Zu unrecht gezahlte Nebenkostenvorauszahlung und Kaution

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe folgendes Problem:

    In meinem Mietvertrag wurden keine Betriebskostenarten aufgeführt, da der Vermieter den Harken bei den Nebenkosten falsch gesetzt hat:

    "1. Der Mietzins beträgt monatlich, vierteljährlich, jährlich 445,00€"
    (auch hier wurde vergessen vierteljährlich und jährlich durchzustreichen)

    "2. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten:
    - gemäß Betriebskostenverordnung ( hier wurde KEIN Harken gesetzt)
    - zusätzlich weitere folgende Betriebskosten: 110,00€ (hier wurde zwar ein Harken gesetzt aber keine Betriebskostenarten aufgeführt, auch ein Anhang ist nicht vorhanden) In dem Feld, in dem eigentlich die zusätzlichen Betriebskosten hätten eingetragen werden müssen steht: " Nebenkosten werden jährlich abgerechnet"

    Zusätzlich wurde gemäß Mietvertrag keine Kaution vereinbart bzw. In dem Feld nichts ausgefüllt. Da ich damals noch sehr unerfahren war, hatte ich eine Barkaution an den Vermieter übergeben. Dafür habe ich eine Quittung erhalten.

    Das erstmal zur Grundlage. Aufgrund meines Wunsches die Wohnung zu kündigen, sind mir die fehlerhaften Daten leider erst jetzt nach 3 Jahren aufgefallen.

    Kann ich meine Kaution, sowie die kompletten Nebekostenvorauszahlungen für die 3 Jahre zurück fordern?

    Eine Nebenkostenabrechnung habe ich, trotz mehrfacher Aufforderung nie erhalten!

    Ich danke euch für eure Hilfe!

    Viele Grüße

  • Hallo Anamarie,

    die Angelegenheit könnte finanziell günstig für Dich ausgehen. Hier sollteste Dich jedoch unbedingt von einem FachAnwalt beraten lassen.

  • Hallo Anamarie86


    Kann ich meine Kaution, sowie die kompletten Nebekostenvorauszahlungen für die 3 Jahre zurück fordern?

    Ich sehe das wie Berny,
    mit einem guten Fachanwalt für Mietrecht hättest du Gute Chancen.


    VG Syker

  • Ich schließe mich an.

    Ich habe etwas Angst, dass man diesen Betrag in Höhe von 110€ als Pauschale ansehen könnte, was aber auch keinen Sinn machen würde, da es hierfür ebenfalls eine Ankreuzmöglichkeit gibt, die er auch nicht genutzt hat. Des weiteren wäre auch die Frage in welchen Intervallen dieser Betrag zu zahlen ist.
    Mit dem Satz "Betriebskosten werden jährlich abgerechnet" könnte man schlimmsten Falls sagen, das ich für die BeKo jährlich pauschal 110€ zahle soll und damit alles abgegolten ist. Wäre das der Fall, müsste ich aber trotzdem die restlichen monatlichen Vorauszahlungen zurück bekommen.

    Ich habe leider keinen Rechtsschutz, sodass ich mir das schon gut überlegen muss mich deshalb zu streiten..

  • Gehen Sie mit dem Vertrag zum Anwalt und lassen Sie sich dort helfen. Hier ist das verboten.

    Auch ich brauche dazu keinen Anwalt. Da muß man sich halt fortbilden. Ich habe das auch tun müssen, weil ich mir keinen Anwalt leisten wollte. Verstanden ! Rundumversorgung kostet halt.
    Im Internet gibt es dazu haufenweise Material.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (30. April 2013 um 15:09)

  • Gehen Sie mit dem Vertrag zum Anwalt und lassen Sie sich dort helfen. Hier ist das verboten.

    Auch ich brauche dazu keinen Anwalt. Da muß man sich halt fortbilden. Ich habe das auch tun müssen, weil ich mir keinen Anwalt leisten wollte. Verstanden ! Rundumversorgung kostet halt.
    Im Internet gibt es dazu haufenweise Material.

    Das ich hier keine Anwaltsberatung bekomme und das mich ein Anwalt oder Gerichtsprozesse Geld kosten ist mir schon klar. Auch über die rechtliche Situation bin ich informiert. Ich bitte darum keine voreiligen Bewertungen abzugeben!

    Das Forum dient zur Diskussion verschiedener Meinungen. Mir geht es lediglich darum, ob es sich lohnt darum zu streiten...

  • Anamaris86:

    "1. Der Mietzins beträgt monatlich, vierteljährlich, jährlich 445,00€"
    (auch hier wurde vergessen vierteljährlich und jährlich durchzustreichen) - [Und auch monatlich:confused:]

    "2. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten: gemäß Betriebskostenverordnung ( hier wurde KEIN Harken gesetzt)
    zusätzlich weitere folgende Betriebskosten: 110,00€ (hier wurde zwar ein Harken gesetzt aber keine Betriebskostenarten aufgeführt,"
    - Na ja, wenn keine (Garten-) Harken gesetzt wurden, sollteste Dich wirklich bei einem Fachanwalt beraten lassen. Vielleicht ist der Vermieter sogar davon zu überzeugen, dass die 445€ und 110€ nur jährlich zu zahlen sind (warum eigentlich nicht??).

  • Zitat

    Kann ich meine Kaution, sowie die kompletten Nebekostenvorauszahlungen für die 3 Jahre zurück fordern?


    Vergiss es !

    Zitat

    Ich habe leider keinen Rechtsschutz, sodass ich mir das schon gut überlegen muss mich deshalb zu streiten.


    Das würde teuer für dich.
    Wenn nichts angekreuzt ist, würde vom Wahrscheinlichsten aus gegangen. (gibt es mind. 1 Urteil, finde ich gerade aber nicht.)

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