Beiträge von Berny

    Hallo wapu,

    hier scheint wohl bisher alles mündlich und nicht nachweislich gelaufen zu sein.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die bisherige Geschichte mitteilen (auch Namen und Daten) und ihn auffordern, den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah herzustellen, um Schäden an der Bausubstanz und Mietminderungen zu vermeiden.

    Wie die Dachdeckerin schon sagte... (ich habe übrigens den Eindruck, dass Du entweder nicht alles liest bzw. verstehst bzw. verstehen willst, was wir Dir hier sagen) Du solltest Dich beim Mieterbund auch darüber aufklären lassen, WAS überhaupt in die Berechnung einer Mieterhöhung nach der Modernisierung einfliessen darf. Dann würde das Profit-Wunschdenken des neuen VM möglicherweise einen Dämpfer bekommen.

    Bei uns Zuhause ist die Stimmung auch schon extrem Tief leider, wenn es nach meiner Frau geht sollte ich den Mietvertrag unterschreiben und ihn die Kaution bezahlen.


    Du solltest ihr mal erklären, wie das ist, wenn man manchem Zeitgenossen den kleinen Finger reicht...

    Dem Möchte-gern-VM sollteste mal empfehlen, sich von einem Fachanwalt informieren zu lassen und, dass wir in unserer Republik einen Gesetzgeber haben, welcher ihm regelmässig die Arbeit abnimmt. Eigene Gesetzesphantasien nach Gutsherrenart gibt es hier noch nicht.

    Rudolpho:

    "von Herbst 2011 bis Januar 2013 ist für mich mehr als 4 Monate,"
    - Richtig, niemand hat etwas anderes behauptet.

    "die Fragestellerin schrieb doch dass Januar 2013 ein Tippfehler sei,"
    - In etwa ja, nämlich "...dass ich die Miete im Januar 2013 von 60 € nicht gezahlt hätte. Zum Lachen, so ein schöner Tipfehler!" Jedoch hat sie den Tippfehler selbst nicht näher erklärt.
    Falls Du jedoch auf das Zuzugsdatum Herbst 2011 abstellst, habe ich nichts gesagt.

    "...weil sie ja nur bis september bezahlen müssen"
    - Richtig, bis September 2012, und das waren dann nur 4 Monate bis Januar 2013.

    Rechnen scheint auch nicht gerade die Stärke der Fragestrellerin zu sein:

    Zitate:
    1. Nachzahlung nach 1,5 Jahren Auszug
    2. Im September 2012 sind meine Schwester und ich ausgezogen. im Januar 2013 ist ihnen aufgefallen, dass sie die 60 € vergessen haben mit einzurechnen,

    Für mich sind das man gerade mal 4 Monate, aber nicht 18 Monate.:mad:

    "Im September 2012 sind meine Schwester und ich ausgezogen. im Januar 2013 ist ihnen aufgefallen, dass sie die 60 € vergessen haben mit einzurechnen,"
    - Miete ist grundsätzlich eine Bringschuld. Bei einer Werkswohnung ist Mietrecht jedoch regelmässig nicht anwendbar. Von Deinem Gehalt kann die Mieterhöhung ja nun nicht mehr eingehalten werden, und für Dein Girokonto hat der frühere AG wohl keine Einzugsermächtigung. Du schuldest also die Nachzahlung, ausserdem ist die Nachforderung noch lange nicht verjährt.

    ich habe auch mal im internet ein bischen wegen asbest platten gekuckt und das sind eindeutig asbest platten ,die der zwangsverwalter auch mit keiner silbe erwähnt hat .


    Hauptsache, er weiss es nachweisbar jetzt. Und Dein nächster Ansprechpartner sollte morgen das örtliche Gesundheitsamt sein.

    charly10:

    "Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen."
    - Egal, wie veschachtelt das Haus ist: Wv. Briefkästen, wv. Klingeln?

    "Zu dem 2.Pkt möchte ich sagen, dass es mir hauptsächlich darum geht, meine Zweifel am Eigenbedarf schriftlich auszudrücken"
    - So würde ich antworten: "Der behauptete "Eigenbedarf" erfüllt nicht die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen."
    Für Dich zum Schlaulesen: [url=http://www.google.de/#bav=on.2,or.&…ung+eigenbedarf]Google[/url] ;)

    charly10:

    "Es ist ja eigentlich auch ein Einfamilienhaus. Das ist ein bissl komisch hier....."
    - Falsch. Es handelt sich um ein 3er-MFH. Eine WE wird vom VM bewohnt.

    "Gibt es evtl. ein Muster wie man einen Widerspruch formuliert, bzw was der enthalten sollte?"
    - Auch hier die berühmten "W": Wem oder was widerspreche ich, warum, welche Rechtsgrundlagen?

    Ich empfinde Charly's Position garnicht mal so schlecht (muss aber dabei sagen, dass ich mir den Eröffnungsroman (auch) nur lückenhaft angetan habe).
    Den Eigenbedarf des VM halte ich für vorgeschoben, denn die Tochter hat schon längst einen "Neuen" - oder kann schnell irgendwo unterkommen.
    Hinter der recht geringen Grundmiete und der überhöhten BK-Vz scheint ein simpler Gedanke des braven steuerzahlenden VM zu stecken: Nur die Nettomiete in der Anlage V anzugeben. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, Herr Hoeness.
    Bei der BK-Vz von mtl. 250€ lohnt es sich sicherlich, die Belege genau zu überprüfen und jährlich eine dicke Rückzahlung zu kassieren. In meinem MFH betrugen die jährlichen BK incl. Heizung 2,63€/m² Wohnfläche.

    Hallo DanielHeid,

    "Der Mietverpflichtet sich, die Wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen, Gasöfen, Nachtspeicherheizung [...] sowie sonstiger Elektro- und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, jährlich bis zu einem Gesamtaufwand von 100 Euro zu übernehmen."
    - m.E. i.O.

    "Der Mieter verpflichtet sich die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, Heiz, Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen zu übernehmen, solange die Kosten für die einzelnen Reparaturen 100 Euro bzw. bei mehreren Reparaturen 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigen."
    - Das soll wohl die sog. Kleinreparaturklausel sein, m.E. nicht zu beanstanden.

    "An Reparaturen sowie Instandhaltung dieser Möblierung beteiligt sich der Mieter mit einem Kostenanteile von 50 Euro pro Reparatur. Hat der Mieter den Schaden durch Unsach gemäß Gebraucht verursacht, haftet er dafür".
    - Hierin sehe ich keine unangemessene Benachteiligung.

    "Diese Klauseln erscheinen mir doch sehr "hart", da quasi alle Reparaturkosten/Instandhaltungskosten an mich abgewälzt werden können und nirgends erfasst ist wie häufig die Gegenstände eigentlich gewartet werden."
    - Wenn Du etwas kaputt machst, musste es sowieso bezahlen, § 823 BGB.

    "Sind diese Klauseln so üblich oder würdet ihr nochmal nachfassen?"
    - Der VM hat womöglich schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich nun absichern. Aus seiner Sicht verständlich, auch sehe ich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters.

    "Weiterhin bin ich verpflichtet einen 33%-Anteil der Kosten für Schönheitsreparaturen für Küchen, Bäder und Duschen zu übernehmen, wenn die letzmalige Reparatur länger als ein Jahr zurückliegt. Da ich wie gesagt lediglich exakt ein Jahr dort wohne, werden die letzten Reparaturen vermutlich länger her sein - ist dies trotzdem üblich?"
    - Ob etwas so "üblich" ist, weiss ich nicht. Wenn Du diese Individualklausel unterschreibst, gilt sie. Es sollte m.E. auch schriftlich festgehalten werden, WANN die jeweils letzten Renovierungen stattfanden. Dann kannste ja schon selbst Deine Kostenanteile abschätzen.

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