogrammieren ließ man unkommentiert.
    Und zukünftig wolle man nicht wieder so blauäugig seine Mieter aussuchen.
    Wir waren zuerst einmal sprachlos ob dieser Ignoranz und Arroganz.
    Wir haben darum gebeten uns das mitgeschriebene Protokoll und die Änderungsvereinbarung schriftlich zukommen zu lassen.
    Weil, das glaubt einem sonst ja kein Mensch - und hilft für weitere Maßnahmen ..."
    - Besonders dann werden die betroffenen Teilnehmer aufwachen, wenn ihnen ein Fachanwalt einen tacheles-deutlichen Brief schreibt...:eek::mad:

    ferdinand55:

    "A und die Hausgemeinschaft H haben einen Mietvertrag ab dem 01.01.2012 geschlossen. Laut Vertrag ist A nicht zur Untermiete berechtigt."
    - Mit Hausgemeinschaft meinste wohl den Vermieter?

    "A vermietet B die gesamte Wohnung zum 01.01.2012 befristet bis zum 31.04.2012."
    - Meinst wohl 30.04.2012?

    "Am 31.02.2012 erfährt H davon und fordert A auf, dem B zu kündigen."
    - Das passt 2x nicht:
    1. Dieses Datum gibt es nicht.
    2. Ich kann nicht jemanden zu einer Vertragskündigung auffordern, sondern meinen Vertragspartner nur auffordern, die illegale Untervermietung zu beenden.

    "Kann A dem B sofort kündigen?"
    - Nein, denn auch Mieter und Untermieter haben einen MV miteinander, wonach i.d.R. die gesetzlichen drei Monate einzuhalten sind.

    "Kann das nur die H?"
    - w.o. unter 2. beschrieben.

    "Wie ist die Lösung?"
    dito.

    Für dich und deine "primitive" Art, ist dieser Thread nicht der richtige Spielplatz :) - Fühl dich in Deinen 1000 Beiträgen und 1000 Foren gut, wo Du nur son Kram postest um Ja einer der Top-Poster zu sein.
    Hilfreich bist du nur in der Abnutzung deiner Tastatur.
    Ich versteh auch nicht, warum son Spammer in so einem "lukrativem" Forum sein Unwesen treiben kann...
    Zu Dir jetzt keinen weiteren Beitrag mehr.


    Da schliesse ich mich an.
    Das "Dumme" an der Sache ist jedoch, dass dieser armselige Zeitgenosse mit zunehmender Kritik versucht, sich selbst noch zu übertrumpfen...
    Was soll's, wenn's ihn glücklich macht...


    Der VM darf m.E. nicht eigenmächtig den Abrechnungszeitraum verlängern,
    wie du es behauptest.


    Völlig richtig.
    Um bei einer neu erworbenen Immobilie "glatt" zu ziehen, hatte ich seinerzeit einen Abrechnungszeitraum von 17 Monaten dazwischengeschoben. Mieter vorher befragt, war kein Problem.

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