Allgemeine fragen zum Streichen der Wohnung bei Auszug!

  • Hallo,

    ich habe da mal ein paar Fragen, wie das denn genau beim Auszug mit dem Streichen ist? Müssen wir die Wohnung streichen, wenn nichts im Mietvertrag steht, aber der Vermieter darauf besteht? Spielen Farben dabei eine Rolle? Also wir haben eine Wand Rot, und die anderen Sand.

    Eine andere Frage noch. Wir haben beim Einzug (ca.5 Jahre) eine Küche abgelöst, also wir haben nur um die Küche rumgestrichen! Leider müssen wir die Küche ausbauen, weil der Nachmieter die Küche nicht ablöst! Wie ist das dann mit dem streichen?
    Kann mir bitte jemand Rat geben, meine Frau macht Sie sorgen!

    MfG :)

  • Hallo,
    von Euch farbig gestrichene Wände sind nicht akzeptabel. Ansonsten: Besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben, wenn im MV explizit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

  • Im Mietvertrag steht nichts davon, das wir die Wohnung streichen müssen! Beim Einzug hatten wir auch farbige Wände, die wir dann gestrichen haben.


    Es wird hoffentlich alles beweisbar sein. Eine Verbesserung kann der VM nicht verlangen. Kannst ja mal vor dem Auszug mit ihm sprechen.

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