Hallo Tymon,
soo ganz "falsch" bist Du hier nicht. Wenn Du konkrete Fragen stellst, wirst Du sicherlich auch Antworten bekommen.
Hallo Tymon,
soo ganz "falsch" bist Du hier nicht. Wenn Du konkrete Fragen stellst, wirst Du sicherlich auch Antworten bekommen.
Hallo Tarkanku,
lass' uns mal wissen, wie es weitergegangen ist - und falls es schief gegangen sein soll, kannste Dich ja auch noch mal wieder hier melden...
Hallo Nic,
in Eurem Fall haftet jeder Mieter und Bürge für die kompletten Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag.
Ob und wie Ihr untereinander Ausgleiche fordert, ist Euch selbst überlassen.
Unseren alten Mietvertrag gibt es der auf die Frau vom Vermieter gelaufen ist leider ist diese auch schon im Altenheim wegen Schlaganfall kann kaum noch reden.
Könntest Du bitte eine andere Person, die der deutschen Sprache mächtig(er) ist, für Dich schreiben lassen?
Da wir die Situation des TE nicht kennen,
war die Aussage von Berny zu allgemein und ggf. eben nicht richtig.
Völlig unabhängig von WEG oder Einzeleigentümer.
Ich wiederhole mein Posting #6. Von WEG war ich NICHT ausgegangen.
Hallo Elch,
meine Frage betraf Wärmezähler. Sowas gibt es nämlich (korrekterweise) nicht, jedoch bspw. Wärmemengenzähler (Wiki hilft).
Was den Austausch der Heizkostenverteiler gegen Funk-HKVs betrifft, so würde ich diese auf jeden Fall(!) mieten, wegen der Weitergabe der Mietkosten an die Nutzer UND auch wegen der Gewährleistung während der 10 Jahre Mietvertragsdauer.
Bin selbst Mieter und Vermieter.
Der bisherige MV gilt nach wie vor, auch wenn der Vermieter verstorben ist. Dann ist eben der Erbe als VM dran. Ein neuer MV ist überhaupt nicht erforderlich.
Wir sind hier auch nicht auf dem Basar.
Hallo 19Saika90,
"...nun ist letztes Jahr mein Vermieter gestorben und ... Der Mietvertrag läuft wie der alte über die Frau des verstorbenen Vermieters?"
- Ja, WAS denn nun? WER ist Vermieter laut Mietvertrag?
- Was heisst "wie der alte", wer oder was ist "der alte"? Gibt es zwei Mietverträge??
Nun will ich mich trennen und er droht mir an, sämtliche Zahlungen einzustellen, also auch die Miete.
Hallo Nic, wer ist "er"?
Hallo Ronald,
meine Idee:
1. Die beiden Heizungskreise könnt Ihr relativ leicht und zuverlässig auseinanderrechnen durch Verwendung von WärmeMengenZählern, einer pro Wohnung. Die messen jeweils die Differenzen zwischen Vor- und Rücklauf.
2. M+VM einigen sich darauf, dass 80% der Gesamheizkosten für Heizung und 20% für Warmwasserbereitung draufgehen.
3. Jede Wohnung bekommt je einen Warmwasserzwischenzähler, somit können die 20% der Heizkosten auch genau zugeordnet werden UND die Einzelwarmwasserverbräuche incl. der anteiligen Kanalkosten genau zugeordnet werden.
4. Jede Wohnung bekommt je einen Kaltwasserzwischenzähler, somit können die Einzelkaltwasserverbräuche incl. der anteiligen Kanalkosten genau zugeordnet werden.
Vielleicht machen Euch örtliche Unternehmen mal entsprechende Angebote. In bzw. für mein MFH hatte das hervoragend geklappt, und alle Mieter sind's zufrieden.
Hallo Sebastian,
"was passiert, wenn sich ein Nebenkostenabrechnungsfehler schon mehrere Jahre unbemerkt eingeschlichen hat?"
- Nichts, es sei denn, jemand ergreift die Initiative...: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]
"Sagen wir, die Nebenkosten werden ..."
- grundsätzlich so verteilt, wie im MV angegeben.
"Da jedoch im Miertvertrag 2 Zimmer, Küche, Bad, Flur steht (also nur 2 Zimmer) und die Wohnung gegenüber (gleich geschnitten) ..."
- Mit anderen Wohnungen bzw. Mietverträgen hast Du nichts zu tun.
"Was wäre, wenn die Nachzahlungen/Gutschriften jeweils mit der nächsten Miete verrechnet worden wären und ..."
- Jede ordnungsgemässe BetrkAbrechnung muss ja letztendlich die Kosten ausweisen und auch die im AbrZeitraum erfolgten Zahlungen. Ansonsten gibt's eben etwas mehr Zweisatzrechnerei.
"... nicht gesondert mit "unter Vorbehalt" markiert überwiesen werden. Verjährt so ein Anspruch und wenn, ab wann?"
- Siehe oberen Link.
"Was passiert, wenn diese zuviel gezahlten Beträge einfach von der nächsten Nachzahlungsforderung vom Mieter abgezogen würden?"
- Eben, etwas mehr Rechnerei...
Um wieviel Prozent könnte ich die Miete kürzen?
Um null Prozent.
Hallo Silkea,
ein Widerspruch Deinerseits ändert nichts an der ausgesprochenen Kündigung. Ob diese rechtswirksam ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
B bringt nur ein paar Kartons und Kleinmöbel in die Wohnung, wohnt aber nie in dieser Wohnung. Er räumt die Wohnung kurze Zeit später wieder leer und möchte die Wohnung Ende April fristgerecht zum Ende Juli kündigen.
Das kann natürlich gaanz andere Auswirkungen haben...: http://www.ultrafeel.tv/wp-content/upl…fallen-over.jpg
in einer Wohnungseigentumsanlage, sollen neue Wärmezähler angemietet werden.
Von der zutreffenden Antwort meines Vorredners mal abgesehen...: Was bedeutet "neue Wärmezähler anmieten"?
Die einfachste Lösung wäre das Abschleifen der Dielen. Dieser Schaden haben Sie verursacht und müssen dafür gerade stehen.
Ohne Ihren Beitrag geht da nichts und den hausmeister geht das auch richtigerweise garnichts an. Kümmern Sie sich also um einen entsprechenden Fachbetrieb.
Ob man so'n Bodenabschleifgerät im Baumarkt ausleihen kann?
....dann werde ich mich morgen mit Taschenlampe mal in den Heizungsraum schleichen. Schorni: ist das ein Schornstein? Woran erkennt man diesen (bitte nicht lachen: ich dachte immer, der befindet sich auf dem Dach?).
Und werde hoffentlich das Typenschild finden.
Der Schorni ist bei uns weiblich, hat zwei Beine, zwei Arme, schwarzen Zylinder auf dem Kopf, Leiter und ein Stahlseil mit Borstenkugel...![]()
Hallo untermieterhans,
wenn Du innerhalb der Wohnung KEIN eigenes Zimmer MIT Deinem eigenen Hausstand hast, kann Dein Vermieter Dir bis zum 15.d.M. zum Monatswnde kündigen.
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