wir sind in der folgenden Situation:
- Wir möchten zum 30.09.2013 ausziehen. Die Mietdauer lag unter drei Jahren. In dem Mietvertrag steht, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Dusche üblicherweise alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafzimmer... alle fünf Jahre vorgenommen werden müssen.
- Die Wohnung ist in sehr gutem Zustand. Kleinere Schönheitsreparaturen wurden immer sofort ausgeführt. Ansonsten kann höchstens von normalen Abnutzungserscheinungen die Rede sein.
- Der Vermieter möchte, dass wir bei Auszug eine Pauschale zahlen, um hiermit einen Beitrag zu einer zukünftigen Renovierung zu leisten. Die Pauschale soll damit quasi die normalen Abnutzungserscheinungen kompensieren.
Meine Fragen:
- Würden Sie der Argumentation des Vermieters folgen, so dass wir zu einer Zahlung verpflichtet werden können?
- Wenn nicht, was ist meinerseits zu veranlassen (schriftlicher Widerspruch, Beweisführung, etc.)?
Viele Dank für Ihre Rückmeldung (bitte nur qualifizierte Rückmeldungen, möglichst mit Quellenangaben)