Wohngemeinschaft/GBR - Wie bei Auszug rechtlich absichern?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne momentan in einer 4er WG bei der alle Mieter im Vertrag als Hauptmieter eingetragen sind. Der Vermieter verlang natürlich, dass jeder Auszug unter den Mietern selbst geregelt wird. Wer ausziehen möchte muss dementsprechend einen Nachmieter stellen und die anderen der Vertragsübernahme schriftlich zustimmen. Selbst die Kaution geht von Vor- an Nachmieter ohne den Vermieter einzuschalten.

    Mein Problem ist folgendes: Ich werde voraussichtlich zum September hin aus beruflichen Gründen ausziehen. Leider ist das Zimmer in dem ich wohne nicht besonders attraktiv (Bahnschienen, Baustelle vorm Fenster, die Partei unter unserer Wohnung ist laut etc.) und somit schwer zu vermitteln. In den Stadt gibt es leider auch zum ersten Mal seit Jahren einen Überschuss an Wohnungen.

    Aus meinen Mitbewohnern habe ich bis jetzt noch keine definitive Aussage rausbekommen was passieren sollte wenn ich keinen Nachmieter stellen kann. Von dem was ich im Netz lesen konnte gibt es als GBR nur "Ganz oder gar nicht", was bedeuten würde ich müsste meine Mitbewohner zur Auflösung des Mietvertrages zwingen wenn diese mein Zimmer nicht mitbezahlen wollen. Ist das so korrekt? Gibt es sonst noch Möglichkeiten aus dem Mietvertrag raus zu kommen? Und wenn nicht: Was muss ich beachten damit ich am Ende rechtlich vor irgendwelchen Spielchen von Seitens meiner Mitbewohner oder des Vermieters (Kaution!) sicher bin?

    Danke im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von JSB (8. Juni 2013 um 20:44)

  • Hallo JSB,

    Du hast es richtig erkannt: ""Ganz oder gar nicht", was bedeuten würde ich müsste meine Mitbewohner zur Auflösung des Mietvertrages zwingen wenn diese mein Zimmer nicht mitbezahlen wollen. Ist das so korrekt?"

    - Ja. ALLE Mieter müssten (zusammen) kündigen. Grundsätzlich ist jeder Mieter zur Erfüllung des MV mit allen Rechten und Pflichten "dabei".

  • Okay, das wirft allerdings die Frage auf was passiert wenn meine Mitbewohner sich weigern. Ich schätze in so einem Fall helfen nur rechtliche Schritte? Nicht gerade die feine englische Art.

  • Okay, das wirft allerdings die Frage auf was passiert wenn meine Mitbewohner sich weigern. Ich schätze in so einem Fall helfen nur rechtliche Schritte? Nicht gerade die feine englische Art.


    British Law gilt hier nicht... ;)
    Du müsstest sie auf Zustimmung verklagen - und würdest höchstwahrscheinlich verlieren.

  • Moment! Es kann doch nicht sein dass ich auf Ewigkeiten in dem Vertrag drin hänge bis ich einen anderen Dummen gefunden habe? Wie lässt sich sowas denn noch mit Mieterschutz vereinbaren?

  • Zitat

    sich sowas denn noch mit Mieterschutz vereinbaren?

    Falsch gedacht, das hat mit Mietrecht und dem Schutz von Mietern nichts zu tun. Das ist Zivilrecht, darum nennt sich solch eine Wohngemeinschaft ja auch GbR.

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