genau. " Ich würde diesen Schwachsinn durchstreichen."
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. "
Es grüsst der Billy
Copy & paste als Lehrfach gehabt?
genau. " Ich würde diesen Schwachsinn durchstreichen."
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. "
Es grüsst der Billy
Copy & paste als Lehrfach gehabt?
Da hat die alte Untermieterin recht. Die Kaution must du als Hauptmieter ihr bezahlen.
Ihr bezahlen ODER ihr zurückzahlen?
Dein Vermieter hat mit der Sache kaum was zu tun. Das ist oder war Sache der Versicherung des Nachbarn oder des Vermieters.
Das ist falsch!
Vertragspartner des Fragestellers ist sein Vermieter, nicht irgendeine Versicherungsgesellschaft.
Ich verstehe nicht, dass wegen einer durchfeuchteten Wand gleich Fliesen 'runterfallen oder -kommen sollen.
Blieb die Brausetasse unbeschädigt?
Jetzt stell ich mir die Frage ob das rechtens ist.
Wenn Du Dir diese Frage stellst, ...
Wennste mich fragst, so habt Ihr ja diese Vereinbarung getroffen.
Übrigens haben die zwei anderen Wohnung im Haus schon seit fast 4 Wochen ihren neuen Briefkasten, nur wir nicht.
Wurde Eurer entfernt?
Lass sie doch drohen. Noch einmal, der neue Eigentümer/neue Hausverwaltung hätte Zeit genug gehabt, eine Abrechnung zu erstellen. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen, das Gesetz ist auf deiner Seite.
Ich schliesse mich an.
Wv. Politiker haben schon versichert oder ihr Ehrenwort gegeben???![]()
1. streicht in einem MV nur einer was durch, der VM !
2. Soll durchgestrichen werden, muss es gleichwertigen Ersatz geben oder keine Unterschrift vom VM !
3. Wem ein vorgelegter MV nicht gefällt kann ja aufstehen und gehn, wer hindert denn den Interessenten.
1. falsch
2. falsch
3. richtig
Ich glaube du solltest dir die Hilfe eines Fachanwaltest holen.
Oder RTL, Goldenes Blatt, Bild, ...![]()
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 00.00.0000 erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
--------
Die 00.00.0000 bedeutet, dass diese Regelung für mich nicht gilt, oder wie ist das zu verstehen?
Danke für eine schnelle Antwort!
Ich würde diesen Schwachsinn durchstreichen.
anni237:
"Meine Frage ist aber, ob Sie dann den Eigenbedarf rechtfertigen kann, wenn Ihr schon 117qm zur Verfügung stehen."
- Ich denke, nicht.
"Ist es nicht so, dass nru die Gründe zählen, die in der Kündigung auch angegeben sind?"
- Ja.
Bin neu hier und finde mich nicht wirklich gut zu recht.
Wie wahr!![]()
Ich würde die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" per Einwurfeinschreiben an denjenigen schicken, der als Vermieter den Mietvertrag unterschrieben hat.
Vielleicht lässt Du vorher mal den MV von einem FachAnwalt überprüfen.
Hallo Anni,
dieses würde ich mal von einem erfahrenen FachAnwalt überprüfen lassen. Dieser "Eigenbedarf" hat wohl eher mit Euros zu tun...
Der 01.08. ist eigentlich kein Kündigungsdatum, eher jedoch der 31.07. oder 31.08.
Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
Die Nummer mit den Kleinstmengen (von annähernd 50%), wer soll das glauben? Messtoleranzen von bis zu x % waren ja ohnehin bisher legal. Ausserdem: Ist dem Vermieter bisher wohl nicht aufgefallen, wieviel bei der bisherigen Kalkulation an ihm selbst "hängen" blieb...?
Zitat:
"Außerdem sind vom Mieter nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung
a) die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. Ziffer 4 und 11 AVB)[...]
weil die Miete diese Leistungen nicht deckt."
Bei Ziffer 4 finde ich nichts diesbzgl. Die AVB hat mein Vater bestätigt erhalten zu haben, sie sind aber nicht in seinen Akten.
Ich gehe davon aus, dass ein sauberer Zustand ohne Beschädigungen, unveränderte Wandfarben, besenrein, ausreicht, falls nicht genaueres im MV definiert ist.
Falls mehr gewünscht wird, reicht es m.E. keinesfalls, auf irgendwelche Paragrafen in irgendwelchen AGBs hinzuweisen, sondern müsste INDIVIDUELL im MV vereinbart sein.
@Koli, sei bitte nicht so hart.
ich konnte seine Wohnung zunächst problemlos zum Monatsende kündigen. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, dass ich die Wohnung nur ausräumen bräuchte und besenrein hinterlassen soll.
Ende des Monats kam jemand von der Wohnungsbaugesellschaft zur Vorabnahme und hat mir einen haufen Arbeit auferlegt
Oftmals wissen die Aussendienstler nicht, was die Innendienstler zugesagt haben.
Der Fahrstuhl kostet uns also 416,91 ohne Notruftelefon im Jahr. Ich habe da stark den Verdacht, dass da Kosten für Instandsetzungen mit drin sind (war letztens auch wochenlang in Wartung weil eine Bremse kaputt war). Ich glaube ja nicht das Der Fahrstuhl jeden Monat gewartet wird...
Du hast das Recht, in die Originalbelege Einblick zu nehmen und Dir Notizen zu machen.
Roemi:
"Der VM fragte am Telefon, ob wir denn nun Ende Juni rauswären, worauf mein Mann antwortete, daß er dies noch nicht sagen könne. Das war wohl in den Augen (in dem Fall Ohren) des VM nicht die Antwort, die er erwartet hatte. Daraufhin kam der Brief.
Er führte Eigenbedarf an, benannte seine Frau, ohne Angabe von Gründen. Daher hält der Anwalt sie für unwirksam wg.
Formfehlers.
- M.E. hat der Anwalt recht. Auch wenn der VM jetzt noch Gründe nachschieben sollte, ändert das nichts an der Unwirksamkeit der (bereits ausgesprochenen) Kündigung.
"Ich möchte noch ausdrücklich betonen, daß wir uns zusammen mit dem Nachbarn von oben in Eigenregie immer um Haus und Garten gekümmert haben. Unter dem alten VM war auch alles kein Problem. Wir zahlen unsere Miete pünktlich und zuverlässig."
- Das ist ja schön und gut..., aber hier unrelevant (pardon!).
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