Beiträge von Berny

    1. streicht in einem MV nur einer was durch, der VM !
    2. Soll durchgestrichen werden, muss es gleichwertigen Ersatz geben oder keine Unterschrift vom VM !
    3. Wem ein vorgelegter MV nicht gefällt kann ja aufstehen und gehn, wer hindert denn den Interessenten.


    1. falsch
    2. falsch
    3. richtig

    Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 00.00.0000 erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
    --------
    Die 00.00.0000 bedeutet, dass diese Regelung für mich nicht gilt, oder wie ist das zu verstehen?
    Danke für eine schnelle Antwort!


    Ich würde diesen Schwachsinn durchstreichen.

    anni237:

    "Meine Frage ist aber, ob Sie dann den Eigenbedarf rechtfertigen kann, wenn Ihr schon 117qm zur Verfügung stehen."
    - Ich denke, nicht.

    "Ist es nicht so, dass nru die Gründe zählen, die in der Kündigung auch angegeben sind?"
    - Ja.

    Bin neu hier und finde mich nicht wirklich gut zu recht.


    Wie wahr!:mad:
    Ich würde die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" per Einwurfeinschreiben an denjenigen schicken, der als Vermieter den Mietvertrag unterschrieben hat.
    Vielleicht lässt Du vorher mal den MV von einem FachAnwalt überprüfen.

    Zitat:
    "Außerdem sind vom Mieter nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung
    a) die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. Ziffer 4 und 11 AVB)[...]
    weil die Miete diese Leistungen nicht deckt."
    Bei Ziffer 4 finde ich nichts diesbzgl. Die AVB hat mein Vater bestätigt erhalten zu haben, sie sind aber nicht in seinen Akten.


    Ich gehe davon aus, dass ein sauberer Zustand ohne Beschädigungen, unveränderte Wandfarben, besenrein, ausreicht, falls nicht genaueres im MV definiert ist.
    Falls mehr gewünscht wird, reicht es m.E. keinesfalls, auf irgendwelche Paragrafen in irgendwelchen AGBs hinzuweisen, sondern müsste INDIVIDUELL im MV vereinbart sein.

    @Koli, sei bitte nicht so hart.

    ich konnte seine Wohnung zunächst problemlos zum Monatsende kündigen. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, dass ich die Wohnung nur ausräumen bräuchte und besenrein hinterlassen soll.
    Ende des Monats kam jemand von der Wohnungsbaugesellschaft zur Vorabnahme und hat mir einen haufen Arbeit auferlegt


    Oftmals wissen die Aussendienstler nicht, was die Innendienstler zugesagt haben.

    Der Fahrstuhl kostet uns also 416,91 ohne Notruftelefon im Jahr. Ich habe da stark den Verdacht, dass da Kosten für Instandsetzungen mit drin sind (war letztens auch wochenlang in Wartung weil eine Bremse kaputt war). Ich glaube ja nicht das Der Fahrstuhl jeden Monat gewartet wird...


    Du hast das Recht, in die Originalbelege Einblick zu nehmen und Dir Notizen zu machen.

    Roemi:

    "Der VM fragte am Telefon, ob wir denn nun Ende Juni rauswären, worauf mein Mann antwortete, daß er dies noch nicht sagen könne. Das war wohl in den Augen (in dem Fall Ohren) des VM nicht die Antwort, die er erwartet hatte. Daraufhin kam der Brief.
    Er führte Eigenbedarf an, benannte seine Frau, ohne Angabe von Gründen. Daher hält der Anwalt sie für unwirksam wg.
    Formfehlers.
    - M.E. hat der Anwalt recht. Auch wenn der VM jetzt noch Gründe nachschieben sollte, ändert das nichts an der Unwirksamkeit der (bereits ausgesprochenen) Kündigung.

    "Ich möchte noch ausdrücklich betonen, daß wir uns zusammen mit dem Nachbarn von oben in Eigenregie immer um Haus und Garten gekümmert haben. Unter dem alten VM war auch alles kein Problem. Wir zahlen unsere Miete pünktlich und zuverlässig."
    - Das ist ja schön und gut..., aber hier unrelevant (pardon!).

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