Ich habe mehrere Wohnungen in der Umgebung von München vermietet. Anfang März 2013 hatte ich einen Wechsel eines Mieters. Heute bekomme ich ein Schreiben von der Insolvenzverwaltung der besagten Mieterfamilie mit dem Verweis dass man die Kaution nur mit der Verrechnung von Mietrückständen aufrechnen kann.
Die Mietkaution wurde aber im Einvernehmen mit den Mietern zum 01.03.2012 zu meinen Gunsten aufgelöst da erhebliche Schäden in der Wohnung entstanden sind und diese repariert werden mussten. Entsprechende Handwerkerrechnungen habe ich dazu bereits erhalten. Nun stellt sich mir die Frage ob ich nachträglich die Kaution doch noch an die Insolvenzverwaltung meiner ehemaligen Mieter zahlen muss.
Insolvenz Mieter Probleme bei der Auflösung der Mietkaution zu G. des Vermieters
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m_f_234 -
23. April 2013 um 13:41 -
Erledigt
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Hallo m_f_234,
m.W. befasst sich dieses Forum nicht mit solcherlei Problemem, da wärest Du in einem Vermieterforum besser beraten.
Ich meine, dass der Brief des Insolvenzverwalters zu spät kam. -
Zitat
... mit dem Verweis dass man die Kaution nur mit der Verrechnung von Mietrückständen aufrechnen kann.
Nein, kann man nicht.ZitatNun stellt sich mir die Frage ob ich nachträglich die Kaution doch noch an die Insolvenzverwaltung meiner ehemaligen Mieter zahlen muss.
Nein, selbstverständlich nicht. -
Das Schreiben des Insolvenzverwalters fällt wohl unter die Kategorie versuchen kann mans ja mal.
Es fällt mir zwar schwer aber ich muss Fanta hier zustimmen.
Ergänzend noch, sie sollten aber ordnungsgemäß nach allen Regeln und fristgerecht die Mängel dokumentiert, im Protokoll vermerkt oder innerhalb von 6 Monaten ggf. versteckte Mängel geltend gemacht haben. Die Behebung durch den Mieter angemahnt haben mit Fristsetzung und letztendlich über die Kaution abgerechnet haben.
So nach dem Schema
Kaution 800 €
abzüglich
Schaden 1 500 € Nachweis Kostenvoranschlag Firma X
Schaden 2 250 € Nachweis Rechnung Firma Y
Nachzahlung
Nebenkosten
abrechnung 2012 100 € Nachweis Abrechnung vom...bitte überweisen sie den Restbetrag von 50 € an folgends Konto bis blablabla...
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Vermieter:
Ich weiss nicht, was das ganze Gesülze (Pardon!) soll:
Die Kaution wurde am 01.03.2013 abgerechnet und existiert demnach nicht mehr.
Heute, bald acht Wochen später, kam der Brief des InsoVerwalters...
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Das Gesülze soll sagen, wenn die Abrechnung der Kaution nicht rechtlich wasserdicht war, könnten die Forderungen angreifbar sein und damit durchaus noch Rückforderungsansprüche bestehen. Anwälte entwickeln da die lustigsten Phantasien.
Allerdings glaube ich nicht, dass der Insolvenzverwalter tatsächlich ein Verfahrensrisiko eingehen wird. Dazu erscheint mir der Versuch mit der Begründung "Kaution nur für Mietschulden" doch etwas zu dilletantisch.
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Allerdings glaube ich nicht, dass der Insolvenzverwalter tatsächlich ein Verfahrensrisiko eingehen wird.
Warum sollte er? Wäre sein ureigenstes Risiko. Er ist ja nur Verwalter, sonst nix.
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