Auch Menschen haben eine innere Uhr, die man nicht sieht. Vielleicht ist das bei derr Wasseruhr auch so? Die Welt ist voller Mysterien.
Jaja, und zu wieviel Potenz besteht der Mensch aus Wasser?
Auch Menschen haben eine innere Uhr, die man nicht sieht. Vielleicht ist das bei derr Wasseruhr auch so? Die Welt ist voller Mysterien.
Jaja, und zu wieviel Potenz besteht der Mensch aus Wasser?
..., weil die Wasseruhr eine extra Uhr hat ...
Könntest Du das bitte näher erklären?
Hallo michxo,
falls Du Dich in die elitäre Vermieterliga emporschwingen willst, solltest Du doch eher in einem Vermieterforum nachfragen.
ja was denn nun ... ![]()
Vielleicht wird Dir ein einem Fermietervorum eher gehelft?:)
mhhh geht nicht mit Wirkung schon vorher zu kündigen? Ist ja bissel knapp.
Kennst Du Fälle in denen es da Probleme gab?
Der Text dürfte eindeutig sein.
Nein, kenne solche Fälle (bisher, gottseidank) nicht.
Kauf Dir Duden hat mir auch gehelft!
Hää?
Kauf' Dich Deutschbuch, hat mich auch gehelft!
Warum verschweigen Sie uns den § 15 Ihres Mietvertrages?
Äätsch, war eine Minute schneller...
Naja, einmal jährlich halte ich eh für "üblich".
Niemand zwingt Dich, beim Termin am 29.4.2013 um 9 Uhr 30 allein zu sein.
Hallo moserstefan,
Du solltest viel mehr Infos liefern, bspw.:
Was sagt das Übergabeprotokoll über Mängel an der Mietsache und Vereinbarungen über deren Behebung?
Danke Vermieter, du hast mir sehr geholfen.
Kann ich bestätigen, er ist sehr hilfsbereit. Aber solche SP... wie Du sind es nicht wert.
[QUOTE=siju:
"Der Vormieter hatte den Zähler ab- und der neue Mieter hatte den nicht angemeldet. Deshalb lief der Zähler auf meinen Namen und ich muss die Stromkosten , trotz Vorlage des Mietvertrages , bezahlen."
- Richtig. Der MV interessiert das EVU nicht.
"Da der Mieter an den Anbieter jetzt bezahlt , kann der Strom nicht abgedreht werden. Ich denke das Geld und das was ich ihn für die Renovierung gegeben habe , werde ich nicht wiedersehen."
- Davon wird wohl auszugehen sein.
"Ich will das der Mieter auszieht . Hat eine Kündigung überhaupt Erfolg"
- Wenn Mietrückstände 2 MM erreichen, ja.
"ist eine Anzeige wegen Betrug möglich ?"
- M.E. ja.
Hallo hasenmami,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein JC einem Antrag seines Kunden, die Miete direkt an mich als VM zu zahlen, nicht nachgekommen ist. Also ist darauf auch kein Verlass. Schriftlichen Zusagen der JC ggü wäre ich also sehr skeptisch. Auf allen diesbzgl. Schreiben der JC findeste auch immer den Satz, dass es NICHT Mietvertragspartner wird.
Wenn der neue VM diese Bedingung stellt, bitte... Ob er evtl. eine arglistige Täuschung hieraus konstruieren kann, kann ich nicht beurteilen. Und ob sowas zur Kündigung ausreicht, wage ich eher zu bezweifeln.
Du jedoch stehst m.E. auf sehhr dünnem Eis...:eek:
Hallo annilie,
dieses Thema ist regelmässig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen, also gerichtlichen Einzelfallentscheidungen, Ende offen. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Aber Ihr müsst selbst entscheiden, wie leidensfähig und -willig Ihr seid. Gewinner stehen jetzt bereits fest...
kannst du aber einen Mahnbescheid beantragen. Mal sehen, ob der säumige Zahler dann immer noch die Backen aufbläst.
Doch, wird er machen..., nämlich, den neuen MB zu den bereits vorhandenen an die Wand pinnen.
Ich als VM und Rechnungsempfänger würde auch nicht zahlen, dann würde das EVU nämlich den Strom abdrehen...:o
[QUOTE=saphira:
"Wie kann ich meine Mitgliedschaft hier wieder löschen lassen?"
- Hier bist Du ohne Glied. Was Deine M beim Mieterverein betrifft, musste mal dort nachfragen.
"Kann der Vermieter uns überhaupt erst anbieten, mit einem geeigneten Nachmieter vorzeitig den Vertrag zu kündigen,"
- Dein MV kann nur vom Mieter, nicht vom Mieter plus Nachmieter, gekündigt werden.
Und Achtung!!
Kündigung nicht vor dem 31.12.2013!
Sie müsste aber bis zum 3. Werktag des Januar 2014 beim Empfänger angekommen sein, um zum 31.03. zu gelten.
SIZE=5]Hier gibt es noch nicht mal einen Administrator der die Beleidigungen gegen mich löscht!!!!![/SIZE
Weshalb? Ich kann keine Beleidigungen erkennen. Es gibt eben Leute (so wie Du), die "verlangen" nach "treffenden" Reaktionen...:o
Natürlich müssen Sie nicht die NK für´s ganze Jahr zahlen,
Für Leerstand muss der VM zahlen.
In der Abrechnung sollte stehen z.B.
Abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12
Gesamt Schlüssel Ihr Anteil
Hmm, weshalb so umständlich und nicht zielführend? Besser:
In der Abrechnung sollte stehen z.B.
Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2012
Nutzungszeitraum 01.10.-31.12.2012.
What about this?
In dem o.g. Fall kann man von einer freiwilligen Bürgschaft einer dritten Person sprechen,
diese Bürgschaft ist nicht auf 3 [Netto-] MM begrenzt.
Noch nicht mal dies, sondern auch auf weitere (alle?) VM-Forderungen.
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