Du solltest einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen.
Latürnich!:) Sinnvollerweise einen aus einer Sozietät, also, wo es mehrere RAe mit ihren speziellen "Tätigkeitsschwerpunkten" gibt.
Du solltest einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen.
Latürnich!:) Sinnvollerweise einen aus einer Sozietät, also, wo es mehrere RAe mit ihren speziellen "Tätigkeitsschwerpunkten" gibt.
Ich habe nun die Daten von unserem Vermieter ausgehändigt bekommen.
Er begründet die Erhöhung darin, dass erst seit vergangenem Jahr ein Vertrag mit einer Firma besteht welche die Pflege des Gartens übernimmt. Das hat er mir jedoch nur im Fließtext ohne Beleg mitgeteilt.
Lt. Wirtschaftsplanung für dieses Jahr soll der Beitrag erneut um erneut um 500 Euro(!!!!) erhöht werden.
Das ist doch utopisch, was mache ich jetzt??
Ich würde mal tabellarisch (Excel) die alten und neuen Beträge gegenüberstellen, auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezeichnungen. Auch angeben, wie diese Posten im MV bezeichnet werden. Also so viele Infos wie möglich.
Bitte beachten, dass der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist gem. § 556 BGB. Google hilft weiter.
Falls Diskrepanzen deutlich zu hoch, einen FachAnwalt aufsuchen.
Vermieter:
Ich weiss nicht, was das ganze Gesülze (Pardon!) soll:
Die Kaution wurde am 01.03.2013 abgerechnet und existiert demnach nicht mehr.
Heute, bald acht Wochen später, kam der Brief des InsoVerwalters...![]()
Da muss ich dir widersprechen. Das Treppenhaus gehört zur Mieteinheit.
Richtig, Aber die MietSACHE wurde gemietet.
Hallo soko,
diese Kosten kann/darf er nicht auf die Mieter umlegen.
Monsh:
"Der Verpächter kommt heute und ich hoffe, wir können das klären."
- Und Du wirst uns bitte über das Ergebnis informieren.
"Es ist trotzdem gut, von euch unterstützt zu werden."
- OK, Pizza für alle...!
Aber nicht nur Quattro stagioni...
Hallo Monsh,
"Wir haben eine Pizzeria gepachtet und im gleichen Haus ist jetzt eine 2-Zimmer-Wohnung vermietet worden. Alles läuft über die Pizzeria. Heizöl kaufen wir und auch Strom und Wasser läuft über nur einen Zähler- unseren."
- War Euch bei Bietbeginn dieses alles bekannt?
"Sein Auto hat der neue Mieter auch schon gewaschen, -mit einem Schlauch am Warmwasserhahn angeschlossen-."
- An wessen WWHahn?
"Mich würde jetzt interessieren, wie wir uns dagegen wehren können. Unser Verpächter hat uns im Vorfeld leider auch nicht informiert. Wir sind ganz verzweifelt, da wir nicht einschätzen können, was da jetzt für Kosten auf uns zukommen."
- Wie bereits gesagt, mit dem VM sprechen und ihn nötigenfalls unter Hinweis auf § 535 BGB bitten, die Mietsache zeitnah i.O. zu bringen.
Dann hast du das wohl falsch verstanden. Es hängt an meinem Stromzähler eine weitere Mietpartei dran, samt Gemeinschaftsstrom. Jede Wohnung sollte eigentlich nur einen Zähler haben.
Letzteres wäre ja auch richtig und korrekt. Falls Du jedoch die Wohnung bereits diesen Zustand akzeptierend so angemietet hattest, wird es schwierig...
Sofort dem Vermieter melden und ggf der Polizei.
und bitte den Standortpfarrer nicht vergessen.
Ich würde mit meinem muskelbepackten Stahlkörper (inkl. Waschbärbauch) zu einem Fachanwalt für Haftungsrecht gehen und mich beraten lassen. Ist ja kein Mietrecht.
Hallo Raxxor,
besitzen tut eine Wohnung derjenige, der z.Zt. darin wohnt. Du willst wohl sagen, dass Deine Mutter Eigentümerin bzw. Vermieterin ist?
Über die steuerlichen Gegebenheiten sollte sie einen Finanzbeamten bzw. Steuerberater fragen.
"Da meine Freundin sich vernächlässigt fühlen würde wenn der Mietvertrag nur auf mich läuft, stellt sich hier die Frage ob meine Freundin auch ..."
- Wenn sie ebenfalls als Mieterin im MV mit ihrer Unterschrift steht, hat sie gleiche Rechte UND gleiche Pflichten wie Du.
Ich sehe dass auch so wie MixMax2011 !! Sie wird höchstwahrscheinlich die Grundmiete erhöhen !
Wir haben in unserer Wohnung nur zwei Stromzähler.
Nur zwei? In unserer Wohnung haben wir nur einen, und der genügt uns.
Hallo adegner,
m.W. schuldet der VM dem M und dessen Besuchern einen gefahrlosen Zugang zur Mietsache.
Ich als Betroffene würde dem VM den Sachverhalt schriftlich nachweislich kurz und treffend schildern und ihn auffordern, den ordnungsgemässen Zustand der Treppe zeitnah herzustellen.
Ein Hinweis auf §§ 535+823 BGB wäre hilfreich, ebenso eine Bemerkung, seit wann ihm dieser mangelhafte Zustand bereits bekannt ist.
Hallo Berny,
habe gerade im Mietvertrag nachgeschaut und als Mietgegenstand stehen tatsächlich nur Küche, Gäste-WC, Bad, Abstellkammer, 4 Zimmer und PKW Stellplatz. Nix von Terrasse.
Es ist mit ja egal was er macht, aber er hätte wenigstens kurz bescheid geben können. Und es halt wieder in Ordnung bringen.
Ausser schlechtem Benehmen nichts...
Dann brauchste Dich ja noch nicht mal zu bedanken... - nein, war ein Scherz. Bedanke Dich man ruhig... vlt. mit einer kleinen Nebenbemerkung.![]()
anscheinend stört es sonst niemanden. Vielleicht klingt es in seinem Laden auch nicht so schlimm.
In dem von mir bewohnten MFH hatte ich neulich den Türschliesser der 60 Jahre alten Haustür nachreguliert. Vielleicht lässt sich das da auch machen, denn eigentlich müsste da auch eine Stellschraube o.ä dran sein...
Bsp. 10 Familienhaus Kaufen 3600 Euro für 10 Jahre .. Mieten 7200 Euro. So besser?
Rein rechnerisch ja.
In meinem 5er MFH kosten Miete (FunkHKVs), Gewährleistung und rechtssichere AbrDienstleistung jeden Mieter jährlich hammerharte 40€, also in zehn Jahren 2000€, auf 10er MFH umgerechnet 4000 € (höchstwahrscheinlich jedoch weniger, da Grundleistungen ja nur einmal anfallen).
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