Beiträge von Berny

    Hallo JSB,

    Du hast es richtig erkannt: ""Ganz oder gar nicht", was bedeuten würde ich müsste meine Mitbewohner zur Auflösung des Mietvertrages zwingen wenn diese mein Zimmer nicht mitbezahlen wollen. Ist das so korrekt?"

    - Ja. ALLE Mieter müssten (zusammen) kündigen. Grundsätzlich ist jeder Mieter zur Erfüllung des MV mit allen Rechten und Pflichten "dabei".

    Würde es denn ausreichen, wenn ich dem Vermieter per Mail schreiben würde, dass ich mich zurückziehe (also fristlos kündige?)


    Sind dreierlei:
    Zurückziehen tut man sich irgendwohin... ;)
    Vom Vertrag zurücktreten könnte man u.U. in dem jetzigen Zustand.
    Einen Vertrag kündigen kann man nur, wenn er (bereits) existiert.

    Wenn ich aber jetzt diesen Fall richtig verstanden habe, ist ja die Frist von ca.5 Tagen zur Zurücksendung und Gegenzeichnung des Vertrages in meinem Fall (ich warte mehr als 2 Wochen) schon längst verstrichen, und mir würde "laut dem im Link geschilderten Fall" frei stehen, den Mietvertrag anzunehmen.
    Sehe ich das richtig?


    Jein. Dort handelt es sich um Meinungen, vereinzelt wohl auch um regionale AG_Entscheidungen. Ich habe noch nirgendwo ein höchstrichterliches Urteil oder eine diesbezügliche Gesetzesvorschrift kennengelernt.
    Wichtig ist m.E., dass Du vorher schriftlich nachweislich einen Termin setzt.

    BI..:

    "Ok..mittlerweile habe ich es verstanden..."
    - Ich anscheinend nicht, denn offensichtlich habe ich wohl etwas überlesen:

    "Die Mietverträge liegen immernoch beim Vermieter, die von mir bereits unterschrieben sind"
    - Ach sooo...

    "Wenn jetzt der Vermieter seinen Siegfried drunter setzt,"
    - Du meinst wohl, wenn er sie (auch) unterschreibt, Tja, dann sind sie rechtsgültig.

    "obwohl ich nicht mehr in die Wohnung möchte:"
    - Wen interessiert's? Vertrag ist Vertrag.

    "1. Zumindest per Mail wurde mir vom Makler (nicht vom Vermieter) mitgeteilt, dass ...
    - Was haben Dritte mit dem MV zu tun? Er steht doch nicht mit drinnen.

    "... damit der Vertrag nicht zustandekommt."
    - Der Makler ist doch keine Gerichtsinstanz...

    "Online wurde die gleiche wohnung gestern von einem Makler bereits wieder inseriert."
    - Privatvergnügen, hat mit der in Rede stehenden Wohnung nichts zu tun. Könnte ja auch ein Beispielbild sein. Typische Ausreden: Büroversehen, Übetragungsirrtum, ...

    "Aber wie gesagt: mit der Gegenzeichnung des Vermieters wäre es m.E. ein gültiger Vertrag,"
    - Ja.

    Hallo Mandy,

    "Anfrage bei Vermieter , da bekam ich zur Antwort , er würde mir keine NK Abrechnung machen , denn nach seinen Berechnungen wäre es sowieso plus minus null , also erspare er sich den Aufwand , es würde sich nicht lohnen !"
    - Falsch. Es würde sich schon lohnen - für Euch, denn dann könnt Ihr sämtliche geleisteten NK_Vorauszahlungen zurückverlangen.:)

    "Ausserdem könne er keine Abrechnung erstellen da er ..."
    - Wen interessiert's?

    "wir gehen auch davon aus, dass er unsere damals gezahlte Kaution weder bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen , geschweige denn überhaupt irgendwo angelegt hat . Aus sicherer Quelle wissen wir dass der vorherige Mieter bis zu Gericht gehen mußte um seine Kaution zurückzuerhalten und auch diese war niemals angelegt worden ."
    - Dann wird es Zeit, dass ihm mal jemand den Kopf zurechtrückt. Dein Freund aus Oregon hilft hier weiter: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    OT: Auch Wiki hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Plenken ;)

    Der Mietvertrag wurde beiden Parteien vorgelesen und es wurde mündlich zugestimmt. Vorher wurde ganz klar kommuniziert, dass ich den zuschlag erhalte und daher kam auch dieser letzte Termin zur Vertragsunterschrift zustande.
    Zumindest, wenn ich damals in Privatrecht richtig aufgepasst habe, ist eine mündliche Vereinbarung äquivalent zu einem zustandekommen eines Vertrages...


    M.E. bedeutet eine mdl. Vereinbarung zu einem Treffen zwecks Vertragsabschuss nicht, dass der Vertrag zustande kommen wird bzw. vorher bereits als ein mündlicher zustande kam.
    Man braucht m.E. garnicht mal soo viel Phantasie um sich vorstellen zu können, dass sich hier mehrere Hände reiben könnten. Und, wenn da ein Makller über einen anderen "empört" zu sein scheint, so kann sogar das vorgespielt sein...:eek:

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