Hallo DanielHeid,
"Der Mietverpflichtet sich, die Wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen, Gasöfen, Nachtspeicherheizung [...] sowie sonstiger Elektro- und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, jährlich bis zu einem Gesamtaufwand von 100 Euro zu übernehmen."
- m.E. i.O.
"Der Mieter verpflichtet sich die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, Heiz, Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen zu übernehmen, solange die Kosten für die einzelnen Reparaturen 100 Euro bzw. bei mehreren Reparaturen 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigen."
- Das soll wohl die sog. Kleinreparaturklausel sein, m.E. nicht zu beanstanden.
"An Reparaturen sowie Instandhaltung dieser Möblierung beteiligt sich der Mieter mit einem Kostenanteile von 50 Euro pro Reparatur. Hat der Mieter den Schaden durch Unsach gemäß Gebraucht verursacht, haftet er dafür".
- Hierin sehe ich keine unangemessene Benachteiligung.
"Diese Klauseln erscheinen mir doch sehr "hart", da quasi alle Reparaturkosten/Instandhaltungskosten an mich abgewälzt werden können und nirgends erfasst ist wie häufig die Gegenstände eigentlich gewartet werden."
- Wenn Du etwas kaputt machst, musste es sowieso bezahlen, § 823 BGB.
"Sind diese Klauseln so üblich oder würdet ihr nochmal nachfassen?"
- Der VM hat womöglich schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich nun absichern. Aus seiner Sicht verständlich, auch sehe ich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters.
"Weiterhin bin ich verpflichtet einen 33%-Anteil der Kosten für Schönheitsreparaturen für Küchen, Bäder und Duschen zu übernehmen, wenn die letzmalige Reparatur länger als ein Jahr zurückliegt. Da ich wie gesagt lediglich exakt ein Jahr dort wohne, werden die letzten Reparaturen vermutlich länger her sein - ist dies trotzdem üblich?"
- Ob etwas so "üblich" ist, weiss ich nicht. Wenn Du diese Individualklausel unterschreibst, gilt sie. Es sollte m.E. auch schriftlich festgehalten werden, WANN die jeweils letzten Renovierungen stattfanden. Dann kannste ja schon selbst Deine Kostenanteile abschätzen.