Hallo Forumsmitglieder,
wie im letzten Thema schon erwähnt hab ich seit Freitag bis (laut Vermieter ca. Dienstag oder Mittwoch) einen Luftentfeuchter in der Wohnung. Da das Ding lt. Internet ordentlich Strom zieht, möchte ich wissen, ob ich Ansprüche habe und wie sich diese berechnen. In der Mietminderungstabelle kann ich leider keine passende Antwort finden. Vielen Dank für die Hilfe,
Gruß Charles
Hallo Sir,
eine MM steht Dir m.E. ja auch nicht zu. Diese Bautrocknungsgeräte haben i.d.R. einen eingebauten Stromzähler, wo Du den Verbrauch ablesen kannst. Der Rest ist dann ein wenig Mathematik.