Beiträge von Berny

    Onkelchen:

    "zeitgleich wird jetzt auch die kosten der Nebenkosten mit angezeigt ... die Nebenkosten sind 0,7752 Euro /qm gerechnet."
    - Gesetz? Papst? DIN-Norm?

    "rechne ich hier falsch, weil ich bin der Meinung von der miete alt 275 Euro muss erst mal die Betriebskosten abgerechnet werden, also 0,7752 Euro /qm * 65qm.
    somit komme ich auf Nettokaltmiete von 275 - 50,38 = 224,63 Euro"
    - Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttokaltmiete , Zitat: "Die Frage, ob Steigerungen der Nebenkosten durch Mieterhöhungen auf den Mieter umgelegt werden können, änderte sich mit der Übernahme der Regelungen des Miethöhegesetzes in das BGB im Jahre 2001. Während vorher vertraglich vereinbart werden konnte, dass Steigerungen der Nebenkosten durch Mieterhöhungen an den Mieter weitergegben werden konnten, ist dies seit dem nicht mehr möglich.

    "somit dürfte doch nur auf den betrag von 224,63 die 20% angewendet werden oder ?"
    - Ja, falls dieser vom VM genannte ominöse %-Satz legal ist.

    Hallo fightlady,

    ich habe mal für Dich gegoogelt: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…8830994923cf66a]Google[/url]

    "Ich habe meinen Vermieter im April darüber informiert,daß ich eine Freundin längere Zeit aufnehme(ca.3 Monate),weil ihre Praktikumszeit in München abgelaufen und sie noch kein geeigneten Wohnraum hier in Hamburg gefunden habe."
    - Hier biste mit Ehrlichkeit offensichtlich in Deinem Sinne nicht weiter gekommen.

    "auf Vorlegen meines Mietvertrages strich sie das inklusive Stellplatz durch und meinte,das wäre ein Versehen gewesen."
    - Das war natürlich kein Versehen sondern eine Dummheit bzw. Naivität von Dir, dem VM Gelegenheit zu geben, Euren MV nachträglich zu ändern. Sehe ich sogar als Urkundenfälschung, WENN Du es beweisen kannst. In das Reich meines Gegners nehme ich niemals Originalunterlagen mit...

    "Dann sagte sie,das ich die Wohnung nicht untervermieten darf,steht in denselben Mietvertrag,aber ich vermiete das Zimmer ja nicht."
    - Richtig.

    "Meine freundin hatte sich aber ab 1.5.2013 polizeilich hier angemeldet,"
    - Als wohnhaft bei Dir? Oder mit Deinem Namen als Wohnungsgeber?

    "Heute kam ein Einschreiben von einem Anwalt:dort wird mir vertragswidriges Handeln vorgeworfen,mir eine Abmahnung erteilt und ausdrücklich die Beendigung des Untermietverhältnisses bis zum 31.5.2013 gefordert.
    Sie darf sich ab den Zeitpunkt hier nicht mehr aufhalten ,ansonsten wird mein Mietverhältnis gekündigt.
    - Unterstellen und fordern kann man viel (wenn der Tag lang genug ist ;) Ortsverbote kann nur die Polizei bei aktuellen Anlässen bzw. ein Gericht erteilen..

    "Und die Krönung:da ich der Verursacher des vertragswidrgen Zustandes sei,soll ich die Rechnung von 120 euro bis 31.5. bezahlen."
    - Darauf brauchst Du garnicht einzugehen. Sowas kann nur durch ein rechtskräftiges Urteil bestimmt werden.

    "muss ich das bezahlen,"
    - wie gesagt, m.E. nein.

    "Zählt eine Anmeldung schon als Untermiete,"
    - Nöö.

    "Wie soll ich mich weiter verhalten?"
    - Hier würde verbotene Rechtsberatung beginnen, die den Kollegen des VM_Anwalts vorbehalten ist.

    "Kann mein Vermieter verlangen,das sie sich nicht hier aufhalten darf,als Besucher?"
    - Nein.

    ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 400 € zu Mietbeginn zulässig, wenn der Vermieter gleichzeitig als Hausverwalter und Wohnungsvermittler auftritt? Ist das nicht eine versteckte (wenn auch "schmale") Provision, die sicherlich in diesem Fall nicht zulässig wäre?


    Halte ich für nicht zulässig, falls nicht vorher explizit vereinbart wurde.

    himbel:

    "Ja langsam glaube ich auch das man mit guten manieren und freundlichkeit der Depp bist."
    - ... naja, ...

    "Arschloch sein und mit Ellenbogen durch den Tag gehen ist man wohl besser dran."
    - Nee, besser wäre ... aber lassen wir das...

    "Was würdet ihr noch wegen meiner Situation tun?"
    - Wie gesagt, abwarten und Tee trinken. Und diese URL notieren.

    no85x:

    "Laut Abrechnung, ja."
    - Ist ja nachzulesen... Mich interessiert, ob es TATSÄCHLICH so war. Nachgeschaut?

    "Nutzungszeitraum war 01.05.2011-31.12.2011 Abrechnungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011. Da hatten wir nur eine Nachzahlung von 35,98 €."
    - Wie bereits gesagt, die Höhe der Gesamt-BK interessiert, nicht die Nachzahlungshöhe oder gar eine evtl. Erstattung..

    Ich hoffe es hat mit dem hochladen geklappt..=)


    Ja, und mit der Überprüfung meinerseits auch... ohne Beanstandungen.
    Wv. Ihr nachzahlen müsst, ist sekundär; je mehr Ihr à Konto vorauszahlt, desto weniger wäre ja nachzuzahlen, logo?
    Ihr habt 89m² und einen Jahresbedarf von 3143,48€, macht pro m² und Monat 2,94€.
    Meine Mieter haben zw. 1,60€ und 3,52€, der Medianwert des Hauses beträgt 2,38€/m²/Monat.
    Zugegeben, Ihr liegt "etwas oben"...

    yvonne80:

    "Ausgezogen sind wir am 27.04. 2013."
    - Eure beste Entscheidung.

    "Unsere Frage was können wir nun tun?"
    - Am besten garnichts. Seid doch froh, dass Ihr da 'raus seid.

    "Dürfen wir Schadensersatz wegen Heizkosten einklagen"
    - Ist Euch ein Schaden entstanden?

    "müssen wir den Strom bezahlen?"
    - Ja.

    "Betriebskosten Abrechnung und Stromabrechnung gab es auch nicht!"
    - Hfftl. kommen die nicht noch...

    "Wir benötigen dringend ihre Hilfe."
    - Ähm..., dringend???

    Und das scheint wohl eher kein regulärer Mietvertrag nach dem Mietrecht, sondern ein Vertrag zu einem Wohnheim zu sein.
    Also treffen die Regeln des strengen Mietrechts hier nicht zu und in Wohnheimen (mit Zimmernummer wie im Hotel) ist auch ein Hausfriedensbruch nicht möglich.


    Das scheint mir auch so. Einen ähnlichen Fall hatten wir hier (auch) schon mal. Und der Mieter/Bewohner hatte eine Überwachungskamera aufgestellt, und das Video bei YT hochgeladen.:rolleyes:

    Hallo x-wunderkind-x,

    Euer Vertragspartner ist grundsätzlich der Vermieter, nicht der über Euch wohnende Mieter.
    Wenn Ihr Letzteren mal seht, solltet Ihr in natürlich ansprechen.
    Sollte sich nichts tun, würde ich dem VM einen Brief schreiben... - aber erst mal noch das Wochenende abwarten. Wird die Schadensstelle denn (jetzt noch) grösser?

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