Beiträge von Berny

    genau, deswegen frage ich mich warum Du geschrieben hast, dass der Mieter dem Vermieter den eigenen Schaden in Rechnung stellen soll ...


    Musst nicht Dich selbst fragen...
    Der VM soll "sich selbst" den Schaden in Rechnung stellen... Und ihn regulieren und dem M den ungestörten Gebrauch der Mietsache ermöglichen.

    Im Klartext musst du 1/12tel der Heizungswartung für das Einzugsjahr tragen egal ob die Wartung im Januar oder im Juli erfolgt. Im Prinzip könnte sie auch im Dezember erfolgen, dass spielt keine Rolle.
    Auch mit dem Heizöl ist die Abrechnung für die Januar Füllung logisch. Soll der Vormieter das Heizöl bezahlen das DU verbrauchst?
    Mal scharf nachdenken.


    Richtig: Mal scharf nachdenken...:
    Er hat nicht 1/12, sondern 11/12 zu zahlen für die 11 Monate bzgl. der Grundkosten.
    Bzgl. der Verbrauchs müssten ihm, wenn keine genaueren Berechnungsdaten zur Vergnügung stehen, nach Heizgradtabelle 830/1000 in Rechnung gestellt werden.

    Hallo mink,

    "habe in der angemieteten Wohnung meines Freundes versehentlich ein Stück Türrahmen (Pressspan, war bereits durch Feuchtigkeit angegriffen) der Wohnungseingangtür herausgebrochen"
    - OK

    "zuerst war es der Vermieterin mehr oder weniger egal - hauptsache der Schaden wird ersetzt, doch dann "akzeptierte" sie den Kontakt zur Versicherung nicht, da diese nur den Zeitwert der Tür ersetzen will (Tür ist über 20 Jahre alt),"
    - Eine Mitwirkungspflicht hat sie schon... Und m.E. kann sie nicht Neu-für-Alt verlangen.

    "beim Auszug aus der Wohnung hat sie uns eine Frist von zwei Wochen gesetzt, in der wir die Tür ersetzt haben müssen."
    - Wie gesagt, neu für alt ist m.E. nicht. Aber, wohl gemerkt, das ist nicht (mehr) Mietrecht, eher BGB § 823.

    "wenn bis dahin keine Reparatur stattgefunden hat, lässt sie zu unseren Kosten alles selbst reparieren."
    - Wie stellt sie sich die praktische Durchführung vor?

    "hinzu kommt, dass die Vermieterin auf ein einheitliches Bild der Wohnung besteht. Wenn also die Eingangstür nicht identisch ist mit den restlichen Türen der Wohnung, möchte sie auf meine Kosten alle Türen passend ersetzt haben."
    - Besser: das ganze Haus?

    "Sollen wir die Sache der Vermieterin überlassen und eine Klage in Kauf nehmen?"
    - würde warten, bis etwas Schriftliches kommt und dann hier noch mal melden oder direkt zu einem FachAnwalt.

    "Kann sie einfach bestimmen ob sie es privat oder per Haftpflicht geregelt haben möchte?"
    - Nee, wirklich nicht.

    Hallo Tobnogga,

    auf die mir zugesandte PM möchte ich nicht reagieren.

    "Ich bin vor ca. einen 3/4 Jahr mit meinen damaligen besten Kumpel in eine Wohnung gezogen.
    Die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr und ich möchte jetzt zum 15.10.2013 meinen Mietvertrag Kündigen."
    - Eine MV-Kündigung ist nur gültig, wenn die schriftlich ist und von allen Mietern unterschrieben ist. Üblich sind Monatsende als Termin.

    Trauen uns nix zu sagen und kuschen wie die Blöden aus Angst das er uns auf einmal Kündigt und sei es nur wegen Eigennutz auf einmal.
    Wer weiss Rat?


    Hallo Zickchen,
    mit dieser örtlichen Lagebeschreibung kann ich nicht viel anfangen, ausserdem kenne ich die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht.
    Iich würde vorschlagen, dass Ihr mal die Fragen vorab notiert und Euch dann mit dem Vermieter zusammensetzt.

    Ja, das siehste "falsch".
    Dr Abrechnungszeitraum ist regelmässig ein Jahr, wovon Dein Nutzungszeitraum 01. Februar bis 31. Dezember war.
    Die Rechnung für die Heizungswartung aus dem Monat Januar müsstest du anteilässig mittragen.
    Die Lieferung von Öl im Monat Januar brachte ja Öl für Zukunft.

    "Ich habe die Ölheizung aber gem. Vertrag mit halbem Pegelstand übernommen."
    - Ölverbrauchsberechnungen führen oft zu Unstimmigkeiten. Hier kommt es auf möglichst genaue Ablesungen an oder Berechnung Anfangsstand 01.01. + Zutankungen - Endstand 31.12. = Verbrauch. Leichter wäre es natürlich bei Gas...

    Wir haben die Löcher nicht gesehen und auch nichts zugegeben. Wir dachten es wären Abnutzungen und sagten nur, wir geben es weiter an unsere Hausratversicherung.


    Aha... Und somit hast Du wohl ein unelegantes Eigentor geschossen...

    nur mal falls der fall eintritt.. ich muss die 3 Monatsmieten zahlen... steht mir doch eine mietmienderung zu?
    muss ich den Gutachter dann holen oder der vermieter? muss ich das ganze dann bezahlen oder der Vermieter?


    Die Anforderungen an eine Mietminderung sind recht hoch. Soo einfach funkt der SB_Laden nicht.
    Wer die Musik bestellt, der ...

    "Meine Frage:
    Verlängert sich das Mietverhältnis, wenn die Schlüsselübergabe nicht zum Ende der Kündigungsfrist erfolgt?"
    - Nein, das MV verlängert sich nicht, ABER: Du hättest dann Nutzungsentschädigung zahlen müssen in gleicher Höhe wie die Bruttomiete.

    "könnten mir durch ein Nicht-Reagieren des Vermieters etwaige Nachteile entstehen?"
    - Salopp sage ich mal: Eigentlich nicht, wenn Dir nichts vorzuwerfen ist.

    3. Jetzt will uns der Vermieter noch 20 € im Montat für die Treppenreinigung aufbrummen. Ist das rechtens?


    Es wird nichts aufgebrummt, sondern die Kosten, welche auf Verlangen zu belegen sind, nach erlolgloser Abmahnung auf die säumigen Mieter verteilt.

    Hallo Escaflown,

    Du kannst diskutieren bis zum geht-nicht-mehr; eine sofortige Kündigung bzw. Stornierung des Mietvertrags ist auch m.E. nicht möglich.
    Ich hoffe für Dich, dass nicht auch noch eine Mindetsmietdauer vereinbart wurde.
    Wenn Du jetzt nachweislich schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann der 30.09.2013.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!