Guten Tag,
Ich wohne in meiner Wohnung seit 4 Jahren. In meinem Mietvertrag sind eine Grundmiete (240 EUR) und Pauschalnebenkosten (170 EUR) vereinbart. Es steht nirgendwo, dass diese Betriebskosten erhöht werden können.
Jetzt habe ich von meinem Vermieter einen Brief, in dem es angekündigt wird, dass die Betriebskosten nicht mehr gedeckt sind und die Pauschale erhöht werden muss. Anbei ist auch eine Ergänzung zu meinem Mietvertrag, in der steht, dass „ der Vermieter berechtigt ist, Erhöhungen der Betriebskosten auf den Mieter umzulegen“. So ein Klausel gab es in dem originalen Mietvertrag nicht.
Der Vermieter sagt, wenn ich mit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht einverstanden bin, muss er die Grundmiete unbedingt erhöhen (30% mehr). Wenn ich die Erhöhung der Betriebskostenpauschale zustimme, verzichte er auf eine Erhöhung der Grundmiete für drei Jahre.
Es wird nicht gesagt, wie hoch die Betriebskostenpauschale wird. Jetzt weiß ich nicht, was ich „auswählen“ soll: die Erhöhung der Pauschale oder die Erhöhung der Grundmiete?
Vielen herzlichen Dank!