Hallo fightlady,
ich habe mal für Dich gegoogelt: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…8830994923cf66a]Google[/url]
"Ich habe meinen Vermieter im April darüber informiert,daß ich eine Freundin längere Zeit aufnehme(ca.3 Monate),weil ihre Praktikumszeit in München abgelaufen und sie noch kein geeigneten Wohnraum hier in Hamburg gefunden habe."
- Hier biste mit Ehrlichkeit offensichtlich in Deinem Sinne nicht weiter gekommen.
"auf Vorlegen meines Mietvertrages strich sie das inklusive Stellplatz durch und meinte,das wäre ein Versehen gewesen."
- Das war natürlich kein Versehen sondern eine Dummheit bzw. Naivität von Dir, dem VM Gelegenheit zu geben, Euren MV nachträglich zu ändern. Sehe ich sogar als Urkundenfälschung, WENN Du es beweisen kannst. In das Reich meines Gegners nehme ich niemals Originalunterlagen mit...
"Dann sagte sie,das ich die Wohnung nicht untervermieten darf,steht in denselben Mietvertrag,aber ich vermiete das Zimmer ja nicht."
- Richtig.
"Meine freundin hatte sich aber ab 1.5.2013 polizeilich hier angemeldet,"
- Als wohnhaft bei Dir? Oder mit Deinem Namen als Wohnungsgeber?
"Heute kam ein Einschreiben von einem Anwalt:dort wird mir vertragswidriges Handeln vorgeworfen,mir eine Abmahnung erteilt und ausdrücklich die Beendigung des Untermietverhältnisses bis zum 31.5.2013 gefordert.
Sie darf sich ab den Zeitpunkt hier nicht mehr aufhalten ,ansonsten wird mein Mietverhältnis gekündigt.
- Unterstellen und fordern kann man viel (wenn der Tag lang genug ist
Ortsverbote kann nur die Polizei bei aktuellen Anlässen bzw. ein Gericht erteilen..
"Und die Krönung:da ich der Verursacher des vertragswidrgen Zustandes sei,soll ich die Rechnung von 120 euro bis 31.5. bezahlen."
- Darauf brauchst Du garnicht einzugehen. Sowas kann nur durch ein rechtskräftiges Urteil bestimmt werden.
"muss ich das bezahlen,"
- wie gesagt, m.E. nein.
"Zählt eine Anmeldung schon als Untermiete,"
- Nöö.
"Wie soll ich mich weiter verhalten?"
- Hier würde verbotene Rechtsberatung beginnen, die den Kollegen des VM_Anwalts vorbehalten ist.
"Kann mein Vermieter verlangen,das sie sich nicht hier aufhalten darf,als Besucher?"
- Nein.