Beiträge von Berny

    In diesem Fall kann ich den Grundversorger als Vergleich heranziehen, da die Vermieter den Strom von diesem beziehen. Ein entsprechendes Infoblatt des Versorgers haben sie mir heute vorgelegt. Allerdings war es den Vermietern bisher seltsamerweise nicht möglich mir eine Rechnung o.ä. vorzulegen um mir zu zeigen wie viel der Anbieter tatsächlich von ihnen verlangt, da der Grundversorger auch deutlich billigere Tarife anbietet.


    Der VM ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    ich habe meinem Untermieter gekündigt und dieser hätte wohl zum 1.8. eine neue Wohnung.
    Info: der Nachmieter ist von mir selbst ausgwählt worden und steht daher bereits fest.


    Das ist das Risiko für Vermieter, welche "unbedingt" nahtlose Mieteinnahmen haben wollen...
    Wenn Du Deinem Nachmieter feste Zusagen machst, kann er u.U. ab 1.8. ersatzweise auf Deine Kosten in ein Hotel ziehen.

    wenn dem Mieter der Verlust der Whg. droht ist die Begrenzung auf 3MM kaution lt. BGH nicht rechtsunwirksam .


    Nein, Motzi, knapp daneben ist auch daneben...:o
    Die Mietsicherheit, landläufig auch Kaution genannt, ist lt. BGB auf drei Nettomonatsmieten begrenzt - ist ja soweit bekannt, auch deren vorgesehener Verschwendungszweck.
    Hier dreht es sich jedoch um eine "zusätzliche" Sicherheit, eine Art Bürgschaft zwecks Abwendung der Räumungsklage, welche erst dann generiert werden kann, wenn das Kind fast in den Brunnen gefallen ist.

    Es ist immer ein Nachteil für einen Mieter, wenn er nicht genug verdient um sich eine Wohnung leisten zu können. Die Sicherheit ist aber nunmal per Gesetz auf 3 Monatsmieten beschränkt.
    Ausserdem gibt es eine ganz simple Lösung um dieser Bürgschaftsgeschichte aus dem Weg zu gehen: Man nimmt den "Bürgen" als weiteren Mieter in den Vertrag auf. Fertig. Von den Folgen für den Bürgen/Mitmieter macht das praktisch keinen Unterschied.


    WEN, bitte, hast Du zitiert??
    Fällt es soo schwer, das Zitieren zu begreifen ODER macht es Dir Spass, andere Leser raten zu lassen???:mad:

    Mal ganz ehrlich, gehts noch? Anstatt hier rumzujammern macht man Nägel mit Köpfen und verbietet dem Bastler das weitere Arbeiten. Als nächstes belegt er auch noch euren Keller und ihr schaut dem Treiben tatenlos zu.
    Ihr müsst dem Treiben Einhalt gebieten, Jammerei im Forum bringt euch nicht weiter!


    Endlich sagt es jemand.
    Anstatt hier Geschichten zu erzählen und herumzuhampeln solltet Ihr Fotos und evtl. Skizzen machen und mit dem MV einen Fachanwalt aufsuchen.
    Ob der VM in Australien Kängeruhs züchtet oder sonstwas macht, wen interessiert's?

    Vielen Dank für die Antworten, haben einen 50€ Gutschein für ein Abendessen von der Handwerksfirma erhalten. Darüberhinaus wurde eine saubere Alternative für die Kabelverlegung gefunden. Man konnte die neue Leitung über den Dachboden legen, sodass im Endeffekt "nur" unsere Abstellkammer Leiden musste.
    Schöne Grüße


    Na siehste mal, es gibt auch noch intelligente Problem"lösungen"...
    ... und wo bleibt unser Kasten Bier...?:D

    Ich weiß ja nicht, ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber mir geht es ja gerade darum, ob die Mitbewohnerin es zur zwingenden Bedingung für den Nachmieter machen kann, dass dieser ihre Möbel übernimmt.
    Da haben ja schließlich der Vermieter und die Mitbewohnerin noch ein Wörtchen mitzureden oder etwa nicht?


    Ist es wirklich sooo schwer, es zu begreifen?
    Nur derjenige kann Bedingungen stellen, der einen Vertrag mit der anderen Person hat.
    Im Mietrecht - und ausschliesslich um Mietrecht dreht es sich hier im Mietrecht-Forum - haben regelmässig Mieter und Vermieter miteinander Verträge.

    Das ist für mich absolut keine Lösung, das ich dafür sozusagen Büßen soll, weil der über mir die Nachruhe nicht einhält.
    Zudem, wie ich geschrieben hatte, ich habe eine Soziophobie die selbst bei der Polizei bei mir für Angstzustände sorgt, zudem habe ich Angst, das, nachdem die Polizei wieder abgezogen ist, ich die ganze "Wut" von meinem Nachbarn und seinen Gästen zu spüren bekomme.


    ... und nun warten eine Million Mieter und Vermieter aud DEIN Patentrezept...

    AnitaB:

    "Mittlerweile hat sie den Anwalt eingeschaltet. Grund: Sie konnte meine Wohnungstüre net öffnen."
    - Der hat vlt. (s)einen "Öffner" imer dabei...

    "Frage mich welcher Anwalt dem Mieter vorschreibt, dass man dem Vermieter nen Schlüssel geben muss. Und net dem Vermieter sagt, dass er kein Anrecht drauf hat....."
    - Das ist vlt. DER Anwalt, welcher durch Prozessieren gerne seine eigene wirtschaftliche Performance pushen möchte.

    Wir würden jetzt gerne den Vertrag beibehalten, eine neue Mitbewohnerin suchen und den Preis von 7,67 € pro qm zahlen.
    Ist es denn möglich, dass man einfach einen Mieter im Vertrag austauscht, bzw. einfach ausscheiden lässt?
    Auf Anfrage bei unserem Vermieter meinte dieser, dass in dem Fall der ganze Vertrag gekündigt werden muss.


    Hallo Dr.,
    wenn ALLE Beteiligten zustimmen, kann m.E. ein bestehender Vertrag geändert werden.

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