Hallo Lindwedler,
leider bist Du mit Deinem Anliegen in falschen Forum.
Beiträge von Berny
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Ist das dann aber nicht gleichbedeutend eines generellen Verbotes einer Hundehaltung die nach BGH Aktenzeichen VIII ZR 168/12 als nicht zulässig erklärt wurde ?
Hallo Michael,
ob es Dir nützt, wenn wir hier Meinungen zu einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bringen? Da fragste besser einen erfahrenen RA. -
habe ich ein sonderkündigungsrecht?
Nein. Die Anforderungen hierzu sind sehr hoch gesteckt. Wenn Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigt, wäre das dann zum 31.08. -
Hallo Homeless,
Du und Dein Bruder könnt den Mietvertrag über diese Wohnung jederzeit "zum nächstmöglichen Termin" kündigen. Erbscheinkopie beifügen.
Beispiel: Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats beim VM, gilt sie zum Ende des übernächsten Monats. -
Uns wurde zum 31.07. gekündigt. Angenommen, ich würde jetzt im Juli eine Zusage für einen neuen Job in einer anderen Stadt kriegen (also natürlich dann z.B. zum 01.10., muss ja meinen jetzigen auch erst kündigen), will daher dann also 3 Monate später umziehen, dann könnten wir also eine eigene Kündigung an die VM schicken, im Juli, völlig unabhängig von ihrem Kündigungsschreiben?
Ich würde dann dem VM einen entsprechenden späteren Auszugstermin vorschlagen. -
anni237:
"müssten wir in einer fristgerechten Kündigung unsererseits in irgendeiner Form auf die zuvor ausgesprochene Kündigung der VM eingehen?"
- Nöö."Wenn wir z.B. vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job kriegen und 3 Monate später ausziehen wollen?"
- Verstehe ich jetzt nicht. Welche Kündigungsfrist bzw. Kündigungsdatum? -
anni237:
"uns wurde vom Mieterbund geraten, erstmal garnicht auf die Kündigung zu reagieren, um sie gar nicht erst anzuerkennen."
- Eine Reaktion muss jedoch nicht gleich Anerkennung bedeuten."Uns wurde geraten, bis zur Räumungsklage nicht zu reagieren."
- Könnte hilfreich sein."Hab bei diesem ganzen Kram ein bisschen Angst, dass wir irgendeine (Widerspruchs-) Frist nicht einhalten und dann am Ende dumm dastehen."
- Das bezweifele ich. Der VM ist keine Behörde, welche bei einem Bescheid automatisch eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen würde. -
Bärbel:
"Da es eben eine Spanne ist stellt sich die Frage woran man sich in dieser Marge orientiert?"
- Eine Spanne bedeutet von - bis.
- Marge hat hiermit nichts zu tun, Google und Wiki bilden."Ist es denn willkürlich, wie die Mieten in einem Haus berechnet bzw. erhöht werden?"
- Ja, innerhalb der Rechtsvorschriften darf die Gier obsiegen."Ist es denn Tabu sich unter Nachbarn auszutauschen und den Unterschied als Argument vorzubringen?"
- Nöö, kannste und darfste machen wie willste, ist jedoch rechtlich irrelevant. -
anni237:
"Da wir eh in ein paar Monaten ausziehen wollen hat sie uns die Verzögerungstaktik empfohlen, sprich: Einfach ignorieren, abwarten und sich nicht verunsichern lassen (im Großen und Ganzen. Dazu gab es noch ein paar Tipps, die ich hier aus taktischen Gründen lieber nicht reinschreibe"
- Falls sich herausstellen würde, dass die Kündigung nicht rechtens ist, könnt Ihr ja zu einem Euch genehmen Datum fristgerecht kündigen." - wer weiß, wer mitliest ;-)"
- Kill Roy sieht alles, hört und weiss alles...
"Was haltet Ihr von diesem Verzögerungs-Ansatz?"
- DU hast ja keinen genannt..."Ist die Kündigung eigentlich gültig, wenn die Eigentümerin keine Deutsch spricht, die Kündigung also definitiv von jemand anders verfasst wurde und lediglich von der Eigentümerin unterzeichnet?
- Darauf kommt's an. -
Haben wir irgendeine Handhabe um die Mieterhöhung abzumildern oder abzulehnen
Ihr könnt der Mieterhöhung widersprechen, aber das muss der VM nicht unbedingt akzeptieren.
Vielleicht sprecht Ihr vorher noch einmal mit dem VM.
Und nicht vergessen: Gier frisst Hirn... -
Danke für die Hilfe.
Gerne. Und vor dem nächsten Adventure... hier mal 'reinschauen...;) -
Hi zimtratti,
auch wenn ich Dir kaltschnäuzig erscheinen sollte...:
"abgerechnet wird immer im Mai, stimmt. Die Nutzungsdauer beläuft sich vom Okt. 2011 bis Juli 2013, aber das dürfte die Tatsache ja nicht beeinflussen, dass die Abrechnung offenbar doch rechtzeitig eingereicht wurde."
- Ja."Meines Erachtens irgendwo eine Frechheit."
- Naja, Sentimentalitäten kennt das Gesetz nicht."Dass so eine rießige Nachzahlungsforderung rechtens ist, ist fast unverschämt. Und dass sie dann auch noch so spät erst übergeben werde darf, damit man ja nicht früher darauf aufmerksam wird und eher kündigt."
- Antwort wie vor..."Da sollte es auch ein Gesetz für geben, dass Mieter durch zu niedrige Nebenkostenabschläge getäuscht werden."
- Das Thema ist bekannt, Werbung mit unterdimensionierten NK. Ist aber legal(!)."Da bleibt uns wohl bloß noch, Zettel in der FH auszuhängen, dass dort ja kein Student mehr einzieht.."
- Lass' das nicht den VM erfahren vonwegen Geschäftsschädigung...
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Es fällt mir schwer, hier Mietrecht zu erkennen, denn zu innerfamiliärem Zoff möchte ich mich nicht äussern.
Empfehle einen Fachanwalt für Baurecht und einen Sozialarbeiter. -
Hallo zimtratti,
"Ich bin am 1.Okt. 2011 in meine Wohnung gezogen und habe Februar 2013 die Abrechnung für Oktober 2011 - Mai 2012 bekommen."
- Offensichtlich ist der BK_Abrechnungszeitraum dieser Immobilie vom 01.06. bis 31.05. des Folgejahres? Dein Nutzungszeitraum war demnach wohl der 01.10.2011 bis 31.05.2012? Die Abrechnung kam auf jeden Fall rechtzeitig, sodass Nachforderungen des VM noch zu bedienen sind."Zum einen haben wir nachgelesen, dass JÄHRLICH abzurechnen ist - bedeutet das, dass ich einmal im Jahr eine Abrechnung erhalten muss? Das wäre ja bei uns nicht der Fall."
- Das ist schon grundsätzlich richtig. Der Tenor ist der, dass innerhalb eines Jahres nach Beendigung des AbrZeitraumes abzurechnen ist. Das kann dann bspw. innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des AbrZeitraumes (wie bei uns), oder aber auch 11 Monate später geschehen (wie bei meinem Nachbarhausbesitzer :eek:)
- Daraus folgt, dass mal in einem Kalenderjahr eine, zwei oder keine BetrkAbrechnungen beim Mieter ankommen können, alles im Rahmen der Gesetze. -
Das ist doch wieder mal Trolli, Elbufer, Frauenkirche, Gisela, usw... der Baukasten-Troll.
Der Architrolli bringt ja noch mehr Klöpse als Du, und das soll schon was heissen...
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Wurde per Hand geschrieben !!
Dann ist es eine gültige Individualvereinbarung. -
Ich habe es ehrlich gesagt satt, dadurch für Westdeutsche ein Mensch dritter Klasse zu sein. Besonders wenn man es auf solche ein hohlsinnige dumme und niedrige Art und Weise gesagt bekommt. Aber ich habe eigentlich auch nichts anderes erwartet.
Aber immerhin habe ich auf der Arbeit zweitausend Leute unter mir...
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als Friedhofsgärtner.:p -
Zitat achilles:
"Hiermit weise ich sie darauf hin, dass Sie die Persönlichkeitsrechte meiner Frau und mir erheblich verletzen und sich im strafrechtlichen Rahmen bewegen."Wer dein Advokat oder der MSB ?
Zitat:
"(Hinter meinen Aussagen stehen: Gesundheitsamt, also ein Amtsarzt, Verbraucherschutz, Hausarzt, die Hausverwaltung des Vermieters samt des Hausmeisters (!), Energieberater und der Verbraucherschutz,vier Vormietparteien (dadurch auch schriftliche und fotografische Dokumentation von 2007) sowie die Maklerin, die Nachbarn, andere juristische Berater die blablabla.... "Hast Du da nicht jemanden vergessen ?
Yoo, seinen Bewährungshelfer...
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Also im Mietvertrag steht folgendes!
"Tierhaltung im Haus und in der Wohnung ist nicht erlaubt"
Bereits vorgedruckt oder von Hand eingetragen? -
Hallo
Hoffe ich bin hier richtig. Wollte nämlich mal nachfragen wie das jetzt geregelt ist mit einer Katze in einer Mietwohnung. Zwecks neuem Urteil usw.
Wer Super wenn ihr mit weiterhelfen könnt.
Lg
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