Wirklich schön und auch zu empfehlen. Ich habe diesen fantastischen Stänkerer auf die Ignorierliste gesetzt und muss mir sein dummes Geschwätz nicht mehr antun.
Nebenkostenabrechnung falsch?
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Stella84 -
16. Februar 2013 um 16:48 -
Erledigt
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Warum hast Du denn damit so lange gewartet ?
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Hallo Fantastisch
Na wenn das so ist.
BGH VIII ZR 316/10
Ahh, danke für die Info.
Passt aber m.E. nicht auf den Fall des TE,
da es im Urteil um eine einmalige einvernehmliche Anpassung geht,
der TE dieser aber offensichtlich nicht zugestimmt hat.
VG Syker -
Warum soll das nicht passen ?
Nur eben nicht für mehr als 16 Mon. da er 09.11 eingezogen ist.
Die überschüssigen Monate müssen eben weggerechnet werden, wie auch immer.Zitatder TE dieser aber offensichtlich nicht zugestimmt hat.
Natürlich nicht, weil es sich um 21 Mon. handelt und weil er auch der Meinung war, dass die 12 Mon. Abrechnung immer gilt. -
Warum soll das nicht passen ?
Weil der Tenor des Urteils von einer einvernehmlichen Anpassung ausgeht,
und ich unterstelle dem TE das dieser sich an eine solche erinnern könnte.
Wenn nicht einvernehmlich eine einmalige Anpassung vereinbart wurde,
ist von einer Abrechnung von max. 12 Monaten auszugehen.
Der VM darf m.E. nicht eigenmächtig den Abrechnungszeitraum verlängern,
wie du es behauptest.
VG Syker -
Zitat
Der VM darf m.E. nicht eigenmächtig den Abrechnungszeitraum verlängern, wie du es behauptest.
Wir machen das alle so und durfte seitdem am Ende von allen akzeptiert werden. -
Der VM darf m.E. nicht eigenmächtig den Abrechnungszeitraum verlängern,
wie du es behauptest.
Völlig richtig.
Um bei einer neu erworbenen Immobilie "glatt" zu ziehen, hatte ich seinerzeit einen Abrechnungszeitraum von 17 Monaten dazwischengeschoben. Mieter vorher befragt, war kein Problem. -
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