Mieter erhält fristlose Kündigung (zeitgleich fristgerechte Kündigung). Vermieter geht davon aus, dass er schriftlich vereinbarten Räumungstermin nicht einhält bzw. keinen Zugang zur Wohnung gewährt. Gibt es eine andere Möglichkeit als nach dem Berliner Modell, das den Mieter dazu bringt, die Wohnung zu räumen bzw. den Termin einzuhalten? (Ordnungsamt etc. hält sich an solchen Dingen verständlicherweise nicht auf)
Um nur EIN Beispiel zu nennen, wieso sich der Vermieter sehr sicher ist, dass der Mieter nicht reagiert: Bei der zuletzt schriftlich vereinbarten Zählerablesung wurde auch kein Zutritt gewährt (dem VM wurde durch verschlossene Türe zugerufen, dass er nicht öffnen werde, da er Nachtschicht hatte)...nach einer sofortigen zugestellten schriftl. Abmahnung erhielt Vermieter kommentarlos per SMS das Foto des Zählerstandes......