Bauarbeiten/Sanierung - Vermieter verpflichtet Mieter zu informieren?

  • Hallo Liebe Community,

    ich bin leider was Mietrecht und alles drumherum betrifft noch sehr grün hinter den Ohren, da ich aktuell in meiner ersten (Miet.-)Wohnung lebe, daher hoffe ich, dass ihr mir etwas Licht ins dunkle bringen könnt! 


    Folgendes zum akutellen Stand;
    Die Wohnung ist in einem Mehrfamiliengebäude (6 Parteien pro Aufgang, zwei Aufgänge).
    Als ich in die Wohnung einzog, war diese eine gerade neu saniert worden (innen, neue Böden und Sanitäreinrichtungen, neue Fenster).

    Alles Gebäude in der Nachbarschaft werdend derzeit renoviert/Saniert und neue Wärmedämmungen verbaut.

    Vor 2 Wochen Stand nun plötzlich ein Herr vor meiner Tür, de rmir erklärte er müsse die Fenster für die anstehende Renovierung vermessen. Er tat dies bei allen Wohnungen unseres Gebäudes, kam jedoch völlig unangemeldet!

    Vergangenen Donnerstag wurde ein Zettel in den Hausflur gehangen (von der Baufirma, nicht dem Vermieter!) das ab dem nächsten Tag die einzelnen Kellerräume neu gedämmt würden und man diese daher offen stehen lassen müssen und darin für die notwendigen Arbeiten Platz schaffen müsste. Wenn man abends um 19 Uhr von der Arbeit kommt, liest man so etwas natürlich gern!

    Unter diesem Zettel war auch ein Hinweis, dass die Balkonseites des Gebäudes ab dem folgenden Montag (heute) eingerüstet wird.


    So, und da stehe ich nun.
    So gesehen absolut unwissend.


    Ich habe mich mittlerweile etwas eingelesen und weiß, dass der Vermieter anschließend dann wohl eine Mieterhöhung fordern wird. Auch das mit der Erhöhung auf die Vergleichsmiete oder max.11% habe ich gelesen, das soll hier nicht das Thema sein.


    Was mich viel eher irritiert und ich so auch nicht in Ordnung finde, ist der Punkt, das man über nichts informiert wird!

    Ist es nicht gesetzlich geregelt, dass mir mein Vermieter Bescheid gibt wenn so etwas ansteht? Oder auch wenn er Firmen beauftragt, welche in meine Wohnung müssen um Fenster aus zu messen?
    Und auch, das überhaupt Bauarbeiten anstehen, müsste einem so etwas nicht mitgeteilt werden?
    Ebenso, wenn dann ja anscheinend auch die Fenster getauscht werden, sind das ja keine Arbeiten an der Fassade mehr, sondern in meiner Wohnung, das heißt ich müsste dann ja auch zu Hause sein und dem entsprechend in meinem Falle dann Urlaub für den Tag nehmen. Kann ich also vom Vermieter verlangen das er mir so etwas in einer bestimmten Frist vorher mitteilt?
    Ich verstehe einfach nicht, dass wir über absolut nichts informiert werden! Die einzige Mitteilung wird dann wohl die Mieterhöhung sein.

    Ist das wirklich alles so rechtens? Hat der Vermieter denn gar keine Verpflichtung uns zu informieren was da vorgeht?


    Für ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

    Eileen


  • Vor 2 Wochen Stand nun plötzlich ein Herr vor meiner Tür, de rmir erklärte er müsse die Fenster für die anstehende Renovierung vermessen. Er tat dies bei allen Wohnungen unseres Gebäudes, kam jedoch völlig unangemeldet!

    Das hat mit Mietrecht leider nicht im entferntesten zu tun.
    Es war totaler Leichtsinn von Ihnen diesen Herrn überhaupt unangemeldet in die Wohnung zu lassen.

    Zitat

    Vergangenen Donnerstag wurde ein Zettel in den Hausflur gehangen (von der Baufirma, nicht dem Vermieter!) das ab dem nächsten Tag die einzelnen Kellerräume neu gedämmt würden und man diese daher offen stehen lassen müssen und darin für die notwendigen Arbeiten Platz schaffen müsste.

    Eeeeh, nächstens hängt ein Zettel am Brett mit der Aufforderung die Wohnungstür offen zu lassen.
    Und sowas lesen Sie gern?

    Ihre nachfolgenden Überlegungen sind richtig und Sie müssen Ihre Wohnung, ohne vorherige Ankündigung des Vermieters mit Angabe der Gründe, nicht öffnen; gilt auch für Nebengelässe.

    Handeln Sie also danach!

  • Danke für die Info.

    Ok, das war mies ausgedrückt, ICH habe den Herren nicht hereingelassen (eben aus diesen Gründen) aber ich weiß das einige Nachbarn in in die Wohnung gelassen haben.

    Bezüglich des Kellers haben wir das Glück, das mein Lebensgefährte heute frei hat und mehr oder weniger danaben steht (ich lasse den Keller siche rnciht ganztägig offen, wenn wir an einer Hauptstraße wohnene und die EIngangstür auf Grund der Bauarbeiten ständig offen gelassen wird)

    ich hätte das genauer schreiben sollen, tut mir leid.


    Mir geht es aber viel mehr darum, ob denn der Vemieter wirklich nicht irgendwie verpflichtet wäre, uns zumindest die großen anstehenden (gerade beginnenden) Bauarbeiten an zu kündigen... vorallem wenn danach ja sicher die Mieterhöhung folgt)

    Es wäre nämlich toll, sowas mal zu erfahren und nicht immer tagelang hinterher telefonieren zu müssen, dann doch niemanden zu erreichen und genauso schlau zu sein wie vorher.
    Würde das für den vermieter verpflichtend sein, könnte man ihn zumindest daran ja mal etwas nachdrücklicher erinnern.

  • Hallo Eileen,

    (auch) ich würde solch Jemanden nicht in meine Wohnung lassen. Üblich hierfür sind mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit bzgl. der Ankündigung (ich denke da bspw. an die Heizungs-Ableser, evtl. Schornsteinfeger bzw. Heizthermen-Überprüfer).
    Eine evtl. Modernisierungs-Mieterhöhung kann die Vermieter wegen der fehlenden Vorankündigung auch erst mit dreimonatiger Verspätung begehren.

  • Zitat

    Eine evtl. Modernisierungs-Mieterhöhung kann die Vermieter wegen der fehlenden Vorankündigung auch erst mit dreimonatiger Verspätung begehren.


    Blablabla.... immer die gleiche Leier.

    Modernisierung: Mieterhöhung trotz nicht rechtzeitiger Ankündigung rechtens
    Ein Vermieter hatte dem Mieter einer Wohnung im zweiten Obergeschoss mit Schreiben vom 18.8.2004 mitgeteilt, dass im September ein Personenaufzug im Gebäude installiert werden sollte. Die Miete sollte nach Beendigung der Arbeiten um ca. 108,08 EUR angehoben werden. Über den zuständigen Mieterverein ließ der Mieter am 31.8.2004 mitteilen, dass er dem Einbau nur zustimme, wenn die Miete nicht erhöht würde. Nach Einbau des Aufzugs forderte der Vermieter eine um 107,06 EUR erhöhte monatliche Miete. Der Mieter erkannte die Mieterhöhung nicht an, da man ihn mindestens drei Monate vorher hätte informieren müssen. Vor dem letztendlich mit dem Rechtsstreit befassten BGH berief sich der Mieter auf die gesetzliche Regelung, dass ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen spätestens 3 Monate vor Beginn ankündigen muss. Dabei hat er die Art, den Umfang, Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Erhöhung der Miete mitzuteilen. Der BGH entschied jedoch zu Gunsten des Vermieters, dass auch bei einer kurzfristig angekündigten Modernisierung eine entsprechende Mieterhöhung gefordert werden kann. Das Recht zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 559 BGB dahingehend geregelt, dass die Miete bei baulichen Maßnahmen, „die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung)“ um 11 % angehoben werden darf. Eine verspätete Mitteilung schließt eine Mieterhöhung nicht aus. Dabei berief sich das Gericht auf die Regelung in § 559b BGB. Dort wird die Mieterhöhung selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn gar keine Mitteilung erfolgt. Nach Ansicht der Richter dient die dreimonatige Ankündigungsfrist lediglich dazu, dem Mieter ausreichend Zeit zu geben, sich auf die beabsichtigte Baumaßnahme einzustellen. BGH VIII ZR 6/07

  • Ich Danke euch für Eure Infos.

    Mir geht es ja nicht drum, wann die Mieterhöhung kommt (daran kann man ja eh nichts ändern).

    Mir ging es nur durm, ob ich nicht ein Recht hätte, zu wissen was da vor sich geht.

    Bisher hab ich keine Info vom Vermieter erhalten, telefonisch ist der Herr nicht erreichbar (immer nur die Sekretärin) und auf eine E Mail mit der BItte um eine Information, wann da nun welche Baumaßnahmen zu erwarten wären, habe ich auch keine Reaktion erhalten :( also werde ich mich wohl überaschen lassen müssen.

    Danke euch trotzdem! :)

  • Bisher hab ich keine Info vom Vermieter erhalten, telefonisch ist der Herr nicht erreichbar (immer nur die Sekretärin) und auf eine E Mail mit der BItte um eine Information, wann da nun welche Baumaßnahmen zu erwarten wären, habe ich auch keine Reaktion erhalten :( also werde ich mich wohl überaschen lassen müssen.


    ... und spätestens dann wirste Dich hier wohl wieder melden. :)
    Bei einem sich derart selbstverleugnendem Vermieter muss man wohl...:mad:

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