Beiträge von Berny
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Okay, das wirft allerdings die Frage auf was passiert wenn meine Mitbewohner sich weigern. Ich schätze in so einem Fall helfen nur rechtliche Schritte? Nicht gerade die feine englische Art.
British Law gilt hier nicht...
Du müsstest sie auf Zustimmung verklagen - und würdest höchstwahrscheinlich verlieren. -
wiederum gibt es aber auch einen punkt im Mietvertrag..Mit vermietet werden:Klo, Wanne, Handtuchhalter und Waschbecken...
Warum gibt es dann diesen Punkt im Mietvertrag?
Muss ja einen sinn und eine richtige antwort drauf geben...
Dummes Zeugs! Sowas ist ja in jeder Wohnung und gehört automatisch zur Mietsache. -
Hallo JSB,
Du hast es richtig erkannt: ""Ganz oder gar nicht", was bedeuten würde ich müsste meine Mitbewohner zur Auflösung des Mietvertrages zwingen wenn diese mein Zimmer nicht mitbezahlen wollen. Ist das so korrekt?"
- Ja. ALLE Mieter müssten (zusammen) kündigen. Grundsätzlich ist jeder Mieter zur Erfüllung des MV mit allen Rechten und Pflichten "dabei".
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Bin immer noch auf die § im StGB zu Fahrlässigkeit, Unterlassung, und vor allem Sittenwidrigkeit gespannt.
Moin Syker,
ich "spinne" mal:
fahrlässige Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, sittenwidrig - hmm - in Zusammenhang mit Betrug evtl. Habe keine Suchmaschine bemüht...
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Würde es denn ausreichen, wenn ich dem Vermieter per Mail schreiben würde, dass ich mich zurückziehe (also fristlos kündige?)
Sind dreierlei:
Zurückziehen tut man sich irgendwohin...
Vom Vertrag zurücktreten könnte man u.U. in dem jetzigen Zustand.
Einen Vertrag kündigen kann man nur, wenn er (bereits) existiert. -
Wenn ich aber jetzt diesen Fall richtig verstanden habe, ist ja die Frist von ca.5 Tagen zur Zurücksendung und Gegenzeichnung des Vertrages in meinem Fall (ich warte mehr als 2 Wochen) schon längst verstrichen, und mir würde "laut dem im Link geschilderten Fall" frei stehen, den Mietvertrag anzunehmen.
Sehe ich das richtig?
Jein. Dort handelt es sich um Meinungen, vereinzelt wohl auch um regionale AG_Entscheidungen. Ich habe noch nirgendwo ein höchstrichterliches Urteil oder eine diesbezügliche Gesetzesvorschrift kennengelernt.
Wichtig ist m.E., dass Du vorher schriftlich nachweislich einen Termin setzt. -
Hallo no fear but fun
Soso das sind also Straftaten?
Dann kennst du wohl auch §164 Abs. 1, oder?
§ 164 StGB ist wohl gemeint. Da könnte was "dran" sein...
Unser furchtloser Spassmacher sollte sich vorher lieber an einen FachAnwalt wenden. -
Auf gut Deutsch: ich wurde richtig verarscht und bin derzeit richtig ausgeliefert....richtig?
Das ist niemandem zu wünschen. Makler haben bei mir als VM keine Chance. -
BI..:
"Ok..mittlerweile habe ich es verstanden..."
- Ich anscheinend nicht, denn offensichtlich habe ich wohl etwas überlesen:"Die Mietverträge liegen immernoch beim Vermieter, die von mir bereits unterschrieben sind"
- Ach sooo..."Wenn jetzt der Vermieter seinen Siegfried drunter setzt,"
- Du meinst wohl, wenn er sie (auch) unterschreibt, Tja, dann sind sie rechtsgültig."obwohl ich nicht mehr in die Wohnung möchte:"
- Wen interessiert's? Vertrag ist Vertrag."1. Zumindest per Mail wurde mir vom Makler (nicht vom Vermieter) mitgeteilt, dass ...
- Was haben Dritte mit dem MV zu tun? Er steht doch nicht mit drinnen."... damit der Vertrag nicht zustandekommt."
- Der Makler ist doch keine Gerichtsinstanz..."Online wurde die gleiche wohnung gestern von einem Makler bereits wieder inseriert."
- Privatvergnügen, hat mit der in Rede stehenden Wohnung nichts zu tun. Könnte ja auch ein Beispielbild sein. Typische Ausreden: Büroversehen, Übetragungsirrtum, ..."Aber wie gesagt: mit der Gegenzeichnung des Vermieters wäre es m.E. ein gültiger Vertrag,"
- Ja. -
Don't worry, die Anforderungen an eine zwingende Abrechnung nach 30/70 sind erfüllt.

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Hallo Mandy,
"Anfrage bei Vermieter , da bekam ich zur Antwort , er würde mir keine NK Abrechnung machen , denn nach seinen Berechnungen wäre es sowieso plus minus null , also erspare er sich den Aufwand , es würde sich nicht lohnen !"
- Falsch. Es würde sich schon lohnen - für Euch, denn dann könnt Ihr sämtliche geleisteten NK_Vorauszahlungen zurückverlangen.:)"Ausserdem könne er keine Abrechnung erstellen da er ..."
- Wen interessiert's?"wir gehen auch davon aus, dass er unsere damals gezahlte Kaution weder bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen , geschweige denn überhaupt irgendwo angelegt hat . Aus sicherer Quelle wissen wir dass der vorherige Mieter bis zu Gericht gehen mußte um seine Kaution zurückzuerhalten und auch diese war niemals angelegt worden ."
- Dann wird es Zeit, dass ihm mal jemand den Kopf zurechtrückt. Dein Freund aus Oregon hilft hier weiter: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]OT: Auch Wiki hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Plenken

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Ich unterstelle mal, dass das Gebäude NICHT den hier Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem in § 7 - erster fett geschriebener Satz - Voraussetzungen entspricht. Ergo sind beide HK_Abrechnungen ungültig. Das gilt für alle ab dem 01.01.2009 begonnenen Abrechnungszeiträume.
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Der Mietvertrag wurde beiden Parteien vorgelesen und es wurde mündlich zugestimmt. Vorher wurde ganz klar kommuniziert, dass ich den zuschlag erhalte und daher kam auch dieser letzte Termin zur Vertragsunterschrift zustande.
Zumindest, wenn ich damals in Privatrecht richtig aufgepasst habe, ist eine mündliche Vereinbarung äquivalent zu einem zustandekommen eines Vertrages...
M.E. bedeutet eine mdl. Vereinbarung zu einem Treffen zwecks Vertragsabschuss nicht, dass der Vertrag zustande kommen wird bzw. vorher bereits als ein mündlicher zustande kam.
Man braucht m.E. garnicht mal soo viel Phantasie um sich vorstellen zu können, dass sich hier mehrere Hände reiben könnten. Und, wenn da ein Makller über einen anderen "empört" zu sein scheint, so kann sogar das vorgespielt sein...:eek: -
Hallo BIK223,
die ist m.E. (noch) kein Mietrecht, sondern bürgerliches Recht.
Ich würde einen Rechtsanwalt konsultieren. Sind denn bereits Ansprüche an Dich gestellt worden? Hier "müffelt" ja wohl so einiges. -
Und auf die 30 Minuten Tanztraining kann ich nicht verzichten, da ich in einer Gruppe bin und muss Schritte auch daheim üben.
Welche Gesetzesvorschrift bzw. höchstrichterliches Urteil verpflichtet Dich dazu? -
Also, wenn über mir ein Elefant einen neuen Tanz trainieren würde, wäre mir das nicht Recht.
Is mich klar; Du würdest sogleich mittanzen wollen...:o -
Hmm... komischer Typ!!! Auch wenn es nur ein Vorschlag war ja? Kenn mich da nicht so aus!
Hattu Zeugen? -
Wird immer besser!
Er hat den Vorschlag gemacht das ich der Versicherung melden soll das es mein Boden war!!!!
Ist das nicht Versicherungsbetrug und somit eine Aufforderung zu einer Straftat?
Ja, isses... -
Ich würde mich in solch einer Angelegenheit an einen fähigen Rechtsanwalt wenden.
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