Auch eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag ist Bestandteil dessen und kann nur im Gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
Das ist schon zutreffend, jedoch werden individuelle Vereinbarungen bei Auseinandersetzungen höher gewichtet.
Auch eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag ist Bestandteil dessen und kann nur im Gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
Das ist schon zutreffend, jedoch werden individuelle Vereinbarungen bei Auseinandersetzungen höher gewichtet.
Guten Abend alle zusammen, wollte nur mal kurz reinschauen.
Nach meinem Schreiben und den Anruf versuch vom Neuen VM, kam bislang nichts mehr.
Ich weis nur das er vor kurzem mit dem Denkmalschutzamt da war und die haben sich das Haus angesehen.
Ich gehe mal davon aus, das er evt. Verstanden hat das er komplett im Unrecht ist.
Aber warten wir mal ab, wenn sich was neues tut geb ich wieder Bescheid.
OK, danke, bis später dann.
Wenn vom Vermieter sonst keine Aktivitäten mehr kommen gar nicht.
Stimme zu. Ein Nicht-Widersprechen bedeutet nämlich NICHT automatisch eine Zustimmung.
"Soll ich den Vermieter darauf hinweisen oder das schreiben somit als nichtig erklären"
- Letzteres kannst Du nicht.
"die Kündigung nicht akzeptieren."
- Rechtlich beraten darf ich Dich nicht. Ich würde der Kündigung widersprechen, da sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.
Wegen Eigenbedarfs kündige ich Ihnen die Wohnung, Straße in Plz Ort zum Datum.
Name der Hauseigentümerin
Ist eine solche Eigenbedarfserklärung rechtens ohne die Angabe von weiteren Gründen ?
Hallo,
Du vermutest richtig. Diese "Kündigung" ist rechtsunwirksam, da Begründung und Termin fehlen. Ausserdem, meine ich, müsstest Du auch noch auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.
jackie89:
"Nein hat mir keiner, ich meinte nur, dass es nicht einfach gemacht wurde sondern ich zustimmen musste was ich tat..."
- Diese Aussage kann ich nicht zuordnen. Bitte benutze die Zitatfunktion.
Die Kollegin die mit uns das ÜP gemacht hat, hat sich auch bisher nicht gemeldet, wegen der Unterschrift.... Ist das in irgendeiner Weise schlimm..?
Schon mal persönlich beim Geschäftsführer gewesen?
Hallo jackie89,
"der Sache mit dem TV damals musste ich zustimmen,"
- Du musstest also, weil John Wayne mit dem Revolver hinter Dir stand?
"Im Mietvertrag selbst stand das nicht."
- Aha.
"Betriebskostenabrechnung war dabei, habe fast 100€ zurück bekommen,"
- Das dürfte aber einmalig in der Bunten Republik sein: Mietverhältnis beginnt am 01.08.2013, und SCHON gibt es eine BK-Abrechnung... (von 2014?).
"die Anpassung hat aber nichts mit meiner einzelnen Wohnung zu tun sondern mit dieser Rohrwärme,"
- Hierbei dürfte es sich höchstens um eine Heizkostenabrechnung handeln. Jedoch eine HK-Abr. über Rohrwärme habe ich noch nie gesehen. Könnte sich bestenfalls um einen Bad-Handtuchhalter handeln.
"Vertraglich vereinbart ist allerdings laut Verrag nicht, dass ich 100€ nur bezahlen muss weil die das wohl nicht so schreiben dürfen sondern eben eine Vergünstigung um den Betrag der dann eine Kaltmiete von 100 entstehen lässt..."
- Empfehle Fachanwaltliche Beratung.
"Mir nicht ganz schlüssig ist auch diese Vergleichsmiete, da schreiben die von der Diffenrenz von wohnwertmindernden und erhöhenden Merkmalen, da ist erhöhend mit 1 und mindernd mit 0 angegeben aber direkt drüber stehen die ausformuliert und bei mindernd stehen vier! Punkte...warum ist das dann 0?"
- Empfehle Fachanwaltliche Beratung.
"Was können die machen, wenn ich die Zustimmungserklärung einfach nicht unterschreibe?"
- Empfehle Fachanwaltliche Beratung.
Ja das gibt es. Hab ich allerdings noch nicht unterschrieben, solange noch nicht alles erledigt wurde, was mit dem Vermieter abgesprochen war..
Ein ÜP ist stets von beiden Seiten zu unterschreiben und je ein Exemplar auszuhändigen.
Auf dem ÜP kann auch vereinbart werden, welche Arbeiten von welcher Partei innerhalb welcher Wrist zu erledigen sind.
(immerwiederdieseverdammtenw's;)).
Hallo jackie89,
"ich habe vor einer Woche ein Schreiben bekommen in dem ich um Zustimmung zur Mieterhöhung gebeten werde. Meinen MietVertrag ... bin am 1. August eingezogen,"
- Soweit die Fakten.
"seitdem habe ich bereits 2 mal Mieterhöhungen bekommen die sch allerdings nur auf Nebenkosten beschränken,"
- Also keine Mieterhöhungen.
"einmal 9,95 fürs Kabelfernsehen,"
- War das mietvertraglich vereinbart?
"Und dann noch einmal eine wegen erhöhter Heizkosten um 9€."
- Monatliche Vorauszahlungen auf Betriebskosten können nur nach einer erfolgten (Jahres-) Betriebskostenabrechnung angepasst werden.
"Bei denen ist nie einer zu erreichen, wenn man denen einen Brief schickt indem man ausdrücklich um Rückmeldung bittet dann bekommt man diese nicht oder 3 Monate später,"
- Per Einwurfeinschreiben schicken.
"kurzum ich sehe es einfach nicht ein."
- Was?
"Hinzu kommt, dass ich zu meinem Mietvertrag eine zusätzliche Vereinbarung habe, die meine Monatliche Kaltmiete bisher auf 100€ begrenzt ... und ich weiß jetzt nicht, ob es für mich auch gilt oder nicht."
- Ja was denn? Natürlich gilt das, was vertraglich vereinbart wurde.
"Formell ist nach meinen Forschungen auch nicht alles Richtig denn die Mieterhöhung ist maschinell erstellt und im Auftrag von den beiden Geschäftsführern, unterschrieben und abgeschlossen habe ich den Vertrag aber mit zwei Damen aus dem zuständigen Kundencenter."
- Wer bei einer Firma unterschreibt, ist eigentlich egal. Hauptsache, der Schrieb ist von Deiner Vermieterfirma. Das MEH-Verlangen ist sowieso ungültig, einmal wegen der Begrenzung, ausserdem kann ein MEH-Verlangen frühestens 15 Monate nach Mietvertragsbeginn erfolgen.
Hallo Dschuls,
bei Wohnungsunternehmen, Firmen, Providern etc. ist es nichts Aussegewöhnliches, dass die Linke nicht weiss, was die Rechte macht bzw. umgekehrt. Oder Chef ist gerade in einer Besprechung, Sachbearbeiter in Urlaub usw.
Wie mein Vorbeter schon sagte, Ihr habt die Wohnung SO angemietet. Gibt es ein Übernahmeprotokoll?
Zum 1.d.M. kann sowieso nicht gekündigt werden, sondern zum Monatsletzten. Ungeachtet der geplanten MEH könnt Ihr jetzt bspw. zum 30.11. kündigen.
Ausziehen dürft Ihr, wann Ihr wollt. Hat mit der Mietezahlungspflicht garnichts zu tun.
Wie bereits angedeutet, kann der VM die Nettomiete um max. 20% erhöhen.
Für Arbeiten, die den Wohnwert nachhaltig verbessern, können 11% des auf die Mietsache entfallenen Aufwands jährlich auf den Mieter umgelegt werden (hat mit der vorher genannten MEH nichts zu tun). Die Arbeiten müssen jedoch mind. 3 Monate vorher schriftlich entsprechend angekündigt werden.
Der Vermieter sagt, wenn ich mit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht einverstanden bin, muss er die Grundmiete unbedingt erhöhen (30% mehr). Wenn ich die Erhöhung der Betriebskostenpauschale zustimme, verzichte er auf eine Erhöhung der Grundmiete für drei Jahre.
Das halte ich für Erpressung, Gier frisst Hirn. 30% sind sowieso nicht statthaft.
Durch den Hagelschauer wurde mein einziges Dachfenster in meinem WG-Zimmer eingeschlagen und ist bis jetzt mit mehreren Lagen Plastikfolie abgedeckt, wodurch ich nicht mehr lüften kann. Da der Vermieter bis jetzt nicht gesagt hat, wann dieses und andere kaputte Fenster (Küche und anderes WG-Zimmer) ersetzt werden, hat mir eine Anwältin in einer Rechtsberatung zu einer Mietminderung von 30% geraten.
Schliesse mich dieser Meinung an. Ich würde den VM schriftlich nachweislich auf § 535 BGB verweisen und auffordern, den Schaden zeitnah zu beheben, um Schäden an der Gebäudesubstanz, Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.
Aber, der Stellplatz ist unter dem Punkt "Individuelle Vereinbarung" aufgeführt (ohne weitere Erläuterungen):
Somit ist der Stellplatz von keiner der beiden Vertragsparteien separat kündbar.
Natürlich könnt Ihr Euch vertraglich einigen, was Du Dir aber gut entlohnen lassen solltest.
Von daher ist das schon kein kleiner Lottogewinn mehr, sondern ein mittlerer.
,,, den ich vorsichtshalber von einem Fachanwalt überprüfen lassen würde.
Dass der VM kein Original herausrückt, gibt mir zu denken. Spätestens bei der nächsten Liebschaft wird er seine Meinung wohl ändern...
Hallo Jana1711,
soo kurzfristig halte ich für nicht akzeptabel, falls nicht ein Notfall o.ä. vorliegt. Notfalls müsste der VM sich einen Leiterwagen bestellen.
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