Beiträge von Berny

    Hallo frostbork,

    "die Wohnung wurde vor meinem Einzug [wann?] komplett saniert und es waren schon Funkheizkostenverteiler an den Heizkörpern angebracht. Warum sollten da Neue montiert werden?"
    - Wie alt waren die FuHKVs?

    "Ich habe 2Jahre in der Wohnung gewohnt,"
    - Von... bis...?

    "Habe die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten,"
    - Bitte genauer Abrechnungszeitraum.
    Wann - genau - hast Du sie bekommen?

    "... ich im Jahr 2011 nur von Januar bis März die Wohnung gemietet hatte und auch keine HKV-Werte in der Abbrechnung zu finden waren... obwohl auf dem Übergabeprotokoll (bei Auszug aus Wohnung) die Werte für alle Heizkörper eingetragen waren. Die HKV-Werte wurden nur geschätzt (warum auch immer)."
    - ok erst mal.

    "Heute hab ich dann die Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, wo ich darauf hingeweisen hatte das HKV-Werte vorliegen.
    Antwort:
    "In der Heizperiode 2011 wurde auf ein neues Messsystem umgestellt. Auf Grund der Unterschiedlichen Gerätetechnik, ist es nur möglich, ein Messsystem zu berücksichtigen. Zur Erstellung der Abrechnung werden die neuen HKV berücksichtigt, da diese eine höhere Genauigkeit in der Verbrauchserfassung vorweisen.
    In Ihrer Wohnung konnten die Geräte erst nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes montiert werden. Deshalb erfolgte für die Heizperiode 2011 eine nach Heizkostenverordnung gesetzeskonforme Verbrauchseinschätzung."
    - ok erst mal.

    "Welche Möglichkeiten habe ich?
    zahlen? bin ich nicht einverstanden :mad:
    erneut Widerspruch einlegen ?
    - Kannste machen, wenn Du ausreichend begründen kannst.

    "Soll der Vermieter mir nachweisen warum die HKV getauscht werden mussten..."
    - Nein.

    "ist das Rechtens? die abgelesenen Werte einfach zu ignorieren ?"
    - Eigentlich nicht.

    "Wenn das wirklich legal wäre könnten die Vermieter doch jedes Mal die Zähler tauschen und der Mieter wäre der Dumme."
    - Dummes Zeugs! Die Zähler werden i.d.R. alle 10 Jahre getauscht, da dann die Batterien zuende gehen.

    Tacheles:

    "Wir zahlen für die 200qm im EG fast 1600 EUR im Monat Miete, dazu horende Heizkosten, da die Kinder es ja schön warm haben sollen."
    - Eure Angelegenheit.

    "Nun haben wir fast überall einfaches Fensterglas und die uralten Holzrahmen sind durch Verwitterung und tausend Anstriche nicht mehr dicht zu bekommen.
    Kann man den Vermieter (außer den Fantasiewünschelrutengänger ;)) in die Pflicht nehmen ?"
    - Nein. In 1€-Shops oder bei Woolworth habe ich Dichtungsgummis gesehen, 6m für 1€.

    "Gibt es so etwas wie eine "Erneuerungspflicht" ?"
    - Nur, was wirklich defekt ist, muss der VM instandsetzen bzw. e.F. erneuern.


    "Wenn wir, mit Zustimmung des VM, neue Fenster einbauen lassen, inwieweit kann man da vom VM eine Beteiligung einfordern ?"
    - Verhandlungssache.

    aufgrund dieses Themas habe ich im Keller mal nachgesehen und festgestellt, das alle 8 Kalt- / Warmwasserzähler die zu den beiden Mietparteien gehören, seit 1999 bzw. 2000 abgelaufen sind.
    wat nu ? bzw., was ist zu tun ?


    Nichts.
    Wenn jemand in der Schei**e rührt, fängt es an zu stinken.

    Zitat Fragesteller: "Hierfür habe ich eine mündliche Zusage bekommen, dass der Balkon bis zum Frühjahr fertig sei."

    Ich schätze mal, dass beides irgendwie im Zusammenhang steht: Komplettsanierung und derzeit fehlender Balkon sowie Abstellraum...... ;)


    Nun müssten wir nur noch wissen, ob mit Frühjahr(sbeginn) der meteorologische oder astronomische gemeint ist...:rolleyes:
    Wären also noch mindestens zehn Stunden Zeit...:cool:

    ist im Mietvertrag so vereinbart, die Frage, die wir uns stellen, ist, ob das überhaupt rechtens ist.


    M.E. kann auch eine solche ungewöhnliche Individualvereinbarung die HeizkostenVO nicht aushebeln.
    Ich würde freiwillig mtl. à Kontobeträge zahlen, so wie es allgemein üblich ist. Der VM sollte sich mal bei Haus und Grund erkundigen.

    Hallo Kokoloriker,

    vorab: die von Dir gern genannten Minderungs-Prozente solltest Du Dir aus dem Kopf schlagen.

    "Ich bin seit dem 28. Dezember in meiner neuen Wohnung und habe seitdem einige Mängel festgestellt.
    Die Mängel wären:
    -Komplettsanierung des Hauses, daher viel Dreck und Staub im Haus, der auch oft ungewollt in die Wohnung kommt."
    - Sanierungen kommen überall vor, werden als allgemeines Lebensrisiko abgehakt.

    "-Ein im Mietvertrag vereinbarter Balkon, welcher nicht vorhanden ist. Ebenso eine Abstellkammer außerhalb der Wohnung (auch nicht vorhanden)"
    - Vor der Anmietung gab es sicherlich eine Besichtigung der Mietsache. Dabei fiel Dir nichts auf?:confused:

    "Hierfür habe ich eine mündliche Zusage bekommen, dass der Balkon bis zum Frühjahr fertig sei."
    - Mündlich... :p

    "-Die Wohnungstür hat unten einen offenen Spalt, durch den Luft und Licht von außen in die Wohnung kommt (Sicherheitsgefahr, da man sie dadurch sehr leicht aufbrechen könnte)"
    - Vor der Anmietung gab es sicherlich eine Besichtigung der Mietsache. Dabei fiel Dir nichts auf?
    Bei meiner Mietwohnung (und der der Nachbarn) habe ich Holzschwellen mit Dichtungsen in die Türfüllungen geschraubt. Gab "dafür" eine Packung Merci;). Innen kannste Dir so'n langes Stofftierchen gegenlegen - so wie wir auch :)

    "-Wasser oftmals lange Zeit nicht warm/heiß, sondern nur lauwarm, dieser Fall zieht sich ab und zu auch mal 1-2 Tage hin"
    - Soo lange lässt ein vernünftiger Mensch kein Wasser laufen... oder wie war das gemeint? Auf welcher Etage wohnst Du? Wo befindet sich die Zentralheizungsanlage?

    Hallo stefan,
    auch ich bin der mehrheitlichen Meinung, dass der VM die durch den Zähler zu ermittelnden Kosten glatt an Dich weitergeben kann.
    Die HeizkVO kann garnicht angewendet werden, da der 30 oder 50%ige Anteil ja auf die Gesamtmietfläche des Hauses bezogen ist, aber hier hast Du ja mit des anderen Wohnungen nichts zu tun.
    Wichtig ist m.E. jedenfalls, dass es sich um einen geeichten Zähler handelt und der VM (=Zwischenhändler) nur tatsächlich entstandene Kosten an Dich weitergeben kann.

    Hallo mb0186,
    nach meinem Kenntnisstand können Mietminderungen unter bestimmten Voraussetzungen bei fehlender Beheizung bis zu 100% betragen.
    Ich würde mir die bislang erfolgten Aktivitäten tabellarisch aufschreiben, ebenso die Innen- und Aussentemperaturen.
    Vielleicht tut sich ja im Laufe des Tagen noch was...:rolleyes:

    Bisher hab ich keine Info vom Vermieter erhalten, telefonisch ist der Herr nicht erreichbar (immer nur die Sekretärin) und auf eine E Mail mit der BItte um eine Information, wann da nun welche Baumaßnahmen zu erwarten wären, habe ich auch keine Reaktion erhalten :( also werde ich mich wohl überaschen lassen müssen.


    ... und spätestens dann wirste Dich hier wohl wieder melden. :)
    Bei einem sich derart selbstverleugnendem Vermieter muss man wohl...:mad:

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