Heizkosten falsch berechnet

  • Hallo Leute, erstmal finde ich es super das es so ein Forum für unwissende Leute wie mich gibt.

    Wie im Titel schon steht, sind die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung falsch berechnet.
    Hier der bisherige Werdegang.
    Am 26.07.12 habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich habe dann per E-mail einen Wiederruf geschrieben und eine Eingangsbestätigung erhalten.(wie ich nun weiß hätte ich das besser per Postweg machen sollen.
    Hier der Wiederruf

    Die Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr habe ich erhalten. In der von Ihnen erstellten Form kann ich diese jedoch leider nicht akzeptieren, da sie einige mir unverständliche Positionen enthält.

    Die Heizkosten sind falsch berechnet oder für mich einfach nicht nachvollziehbar.

    In meinem Mietvertrag wurden bei Einzug der Stand der Zähler festgehalten, doch in der Betriebskostenabrechnung ist der alte Stand bei allen Heizkörpern bei 0.

    Hier die Zählerstände aus meinem Mietvertrag


    Küche 188/0 Schlafzimmer 339/0 Bad 22/0

    727/0


    Auf den Zählern wird als Stichtag der 31.12. angegeben, allerdings bin ich erst am 01.02. eingezogen, wurde der Monat Januar vielleicht mit berechnet?

    Desweiteren ist der Zählerstand im Bad mit 0/0 angegeben und auf 1420,897 VE geschätzt.

    Der Vorjahreswert liegt bei 148, also 84,34 VE.

    Nach Zustellung einer korrekten und nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung werde ich den geforderten Betrag umgehend auf Ihr Konto überweisen.

    Wie schon in der E-mail zu sehen, wurde der Zähler im Bad geschätzt, dadurch kommt eine Nachzahlung von 700 Euro zustande.

    Am 18.01. habe ich nun die erste Mahnung bekommen, hab also dort angerufen und mein Problem geschildert.
    Dort wussten sie erstmal von nix und haben dann meine E-mail weitergeleitet zur Messfirma.
    Bis heute ist noch keine neue Abrechnung gekommen, nun stellt sich für mich die Frage ob ich die falsche Nebenkostenabrechnung trotzdem bezahlen muss. Das möchte ich natürlich nicht, da ich meinem Geld dann wahrscheinlich Monatelang hinterherrennen muss.


    Wär schön wenn jemand mir weiterhelfen könnte.


    mfg

  • Hallo b_punktT



    Bis heute ist noch keine neue Abrechnung gekommen, nun stellt sich für mich die Frage ob ich die falsche Nebenkostenabrechnung trotzdem bezahlen muss. Das möchte ich natürlich nicht, da ich meinem Geld dann wahrscheinlich Monatelang hinterherrennen muss.

    rein rechtlich gesehen musst du bezahlen,
    (am besten unter Vorbehalt)
    dafür hast du i.d.R. 30 Tage nach Erhalt bzw. Zahlungsziel der Abrenung Zeit.
    Anschließned wärst du in Verzug,
    hier können dir Zinsen berechnet werden,
    oder ggf. sogar gepfändet werden.



    Ich habe dann per E-mail einen Wiederruf geschrieben und eine Eingangsbestätigung erhalten.(wie ich nun weiß hätte ich das besser per Postweg machen sollen.

    zumindest hast du schon mal die Textform gewählt,
    und nicht wie viele mündlich.
    Besser ist die Schriftform zu wahren.


    Hier die Zählerstände aus meinem Mietvertrag

    Küche 188/0 Schlafzimmer 339/0 Bad 22/0

    727/0

    Was hast du für HKV?
    es gibt digitale HKV die zum Stichtag auf 0 umspringen,
    und die Werte für das abgelaufene Jahr gespeichert werden.
    Dies könnte bei dir der Fall sein.



    Auf den Zählern wird als Stichtag der 31.12. angegeben, allerdings bin ich erst am 01.02. eingezogen, wurde der Monat Januar vielleicht mit berechnet?

    Wenn du HKV hast die auf 0 springen (siehe oben)
    und beim Einzug die Werte 0 waren sollte das OK sein.


    VG Syker

  • Hallo b_punkT,

    "Wie im Titel schon steht, sind die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung falsch berechnet."
    - Das bedeutet, dass Du die NK ausgleichen und gegen evtl. berechnete HK Widerspruch (schriftlich!!) mit Begründung einlegen solltest.

    "In meinem Mietvertrag wurden bei Einzug der Stand der Zähler festgehalten, doch in der Betriebskostenabrechnung ist der alte Stand bei allen Heizkörpern bei 0."
    - Wann war Mietbeginn? Mit Jahresangabe bitte!
    Abrechnungszeitraum war das entsprechende Kalenderjahr? Oder?

    "Hier die Zählerstände aus meinem Mietvertrag
    ...
    Wie schon in der E-mail zu sehen, wurde der Zähler im Bad geschätzt, dadurch kommt eine Nachzahlung von 700 Euro zustande."
    - Den Zählerstand per 01.01.13 kannste ja selbst ablesen und nachreichen.

    "Dort wussten sie erstmal von nix und haben dann meine E-mail weitergeleitet zur Messfirma."
    - Sowas nennt sich "Arbeitsvereinfachung"...
    Die Messfirma hat mit Dir nichts zu tun, denn deren Vertragspartner ist Dein Vermieter.

  • Hallo, ich bin am 01.02.2011 eingezogen, zu dem Zeitpunkt wurden auch die Zählerstände festgehalten.
    In der Abrechnung stimmt der Abrechnungszeitraum, jedoch ist bei Zählerstand alt alles mit 0 angegeben.

    Ich habe Funkmessgeräte an den Heizköpern, diese haben 3 Angaben.
    Den Vorjahresstand, den aktuellen Stand und den Stichtag 31.12.

  • b_punkT:

    "ich bin am 01.02.2011 eingezogen,"
    - Ich fragte zwar nach dem Mietbeginn (denn der interessiert, aber gut, lassen wir es dabei).

    Also wurde der Januar unzulässigerweise mitberechnet.
    Mit dieser Begründung kannste der Heizkostenabrechnung bei Deinem Vertragspartner widersprechen und ihn auffordern, eine korrekte vorzulegen..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!