Beiträge von Berny

    fayora85:

    "bei einzug hat der Vormieter schlampig die Wände wieder gestrichen."
    - Ist geschmacks-/Ansichtssache.

    "Ich habe mich aber schon zuvor für ein paar schöne Tapetenhighlights entschieden."
    - Aha, jetzt kommt's endlich...

    "Deswegen habe ich diese schon entfernt und sollte nach Auszug dann wieder alles neu streichen."
    - Wenn die alte Tapete jetzt wieder sichtbar ist, ist das klar.

    "Sinnlos ich weiß."
    - NEIN.

    "Jeder möchte seine Wohnung ja anders gestalten."
    - Das ist jedem selbst überlassen; beim Auszug ist sowas jedoch meist rückgängig zu machen.

    "diese Endrenovierungsklausel ist auch aus umweltseite sinnlos."
    - Interessiert hier nicht.

    "Jetzt wo die Tapeten jedoch von den Wänden sind, siehts an manch kleinen stellen renovierungsbedürftig aus (z.b. fliederfarbene stellen im Kinderzimmer vom vormieter scheinen durch oder auch die Farbe blättert etwas ab). Muss ich das jetzt doch streichen?"
    - Meiner unmassgeblichen Meinung nach JA.
    - Habe z,Zt. ähnlichen Fall mit einer Dame, welche jetzt auszieht. Konnte sie im vergangenen Jahr mit Mühe davon abhalten, die Fliesen im Bad bunt überzulackieren...

    Hallo skeptiker,

    "Ist es seitens Vermieter, bzw. der Fa., welche die Abrechnung erstellt korrekt und legitim die kompletten Heizkosten der kompletten 12 Monate auf die Summe der Verbrauchseinheiten umzurechen ?"
    - Das scheint schon richtig zu sein, denn der Provider hatte ja wohl keine "besseren" Zahlen.

    "Aus meiner Sicht hätte doch vor unserem Einzug der aktuelle Gasverbrauch in KWH erfasst werden müssen."
    - Meinst wohl den Zählerstand. Nein, den Hauptzähler bei jedem Mieterwechsel ablesen? Sowas gibt es überhaupt nicht.
    Wer weiss, wo der relativ hohe Gasverbrauch entstand. Hier kann man das nicht beurteilen...

    Hallo claudiaa,

    bitte ein paar Fakten.
    "Therme" gasbetrieben?
    Marke:
    Typ:
    Tipp: [url=http://www.google.de/search?gs_rn=1…1&tbm=isch&um=1]gasetagenheizung - Google-Suche[/url]
    Baujahr:
    Montageort: Bad innenliegend?
    Fenster vorhanden?
    Be- und Entlüftung vorhanden (Lufteinlass unten und Auslass oben) durch ein Schachtsystem?
    Badtür mit Gittern oben und unten?
    Montageort des Ventilators:

    "Nach einigen Gesprächen mit dem Vermieter weigert sich jener jedoch noch immer die Kosten für eine neue Therme zu übernehmen."
    - Vorab: Soo einfach geht das nun mal schon garnicht, aber dazu später.

    Zusätzliche Vereinbarung zum Mietvertrag vom 02.04.2012 (...)
    11. Die Maklercourtage beträgt 2 Monatskaltmieten, auf diese wird verzichtet, vorausge- das Mietverhältnis besteht mindestens 2 Jahre. Sollte das Mietverhältnis vor Ablauf von 2 Jahren von Seiten des Mieters gekündigt werden, so wird die Maklercourtage in Höhe von 2 Monatskaltmieten fällig.


    Wird denn im MV überhaupt auf einen Makler Bezug genommen?

    Hallo Kissen,

    die 2011er und 2012er weichen etwas voneinander ab wegen Wechsels der Software.
    Ich empfehle Dir, mit Excel eine Tabelle zu erstellen, wo Du dann die Preise der einzelnen Posten Jahr für Jahr miteinander vergleichen kannst.

    "Bisher habe ich immer Beträge von 15 bis etwas über 30€ zurückbekommen, nun muss ich auf einmal über 160€ nachzahlen."
    - Das nennt sich Mathematik unter Berücksichtigung der Preissteigerungen... und der nicht angepassten monatlichen Vorauszahlungen.

    "Wie sieht es mit dem Posten der Schädlingsbekämpfung aus?"
    - Wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wurde, sind diese Kosten auf den Mieter abwälzbar. Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf hier Punkt 17.

    Hmm Versicherungsrecht ? Weil es sich dabei immer noch um die Regulierung eines Versicherungsschaden handelt?
    Dann sollte ich am besten mal unsere Versicherung Informieren....


    Es gibt keine "Versicherungsschäden" in dem Sinne. Dieser Ausdruck ist in gewissen Kreisen landläufig, wo es heisst: "Wir können die Rechnung grosszügig aufrunden, zahlt ja sowieso die Versicherung".
    Hier dreht es sich um einen Werkvertrag, welcher mglw. nicht akzeptabel ausgeführt wurde. Ich als VM würde Dir Gelegenheit zur Problemlösung geben, und in der Zeit nach Mietende müsstest Du Nutzungsentschädigung in Höhe der Bruttomiete zahlen.

    Shareef:

    "Ist alles genannt worden."
    - Was??

    "Warum z.B. "Austausch Wasseruhren"? Die Wasseruhren wurden nie ausgetauscht (zumindest seitdem ich hier wohne nicht)"
    - Mglw. sind die höheren Eichtauschkosten auf mehrere Jahre verteilt worden. Bis wann sind sie denn geeicht?

    Was genau soll ich bei der Reklamation beanstanden? Welche Angaben genau fehlen? Im Anhang findet Ihr Auszüge aus meinem MV.


    Blatt 1 §4 genügt; also sind alle in den BK_Abr. genannten Posten abrechnungsfähig, jedoch es müssen genannt werden, welches Du bitte selbst kontrollieren kannst:
    Kostenart, Jahresbetrag, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, Summe, geleistete Vorauszahlungen, Endbetrag Nachzahlung oder Erstattung, ausserdem Absender, Empfänger, Tagesdatum, Mietobjektbeschreibing, Abrechnungszeitraum.

    Danke erst einmal - ist eventuell noch ein Hinweis möglich, auf welcher Grundlage der Vermieter das ablehnt?


    Frage besser, auf welcher Grundlage der Vermieter das übernehmen muss bzw. sollte.

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