Beiträge von Berny

    Hallo Wuschel,

    "nachdem, was ich so gelesen hab hier, darf er es wohl und dann hat er ja auch recht, warum soll er es dann nicht tun,"
    - Der VM darf das nur dann machen, wenn es im MV rechtswirksam vereinbart ist.

    "wundert mich eh, daß es andre VM nicht auch so machen,"
    - Falls die alle Öltanks haben...:confused:
    Wir haben Gas...:p

    "es stimmt ja schon, daß sonst der VM uns das, was wir verbraten, vorstreckt."
    - Das mit dem Vorstrecken ist ohnehin öfters der Fall, auch wenn der VM grundsätzlich nur die Betriebskosten an div. Leistungserbringer weiterleitet.

    "War nur sehr überrascht, daß es so ne Art von Nebenkosten auch gibt und den Anderen stinkt das auch."
    - Naja, bei Dir hat er ja einen Zahlungsaufschub gewährt.
    M.E. hätte der VM diese Klausel im MV deutlich geschickter und schmerzfreier regeln können, in Richtung üblicher angemessener mtl. VZ.

    "Hoffentlich wird hier keiner ..."
    - Sehr wohl verstanden...:)

    Hallo twittymaus,

    ich denke nicht, dass die von Dir geschilderten Mängel für eine fristlose Kündigung ausreichen.
    Wenn Ihr JETZT (schriftlich, alle Mieter müssen unterschreiben) zum nächstmöglichen Termin" kündigt und der Vermieter die Kündigung spätestens (nachweislich) am Montag bis 18:00 erhält, würde sie zum 31.05.2013 gelten. - Es sei denn, Ihr habt Kündigungsverzicht vereinbart oder einen Zeitmietvertrag...:(

    u.a. müßte ich den Fensterrahmen im Kinderzimmer von innen neu streichen, der Fensterrahmen ist aus Kunststoff, darf ich den Rahmen mit der entsprechenden Farbe streichen?


    Noch nie von sowas gehört...:confused:

    Können wwir die Nebenkostenabrechnung erstmal zurück halten ?


    Nur den strittigen Betrag. Hier würde ich entsprechend widersprechen und den VM auffordern, die Mängel umgehend zu beseitigen und die Abrechnungen zu korrigieren. Auch Bezug auf § 535 BGB und § 263 StGB nehmen.
    Evtl. Kosten des VM sind nicht Probleme der Mieter.

    Lena86:

    "Sie werfen mich aber im Anschreiben immer mit dem letzten Mitbewohner in einen Topf"
    - Korrekt, denn Ihr beide seid Mieter.

    "obwohl dieser 2011 da gar nicht gewohnt hat."
    - Interessiert nicht, noch ist er Mieter.

    "Ausserdem greift eigentlich laut Heizkosteverordnung der Passus das wenn vom Vermieter aus keine Zähler montiert wurden das komplett nach Fläche abgerechnet werden muss und ich dann noch ein 15%-prozentiges Kürzungsrecht habe. Nur darf ich das jetzt selber ausrechnen und entsprechend begleichen oder muss ich den Vermieter vorher drauf hinweisen?"
    - 15% ok. VM drauf hinweisen gehört sich schon so.

    Hallo mietrechtsfrage,

    wenn der VM die Miete erhöhen möchte, muss er sie nicht irgendwie berechnen. Er kann ganz einfach nur seine Wunschvorstellung mitteilen und um Zustimmung bitten.
    Falls Du den Eindruck hast, dass er den Hals nicht voll genug kriegt, frage ihn doch mal, was er sonst noch benötigt um gaaanz glücklich zu sein.
    Und - das letzte Hemd hat eh' keine Taschen...:cool:

    Elbflorenzer:

    "...zwecks der Internet-Situation, Er mindert uns jetzt die Miete um 10%, da wir uns nicht an vertraglich vereinbarte Regelungen halten, wenn wir ihm das Internet entziehen."
    - Nur falls Internet vertraglich vereinbart wurde und im Mietpreis enthalten ist, zurecht.

    "ich als Anschlussinhaber darf doch selbst entscheiden wer diesen mit Nutzen darf?"
    - ... und illegale Down- and Uploads...:eek:

    "Außerdem hat P keine Lust, nach seinem Auszug der Kaution hinterher zu rennen, also zieht er für die letzten 3 Monate die er hier wohnen darf, die Kaution anteilig von der Miete ab. Geht doch gar nicht, rechtlich gesehen!"
    - Du hast recht.

    "Darf ich ihn jetzt abmahnen weil er die Miete nicht fristgerecht zahlt und außerdem nicht vollständig????"
    - Ja.

    "Oder irgendwelche anderen rechtlichen Schritte (z.B. anzeigen, meint meine Mitbewohnerin)????"
    - Vergiss' es, ist für die Ermittlungsbehörden Pillepalle!
    Bestenfalls könnteste Schadenersatz einklagen, wenn ein Schaden nachweisbar ist.
    Man kann sich, wenn man nichts Sinnvolleres oder -loseres zu tun hat, das Leben gegenseitig so schwer wie möglich machen...:eek::mad:

    Vielen Dank! Ich werde mich mal an einen Fachanwalt wenden. Die Sache kommt mir schon lange komisch vor, ich hab da immer ein gesundes Bauchgefühl ;)


    Leider zu spät.
    Und wenn ich von solchen Szenarien lese, klingeln bei mir immer die gesunden Gefühlsglocken nach dem Motto: Eine Hand wäscht ...:mad:
    Schliesse mich an: Lass' das mal anwaltlich überprüfen.

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