Mietminderung / Wohnungszugang

  • Hallo,

    wäre schön, wenn uns hier jemand weiterhelfen könnte.

    Sachverhalt:
    Wir haben ca. vor einem Jahr ein Haus gemietet. Seit dem Eizung ist gibt es Probleme mit dem Ablauf der Toilette. Zwar hat der Vermieter sich relativ zeitnah immer dem Problem abgenommen, konnte die Verstopfung aber nur temporär beseitigen, so dass noch kurzer Zeit das Problem wieder auftritt. Offenbar liegen hier Verunreinigungen seitens des Vormieters vor. Die Abflussrohre sind wohl auch nicht fachgerecht verlegt (hat er selbst gemacht...). Ablagerungen von "Rohrfrei" lassen drauf schließen, dass der Vormieter wohl schon mit dem Problem zu kämpfen hatte. Wie auch immer: Das Spielchen machen wir jetzt schon zum 4-5 mal mit. Der Vermieter kommt mit seiner Salzsäure und versucht das Problem zu lösen... (Evtl. gesundheitsschädlich?)
    Wir haben ihn nun schriftlich aufgefordert den Magel nun endlich dauerhaft und fachgerecht zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen, ansonsten würden wir die Miete mindern. Das hat damals mit der Heizung (ähnliches Theater) auch geklappt. Es macht nur diesmal nicht den Anschein, als bekäme er das hin, oder würde sich fachkundige Hilfe holen.


    Frage:
    1) Wie gehen wir am besten vor?
    2) Wie hoch ist eine angemessene Mietmiderung (Gästetoilette vorhanden)
    3) Kann ich evtl. Wasserkosten in Rechnung stellen? Er hat sicherlich einiges an Wasser für seine Reparaturversuche benötigt.
    4) Wie lange und wie oft müssen wir ihm Zutritt gewähren. Uns stört das mittlerweile, dass er tagtäglich dort ist, und auch nur, weil er das Problem einfach selbst nicht beseitigen kann.

    Vielen Dank!
    Bo

  • Hallo Bonetti,

    "Zwar hat der Vermieter sich relativ zeitnah immer dem Problem abgenommen, konnte die Verstopfung aber nur temporär beseitigen, so dass noch kurzer Zeit das Problem wieder auftritt. Offenbar liegen hier Verunreinigungen seitens des Vormieters vor. Die Abflussrohre sind wohl auch nicht fachgerecht verlegt (hat er selbst gemacht...). Ablagerungen von "Rohrfrei" lassen drauf schließen, dass der Vormieter wohl schon mit dem Problem zu kämpfen hatte. Wie auch immer: Das Spielchen machen wir jetzt schon zum 4-5 mal mit. Der Vermieter kommt mit seiner Salzsäure und versucht das Problem zu lösen..."
    - Nach § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache (wozu auch Ver-+Entsorgung gehört) i.O. zu halten.

    "Wir haben ihn nun schriftlich aufgefordert den Magel nun endlich dauerhaft und fachgerecht zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen, ansonsten würden wir die Miete mindern."
    - Sicherlich nachweislich? Halte ich für korrekt.

    "1) Wie gehen wir am besten vor?"
    - Ich würde noch einmal nachweislich auffordern und bei Erfolglosigkeit die Miete mindern.

    "2) Wie hoch ist eine angemessene Mietmiderung (Gästetoilette vorhanden)"
    - Bitte lies' Dich hier durch:
    Mietminderungstabelle
    Kanzlei Feser - Mietrecht
    RA Thomas M. R. Disque
    Erfahrungswerte kann ich selbst nicht liefern.:rolleyes:

    "3) Kann ich evtl. Wasserkosten in Rechnung stellen? Er hat sicherlich einiges an Wasser für seine Reparaturversuche benötigt."
    - Nachweise...? Und für 1m³ Frisch und Entsorgung 5€ muss man nicht...

    "4) Wie lange und wie oft müssen wir ihm Zutritt gewähren. Uns stört das mittlerweile, dass er tagtäglich dort ist, und auch nur, weil er das Problem einfach selbst nicht beseitigen kann."
    - Naja, ich würd sagen, einen Arbeitstag lang, max. erforderlichenfalls2.

  • Danke schonmal!

    1) Wir kommunizieren ausschließlich schriftlich (Es war schonmal die Eingangslampe kaputt. Er meinte die geht...). Ohne das Schreiben mit der aufgeführten Ankündigung hätte er nichts vom Schaden gewusst. Von daher nachweislich.

    2)Ok

    3) Ich könnte es höchstlich an den vergangenden Mietjahren bilanzieren. Könnten einige m³ zusammenkommen. Denke er lässt das Wasser laufen... Nen paar m³ sind mir egal.

    4) Der ist dort ca. eine Woche dran. Vermutlich bis die Salzsäure halbwegs wirkt. Da ich das nicht möchte: Darf ich ihn auffordern den Schaden durch einen Handwerker/Fachmann beseitigen zu lassen?

    Gruß

  • 4) Der ist dort ca. eine Woche dran. Vermutlich bis die Salzsäure halbwegs wirkt. Da ich das nicht möchte: Darf ich ihn auffordern den Schaden durch einen Handwerker/Fachmann beseitigen zu lassen?


    Er hat dafür zu sorgen, dass die Mietsache den Vorgaben des § entspricht. WIE er das macht, ist seine Sache.
    Es kann auch ein Argument "Kein Geld in Kasse" nicht gelten.:D:mad:

  • Ok. Nur er kann ja nun nicht ewig probieren um die Forderungen des entsprechenden § zu erfüllen. "Wie oft" darf er denn selbst probieren?


    Die Frage kann ich nicht beantworten. Wichtig ist, zu wissen, seit wann er von dem Mangel weiss und wv. Male und wann er nachweislich zur Mangelbeseitigung aufgefordert wurde. Nun hätte er aber den Mangel zeitnah zu beseitigen; ich würde 14 Tage geben, damit der Nagel mal einen Kopf bekomt.
    Bitte uns informiert halten.

  • Von dem Mangel weiß er seit unserem Einzug vor einem Jahr. Die damaligen Rückstände in der Toilette von "Rohrfrei" lassen auch darauf schließen, dass die Vormieter ein ähnliches Problem hatten - vielleicht auch im Umgang mit dem Vermieter. Zwischenzeitlich war halt schon eine Firma da. Die konnte ihr Gerät nicht einsetzen, weil halt die Abwasserleitung grundsätzlich nicht fachgerecht verlegt worden ist. Dies sehe ich als eigentlichen Mangel bzw. Ursache an. Insgesamt hat er so 4-5x da dran gearbeitet.

    Heute hat er den Abfluss wohl wieder befreit. Mal sehen wie lange... Werde jedenfalls die Miete dann sofort kürzen.

    Wenn er selbst den Schaden nicht beheben kann, obwohl er es immer wieder versucht, dann besteht ggf. ein Sonderkündigungsrecht. Kohle für einen Handwerker ist durch die Mieteinnahmen ja prinzipiell gegeben. Alleine schon, wenn ich die Mietkürzung gegenüberstelle.

    Wir werden sehen was hier die nächste Zeit so "abläuft".

    Jedenfalls danke für eure Hilfe! Vielleicht hat ja jemand noch eigene Erfahrungen oder kennt ähnliche Referenzfälle.

  • Wenn er selbst den Schaden nicht beheben kann, obwohl er es immer wieder versucht, dann besteht ggf. ein Sonderkündigungsrecht.


    ... welches ich sehr stark bezweifele.

  • Zitat

    Kohle für einen Handwerker ist durch die Mieteinnahmen ja prinzipiell gegeben. Alleine schon, wenn ich die Mietkürzung gegenüberstelle

    .
    Hast Du überhaupt auch nur ein mal dran gedacht wovon ein VM lebt ?
    Da bleibt nix übrig von den paar Kröten Miete.

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