Verwaltungskostenpauschale zu Mietbeginn

  • Hallo zusammen,

    ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 400 € zu Mietbeginn zulässig, wenn der Vermieter gleichzeitig als Hausverwalter und Wohnungsvermittler auftritt? Ist das nicht eine versteckte (wenn auch "schmale") Provision, die sicherlich in diesem Fall nicht zulässig wäre? Wie hoch darf eine solche Verwaltungskostenpauschale grundsätzlich sein?

    Herzliche Grüße
    ecomeback

  • ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 400 € zu Mietbeginn zulässig, wenn der Vermieter gleichzeitig als Hausverwalter und Wohnungsvermittler auftritt? Ist das nicht eine versteckte (wenn auch "schmale") Provision, die sicherlich in diesem Fall nicht zulässig wäre?


    Halte ich für nicht zulässig, falls nicht vorher explizit vereinbart wurde.

  • Selbst wenn es vorher explizit vereinbart wurde, Verwaltungskosten auch Kosten die z.B. durch einen Mieterwechsel entstehen, dürfen nicht auf den Mieter abgewälzt werden.
    Hier würde ich eine Rückforderung stellen bzw. die Zahlung verweigern.

  • Hallo ecomeback


    ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 400 € zu Mietbeginn zulässig,

    Ja unter gewissen Umständen ist das zulässig.
    Wie ist das genau bei dir vereinbart?


    VG Syker

  • und welche Umstände sollen dass sein?

    Man kann z.B. eine Pauschale für die Erstellung des MV vereinbaren,
    wobei mir gerade aufgefallen ist das dies wohl auf max. 75 € begrenzt ist.

    Zitat von Beispiel


    Für eingene Aufwendungen und für Frendkosten des VM,
    die mit der Vertragsausfertigung zusammenhängen,
    zahlt der M eine Pauschale von ... (max 75 €).


    VG Syker

  • Man kann z.B. eine Pauschale für die Erstellung des MV vereinbaren,
    wobei mir gerade aufgefallen ist das dies wohl auf max. 75 € begrenzt ist.


    Stimme zu. Bei 400 Euronen ist das für mich aber ganz einfach eine zusätzliche (womöglich auch nicht versteuerte) Gier-frisst-Hirn-Einnahmequelle, denn allgemeine Bürokosten sind üblicherweise in der Nettomiete enthalten. Fehlt nur, dass der VM den M auch noch seine Rechtsschutz-Vers. bezahlen lässt...

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