Beiträge von Berny

    abyss:

    "Tja, darauf wird es jetzt hinaus laufen ...
    Selbst von dem Abrechnungsvorschlag, den er mir noch vor ein paar Tagen gemacht hat und mit dem er einverstanden war, will er jetzt nichts mehr wissen..."
    - Tipp: ALLES notieren.

    "Ich vermute, dass das Alles Taktik war/ist, denn er will sein Haus verkaufen und hat mir soeben die Kündigung präsentiert :D"
    - Kündigung mit welcher Begründung?
    Zu wann?
    Wie lange seid Ihr Mieter?

    Hallo Peter,

    hier wird das Mietrecht nur am Rande berührt.

    "Der Stahl-Flexschlauch, der von oben kommt [meinst wohl von der Auslassarmatur? Dann würde er nach oben führen, in Flussrichtung] und zum Hahn der Warmwasserleitung führt, rutscht ab."
    - Ein Fall für die Hausratversicherung, sofern eine vorhanden.

    "Der Mieter hat selbstständig (aber fachgerecht) am Kaltwasserhahn eine Waschmaschine angebracht, jedoch schon Monate vor dem Vorfall."
    - Ist in diesem Zusammenhang unerheblich und kein Thema.

    "Die Argumentation des Vermieters ist jetzt, dass beim Anbringen der Waschmaschine sich ja der Stahl-Flexschlauch am Warmwasserhahn gelockert haben könnte,"
    - Er tut niemandem einen Gefallen, wenn er weiter "am Rad dreht"...

    "Der Mieter hat aber nie etwas am Warmwasser-Flexschlauch gemacht,"
    - Wichtig zu wissen.

    Wenn die Miete immer zum Monatsende gezahlt wird, ist es dann in Ordnung wenn der Mieter am 23.4. schreibt das er am Monatsende einen Teil einbehält??


    Das kann "gefährlich" werden. Erst mal nachschauen, wann die Miete lt. MV bzw. BGB zu zahlen ist.

    Mal abgesehen davon, dass es sich hier nicht um Mietrecht handelt, dat mein Vorredner recht.
    Sie kann sich ja mal vom Rechnungssteller erklären lassen, was denn so alles in 2,5h gemacht wurde, und, ob ihm der § 263 StGB bekannt ist.

    Anamaris86:

    "1. Der Mietzins beträgt monatlich, vierteljährlich, jährlich 445,00€"
    (auch hier wurde vergessen vierteljährlich und jährlich durchzustreichen) - [Und auch monatlich:confused:]

    "2. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten: gemäß Betriebskostenverordnung ( hier wurde KEIN Harken gesetzt)
    zusätzlich weitere folgende Betriebskosten: 110,00€ (hier wurde zwar ein Harken gesetzt aber keine Betriebskostenarten aufgeführt,"
    - Na ja, wenn keine (Garten-) Harken gesetzt wurden, sollteste Dich wirklich bei einem Fachanwalt beraten lassen. Vielleicht ist der Vermieter sogar davon zu überzeugen, dass die 445€ und 110€ nur jährlich zu zahlen sind (warum eigentlich nicht??).

    AausBerlin:

    "Fakt ist aber auch, dass Ende Juli ein Kind da sein wird und meine Freundin dann mit in die Wohnung ziehen wird."
    - Das ist noch garnicht Fakt, denn bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein 'runterfliessen (Meine Besten Wünsche habt Ihr jedenfalls!).

    "Insofern könnte der Vermieter mir dann ja vorwerfen, dass es absehbar war, dass (1.) ein Kind zur Welt kommen wird ;) und (2.) meine Freundin dann mit in die Wohnung zieht."
    - Naja, Freundin und Kind sind keine Verwandten in gerader Linie, wogegen er sich nicht wehren könnte. So aber könnte er Dir zurecht vorwerfen, ihn vorsätzlich übergangen zu haben und evtl. den MV kündigen bzw, zu kündigen versuchen. Könnte...

    "Vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken o.O"
    - Das solltest Du schon - und bei der Selbstauskunft bei der Wahrheit bleiben.

    Hallo Peter87,

    das meiste, was Du hier schilderst, kann unter Allgemeines Lebensrisiko abgehakt werden.
    Bzgl. des Wassereindringens würde ich mal abwarten, was die HV veranlassen wird, denn letzten Endes wird der VM auch Interesse daran haben, dass die Bausubstanz erhalten bleibt.
    Mietminderung würde ich mir aus dem Kopf schlagen.

    Hallo pit12,

    "vor einem Monat bekomme ich einen Anruf.
    Meine Frage ist, ich hab den Mietvertrag mit Herrn Müller gemacht.
    Die Kündigung habe ich aber von Frau Meier erhalten. Diese ist die Tochter von H. Müller und hat das Nießrecht."
    - Das macht nichts: Eine Kündigung muss vom (Original-) Vertragspartner unterschrieben sein. Kündigt ein Bevollmächtigter, muss er Dir seine Befugnis durch eine original vom VM unterschriebne Vollmacht beweisen.

    "Es war auch so in der Anzeige der Wohnung geschrieben, dass die 3 Sachen mit abgelöst werden müssen."
    - Eine Werbeanzeige bildet keine Vertragsunterlage.

    "Aber im Mietvertrag steht das nicht."
    - Was steht denn im MV bzw. im Übergabeprotokoll?

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