Hallo Corinna,
vorab: die Aussage im § 18 des MV ("Mieträume wurden durch vom Vermieter renoviert übernommen")kannste klemmen, denn sie besagt garnichts. Hier fehlt eine genaue Zustandsbeschreibung UND, was ganz besonders wichtig ist, eine Individualvereinbarung über den Zustand der Mietsache bei der Rückgabe. Bedeutet also: Besenrein und ohne Beschädigungen.
"Nun würden wir gerne frühzeitig aus der Wohnung ausziehen, haben dem Vermieter Interessenten präsentiert, die auch zum 15.07. einziehen würden."
- Ihr könnt natürlich zum 15.7. den MV beenden, wenn der VM damit einverstanden ist (schriftlicher Aufhebungsvertrag).
"Auch der Vermieter war allgemein sehr zufrieden, möchte uns aber gerne anteilhaft Renovierungskosten aufs Auge drücken - Renovierung für die Altbau-Wohnung mit ca. 65-Qm kosten dann ca. 1200-1500, davon sollten wir dann entsprechend der Klauseln zahlen."
- Kann keine Grundlage für eine solche Forderung erkennen.
"Nun meine Frage - gelten diese Klauseln - oder sind diese nichtig, der BGH scheint da ein paar mal entschieden zu haben, aber für mich ist das nicht ganz ersichtlich."
- Antwort wie vor.
Ich ahne schon, dass der VM, wenn Ihr Euch nicht abzocken lasst, sich querstellen wird. An Eurer Stelle würde ich jetzt schon mal vorsichtshalber "Zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schriftlich nachweisbar kündigen. Das wäre dann de 30.9.