Ist hier alles noch Rechtens ?

  • Hallo ich habe bald vor auszuziehen, und möchte nun wissen ob ich mich an alles was im Mietvertrag steht halten muss.
    oder ob es miterweile andere Gesetze oder Klauseln gibt die in frage kommen.

    zb. Kündigungsfrisst, Renovierung (Weiss Streichen) usw.

    Mein Vertrag habe ich mal angehangen und Daten wie Konto usw verschwommen damits Anonym bleibt. ;)

    Da man hier nur 5 Dateien hochladen kann und diese dann auch noch eine bestimmte größe haben müssen habe ichs als
    PDF Datei auf meinem Webspace geladen das man sich das da angucken kann.
    Hier der Link
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  • Die Kündigungsfristen sind korrekt.
    Bzgl. § 13: Fristenpläne wurden vom BGH gekippt. Es genügt, wenn Du die Wohnung sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückgibst.

  • Seit dem 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, wenn der Mietvertrag nach dem 31. August 2001 geschlossen wurde. Die Dreimonatsfrist für Mieter gilt auch für einen vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, wenn längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es in diesen Fällen bei den gestaffelten Kündigungsfristen. § 542 BGB regelt dass Ende des Mietverhältnisses.


    Nur was ist jetzt richtig ???? 3 oder 6 Monate ??? Wir wohnen 7 Jahre hier !

  • 3 Monate. BGB § 573c Abs. 1

    Längere Fristen ab 5 und 8 Jahre gelten nur für den Vermieter.

    Oder wurde individuell, außerhalb des Mietvertrages, etwas anderes vereinbart?

  • Nein eigendlich nicht . Halt nur was in meinem MV unter § 3 steht ! Aber genau da steht ja drin das sich meine Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängert, da wir schon im 7 Jahr hier wohnen. Deswegen frage ich mich nun was für mich letztendlich gilt !?

  • Zitat

    Deswegen frage ich mich nun was für mich letztendlich gilt !?

    BGB § 573c Abs. 1 erster Satz.

    Die im Vertrag §§ sind übrigens aus der alten Fassung des BGB bzw. Humbuk (§ 565 z. B.)

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (12. August 2013 um 09:38)

  • BGB § 573c Abs. 1 erster Satz.
    Die im Vertrag §§ sind übrigens aus der alten Fassung des BGB bzw. Humbuk (§ 565 z. B.)


    It's a bug, not a feature...:cool:

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