kommt nur: das haben Sie zu tun!![]()
wurde jedoch nicht vertraglich vereinbart...
kommt nur: das haben Sie zu tun!![]()
wurde jedoch nicht vertraglich vereinbart...
... der VM verlangt einen Wartungsvertrag ,da er sonst die Reparaturkosten nicht zahlen will.
Warum kann der VM das denn nicht selbst abschließen?
Das solltest Du ihn fragen.
Deshalb nimm das Geld und freue dich.
... bevor der Vermieter aufwacht und evtl. auf ein allg. Lebensrisiko verweist.
Das hat mit Mietrecht ganz und garnichts zu tun. Wende dich vertrauensvoll an einen Anwalt, denn den wirst du dringend benötigen, wenn du die Wohnung "übernehmen" willst.
Auch meine Worte...:D
Hallo darki1986,
von einem Dreissigjährigen kann man anscheinend nicht verlangen, dass er einen Satz schreiben und diesen als Einwurfeinschreiben versenden kann.
Daher mein Tipp: Lass' das lieber von einem Rechtsanwalt machen, nach dem Motto: "Was nichts kostet, taugt auch nichts.":eek:
Und das soll 2 Wochen dauern und die Abstellung des Wassers 24 Stunden am Tag, auch am WE, nötig sein?
Wasser-Abstellung an einem Tag 24h ODER an allen 14 Tagen?![]()
Eine Verbesserung bzw. Aufwertung der Mietsache kann der Vermieter ohnehin nicht rechtswirksam verlangen.
Ich hatte mir erhofft hier fachkundigere Meinungen als in den anderen Foren zu bekommen.
Wunschmeinungen dauern etwas länger...
Ein Mietverhältnis??? Das ich nicht lache. Zu einem Mietverhältnis gehrt zuerst einml eine Miete und die wird hier nicht gezahlt. Ein Nebenkostenbeitrag ist keine Miete.
Dass (auch) ich nicht lache...: Nebenkosten sind Teil der Miete (schon vergessen?)
Falls keine Miete gezahlt wird, ist der mdl. MV trotzdem existent und gültig.
Hallo Andras,
ich meine, dass Du einen mdl. MV hast und schlimmstenfalls zum 15.d.M. zum Monatsablauf gekündigt werden kannst.
Bei wem krieselt es denn?
Btw, die Hauseigentümer versteuern doch sicherlich die Mieteinnahmen...?
Schliesse mich meinen Vorprostern an.
... und noch ein Schwank aus Bernies Leben.
Natürlich kann dein Vermieter eine Modernisierungserhöhung auch beim Austausch von nur 2/5 der Fenster durchführen. Diese ist vom Betrag allerdings auch geringer, als wenn 5/5 der Fenster ausgetauscht werden.
Bernie schwankt(e) nie.
Wenn Du es wüsstest, könnteste uns mal erklären, weshalb lediglich 40% der ausgetauschten Fenster (merklich) Energie einsparen sollen - oder kennst Du die Örtlichkeiten UND bist Sachverständiger...?
Also, jetzt mal Butter bei die Fische: Habt ihr ne tolle Idee, wie ich das ganze sinnvoll formulieren könnte?
Rechtsberatung gibt es hier (gottseidampf) nicht. Schreib' doch einfach das, was Du aus diesem Thread bisher gelernt hast, per Einwurfeinschreiben.
Hallo Sophie123,
einen Grund für eine MEH kann ich hier nicht erkennen.
Ich würde meinem VM sagen, dass nur ein Kompletttausch der Fenster eine (nennenswerte) Energieeinsparung (und damit Gebäude-Werterhöhung) bringen würde.
Als VM hatte ich in meinem MFH mal fünf Fenster austauschen lassen und hierfür eine Ausschreibung gemacht und Angebote angefordert. Von den angeschriebenen 12 Firmen hatten 10 geantwortet. Die Angebotspreise beliefen sich auf zw. 1451€ und 2036€. Der Preiswerteste wurde genommen, die eingebauten Fenster ("System Thyssen") sind auch heute nach 8 Jahren noch wie neu. Kannst das ja mal Deinem armen phantasielosen Hauseigentümer mitteilen.
Hallo tiburn,
es gibt keine 3-6 Monate, sondern grundsätzlich 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache. Google hilft.
Nein noch nicht gekündigt
Wenn Du/Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann zum 31.05. - es sei denn, dass Ihr irgendeine Sondervereinbarung betroffen hattet.
Am liebsten würden wir sofort ausziehen und nichts mehr bezahlen.
Ersteres ist möglich, Zweiteres nicht. Habt Ihr denn schon gekündigt?
Wenn Du vom Vermieter eine Wohnung ohne EBK anmietest must Du Dir ja selbst eine besorgen. Ob Du dann die EBK vom Vormieter übernimmst oder diese beim Fachhändler ist Deine Sache. Du musst bei Auszug die EBK eben entfernen, soweit der Mieter dies verlangt.
... sofern der VERmieter dies verlangt...:)
Glaube bitte, was anitari dir geschrieben hat.
Dir bleibt wirklich nur die Suche nach einer anderen Wohnung ohne Fernwärme, wenn du zukünftig weniger für eine warme Wohnung bezahlen willst.
Schliese mich den Vorprostern an. Bei der Suche nach einer adäquaten Wohnung wäre dann wohl auch interessant, dass sie ein eigenes Zimmer für den Kater hat.
Die Antwort war, dass der Einheitswert des Gebäudes als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer fehlt.
Aus diesem Grund kann die Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt werden.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Eine recht billige Ausrede. Du solltest mal beim Finanzamt nachfragen .... und uns auf dem Laufenden halten.
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