Hallo LEV,
ich würde mir (vom AG oder JC?) einen Beratungsschein besorgen und mich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Wichtig wäre auch, dass Du beweisen kannst, Dich selbst ausreichend zwecks Schadensbehebung bemüht hast.
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
http://www.miete.und-recht.info/mietminderungstabelle/a/index.html
http://www.disque.de/ra/index.html?/ra/info/mietmaengel.html
Beiträge von Berny
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Hi oli0602,
ich würde sowas selbst erledigen.
Die Reparatur von Silikonfugen ist nämlich garnicht soo leicht unproblematisch... wenn es dauerhaft halten soll. -
Hallo, ich habe da ein problem und zwar rechnet mein Vermieter in den nebenkosten anfahrtswege mit rein 5 euro pro monat ist das erlaubt ?

Ist der VM soo bedürftig, dass er sowas nötig hat?
Wurden diese "Kosten" explizit im MV als vom Mieter zu übernehmen vereinbart? -
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Zu den Details bzgl. der Einheiten kann ich Dir nichts sagen, bin nicht aus dem Fach. Ein Fachmann sollte mal überprüfen: Wasserdruck im Sytem i.O.?, System entlüftet?, Thermostatreglerfunktion?, hydraulischer Abgleich i.O.?
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Er hat uns das Messgerät gezeigt. Da sprang die Anzeige von ca. 198 - 394 Volt rauf und runter. Egal welche Steckdose!
Das ist unglaublich, habe selbst über ein halbes Jahrhundert Erfahrung in diesm Beruf und sowas noch nicht erlebt. Die Anlage müsste sofort stillgelegt werden. - Ist ja KEIN Trollposting von Dir?!?!?! -
Da müsste der Nullleiter ja ab und zu "umschalten" auf einen anderen Aussenleiter.
Zw. N und jedem der 3 Aussenleiter ("Phasen") müssten gut 230V sein, zw. den Aussenleitern untereinander an die 400V.
Hat sich noch kein Elektrogerät verabschiedet? -
"Also ist es jetzt unsere Pflicht den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen? Werde ich morgen sofort machen."
- Richtig."Was ist aber, wenn er sich weigern sollte? Was soll ich dann tun? Auf den oben Paragraphen hinweisen?"
- Natürlich. aber warte erstmal seine Antwort ab.
Dass an einer normalen Steckdose Spannungsschwankungen von 200-400V sein sollen, kommt mir sehr komisch vor... -
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Ich sehe hier kein Sonderkündigungsrecht für Dich.
Ausserdem kennen wir weder Deinen Mietvertrag noch die BK-Abrechnung noch die HK-Abrechnung. -
Ihr beide müsstet zusammen kündigen, der nächstmögliche Termin wäre dann zum 31.10.2013.
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ich habe einen kleinen Heizkörper im Bad der sich direkt an einer Wand über der Badewanne befindet.
(wirklich direkt....das Teil bekommt richtig viel Wasser ab beim Duschen)
Dieser ist auch noch fieserweise mit einer Verdunstungs-Heizkostenverteiler ausgestattet und zählt natürlich jedes mal wenn jemand duscht oder badet wie irre.
Hallo,
Du hast die Wohnung in diesem Zustand angemietet. Was meint denn der Vermieter dazu? -
Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob der VM gem. § 3 EWG nicht sogar eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ausübt, indem er Strom an den TE ( ganz offensichtlich mit Gewinnerziehlungsabsicht ) verkauft.
EWG... ja nee is klar... Kulenkampf: Einer wird gewinnen oder Europäische Wirtschafts Gemeinschaft...?
Aber die Nummer mit der Gewinnerzielungsabsicht "unterstütze" ich.
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artmart:
"Ja das habe ich auch schon zwei mal verlangt. Der VM hat mir bisher aber nichts vorgelegt, weil sein Steuerberater (was auch immer der damit zu tun hat...) meinte, dass ..."
- Die Nummer mit den StB kenne ich auch... von meinem Nachbarhausvermieter...:("Daher werde ich der Rechnung auf jeden Fall schriftlich widersprechen.
Falls der VM mir dennoch keine Einsicht in die Unterlagen geben will, kann ich zur Berechnung den günstigsten Tarif des Grundversorgers heranziehen?"
- Das würde ich auch so machen. -
Hallo Berny
Ich wage mal zu behaupten dass der Sicherungskasten bestimmt nicht nach Abschluss des MV entfernt wurde.
Somit auch kein Mangel nach BGB §536
Nein, ich meine, wenn dort eine Sicherung ohne Mieterverschulden zu oft auslöst. -
Der Strompreis wurde vom VM willkürlich festgelegt ...
Tolle Sache, so nach Gutsherrenart...:eek: -
Mir fällt gerade ein, dass ich außerdem keinen freien Zugang zum Sicherungskasten habe. Da es die Sicherung schon mehrfach rausgehauen hat und ich den Strom ja auch bezahle, steht mir der uneingeschränkte Zugang doch eigentlich zu?
Könnte ein Mangel an der Mietsache sein, welchen der VM gem. § 535 BGB zu beheben hat. -
Berny
Ich vermisse unseren Fantasten; ob er wohl zwischenzeitlich in eine Anstalt eingewiesen wurde?
Don't paint the devil on the wall...
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artmart:
1.) Der Vermieter darf mir nicht mehr für den Strom berechnen, da im Mietvertrag nicht steht, dass er Händler ist.
"2.) Außerdem steht da drin, dass ich für Heizung und Wasser nichts bezahlen muss. Das ist das Argument des VM für den Aufschlag auf den Strompreis."
- Wir sind nicht im Basar."3.) Der VM verstößt zusätzlich gegen die Wirtschaftlichkeitspflicht, da der Grundversorger einen Tarif anbietet, der etwa 9% billiger ist als der bisherige. Das finde ich zwar nicht toll, kann aber damit leben zumal ja nicht genau geregelt ist, wann die Wirtschaftlichkeitspflicht erfüllt bzw. verletzt ist."
- Weiter nachgedacht: Wenn der VM nach ein- oder zweijähriger Vertragslaufzeit vom Provider ein Leckerli bekommt, wird er bestimmt (nicht) seine Mieter davon profitieren lassen. Ich würde ihn also schriftlich deutlich und nachweislich auffordern, den Grundtarif zu nehmen."Liege ich in diesen Punkten richtig?"
- Bei mir schon...
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Hallo Sebastian,
das ist ein altes Thema.
Ich hoffe, Du hast genau Protokoll geführt: Wann ist Was passiert, Wie wirkte es sich aus, Wer ist Zeuge, Wem hast Du das mitgeteilt?
Du merkst, worauf ich aus bin?
Ich würde sämtliche Beanstandungen schriftlich erfassen und den Vermieter per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beseitigen unter Hinweis auf § 535 BGB. Passiert nichts nach nochmaliger Fristsetzung, einen Fachanwalt beauftragen. -
Wolfstraum:
"Habe mich informiert und sehe mich im recht, nur wie soll ich bei der Wohnungsabgabe vorgehen?"
- Ich würde bei umstrittenen Positionen "streitig" schreiben."werde ich wohl gar nicht unterschreiben können. Geht das?"
- Solange die Kalaschnifoff ungeladen ist, Ja."Ich werde nicht zahlen, was muss ich also tun? - Wie muss ich vorgehen?
- Geniesse die kostenpflichtige Rechtsberatung bei einem Fachanwalt...
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