(nach Eingang der jetzigen fristlosen Kündigung ...
Hattest Du auch hilfsweise die fristgerechte Kündigung ausgesprochen?
(nach Eingang der jetzigen fristlosen Kündigung ...
Hattest Du auch hilfsweise die fristgerechte Kündigung ausgesprochen?
Du kannst erst mit Konsequenzen reagieren, wenn der Termin und auch eine evtl. Nachbesserungsfrist fruchtlos verlief.
strubel:
Wenn Du Dich etwas mehr anstrengst, müsstest Du es eigentlich schaffen, wöchentlich mindestens zwei neue Threads loszutreten: https://forum.mietrecht.de/user-thread-list/5479-strubel/
Hallo Strubel,
unter Deinen Angaben und subjektiven Meinungen konnte ich nichts finden, was eine Mietminderung rechtfertigt. Du schuldest also bis Mietvertragsende die KOMPLETTE Miete.
PS: Ob es sich lohnt, wegen der geringeren Mietfläche noch ein Fass aufzumachen, müsstest Du selbst entscheiden. Das würde aber mglw. einen Rattenschwanz nach sich ziehen können, bspw. auch bzgl. der JC-Beihilfe...
Dem Mainschwimmer schliesse ich mich an mit der weiteren Empfehlung, bei Mietbeginn ein genaues Protokoll über den Zustand der Mietsache zu erstellen und e.F. vereinbaren, WIE die Mietsache zurückzugeben ist.
Mausi13:
"1. Gibt es evtl. Probleme, da man sich erst nach Jahren beim Vermieter (ist übrigens eine Wohngesellschaft) bzgl. des Schimmels beschwert, welcher bereits in den ersten Monaten nach Einzug aufgefallen ist? Das Paar wohnt bereits ca. 8 Jahre dort"
- Selbst schuld, wenn die Betroffenen nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Mängel reagiert haben.
"2. Welche Rolle spielt der Gesundheitszustand der erkrankten Person bei dieser Angelegenheit, immerhin ist Schimmel schon für gesunde Menschen schädigend?"
- Das mögen Fachärzte beurteilen.
"3. Das Paar sucht bereits vergebens nach einer neuen Wohnung (beim Wohnungsamt)"
- WEM sollte dann hier ein Verschulden zugewiesen werden??
schnuff:
"Wir haben leider absolut keine Ahnung davon,"
- Eine faule Ausrede...
"Und wie kann 32000 KWH mal 4004 Liter und dann auf einmal 6026 Liter sein ? Verstehe das alles nicht .."
- Ist doch ganz einfach (wie Rudolpho schon andeutete): Es wurden ~32000kWh verbraucht. Dafür sind/waren ca 4000L erforderlich (Physik). Wenn ich aber 6000L berechne, muss da doch jemand gemogelt oder nicht aufgepasst haben.![]()
PS: Oder der Brenner kaputt...![]()
Normalerweise müssen für Brennstoffe (bei Heizöl, Flüssiggas, Festbrennstoffe) auch der Anfangs- und Endbestand angegeben werden.
Daran wird es gelegen haben. Es ist immer so zu rechnen: Anfangsbestand minus Endbestand plus Nachtankung. Da muss was falsch gemessen worden sein. Hätte dem VM eigentlich auffallen müssen.
ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Zusage zur Untervermietung besteht.
Nein.
Rudolpho, Dein Link funktioniert nicht. Aber es ist ja alles mehrfach gesagt.
Im Übrigen habe ich gerade erfahren, dass es bereits eine Zusage seitens des Vermieters gab. Dieser erfolgte per E-Mail an meine Hauptmieterin:
Worum es mir nun eigentlich geht ist, dass meine Hauptmieterin keinen neuen Mietvertrag möchte, sondern dies über einen Untermietvertrag regeln möchte. Und das darf sie doch dann nach dieser Zusage, oder?
Du willst es wohl anscheinend nicht begreifen: Du hast KEINE Hauptmieterin, noch nicht mal eine (Haupt)Vermietrin, denn Du bist VÖLLIG aussen vor.
Die Vermietrin Deiner Bekannten möchte mit Euch beiden einen neuen Mietvertrag machen. Damit hättet Ihr beide die gleichen Rechte und Pflichten.
Da muss ich dich leider enttäuschen, aber dem ist absolut nicht so.
Es mag zwar wie eine Kriegserklärung dann rüberkommen, aber der Wechsel des Schlosses ist Sache des Mieters. Vergleiche hierzu auch Punkt 10 in folgenden Artikel: Spiegel-Online vom 22.09.2012, Verbraucherschutz: Die größten Irrtümer im Mietrecht
Da brauche ich garnicht nachzuschauen, denn Du bist nicht (der) Mieter.
Kann ich auch verlangen, dass die Vermieterin die belege in Kopie mit einreicht?
Nein, sie hat Dir aber auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.
Jetzt tut sich nichts mehr, keine weiteren Entwicklungen erkennbar. Brummgeräusch ist nach wie vor da.
Wenn also bisher keine Verbesserungen erkennbar sind, würde ich den VM schriftlich auffordern, zwecks Vermeidung von Mietreduzierungen einen ordnungsgemässen Zustand zeitnah herzustellen.
Ich sehe das so:
Du hast BK zu zahlen, z.Zt. mtl. 20€. Hierüber hat der VM eine jährliche BK_Abr. zu erstellen gem. BetrkVO. Hat er anscheinend bisher nicht gemacht, da wohl seine bisherige Kalkulation aufging.
Die mtl. BK-Vz, kann und darf er erst anpassen, wenn er eine Jahres-BK-Abr. gemacht hat und den Jahresbetrag / 12 teilt. https://www.google.de/#bav=on.2,or.&fp=96a87e6c4e8ca9a5&q=anpassung+monatliche+betriebskostenvorauszahlung
Wir haben uns schon mehrfach beschwert.
Bei wem? Was wurde erwidert? Welche evtl. Lösungen/Alternativen wurden vorgeschlagen?
Hallo Xernaos,
es ist immer massgeblich, wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat (Weisheit für's Leben!).
Im MV Deiner VMn steht sicherlich, dass Untervermietungen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des VM bedürfen.
Ihr Drei sollten Euch mal zusammensetzen...
mir geht es jetzt erstmal um ein Meinungsbild. Noch ist ja unklar, ob es tatsächlich zu der dargestellten Konstellation kommen wird.
Du kannst es drehen, wenden, zerreden und diskutieren, wie Du willst: Solange Du vom Vermieter nichts schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift hast, hast Du keine durchsetzbare Rechtsposition.
Den genauen und kompletten Wortlaut bzgl. der Betriebskosten müssten wir wissen.
Hallo alleg,
das ist ein schwieriges Thema, denn bei Mietbeginn musstet Ihr schon erkannt haben, dass von einem Restaurant Emissionen ausgehen werden bzw. würden.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!