Ich beschwerte mich schriftlich.
Vielleicht hätteste es etwas geschickter anstellen können![]()
Ich beschwerte mich schriftlich.
Vielleicht hätteste es etwas geschickter anstellen können![]()
Wer vermietet eine Wohnung ohne heissung fur 1090 euro?
Eine Wohnung ohne Heizung (falls ich so eine hätte) würde ich auch für 1090€ vermieten.
Irgendwo steht überall in der Bunten Republik morgens ein Dummer auf.
Wass kann ich hier gegen unternehmen?
Siehe Beitrag #2.
Und wieder sind wir bei Gerichtskosten.....:)
In meinem nächsten Leben werde ich mich (auch) in dieser Branche ansiedeln...![]()
Ich miete seit 01.09.13 eine Wohnung aber es gibt defekten:
- ich habe kein heiss wasser. Ein techniker vom verwaltung ist kommen kocken und has konstatiert das die heiser nict funktioniert.
- ein fenster ist defekt: kann man nicht offnen oder fallt daraus.
Keine Ahnung, die Wohnung ist saniert, seht wie neu aus und ist auch nicht so billig.
Jaa nee, is klar... *kopfklatsch*
Das leuchtet mir ein.
Dann musst doch aber auch die andere Mietpartei gleichberechtigt den Garten pflegen.
Die anderen Mieter haben ihre eigenen Mietverträge und mit Deinem nichts zu tun.
steht am Anfang ein Satz: der Mieter erklart ausdrucklich das er das Object nach Ausfuhrung der o.g. Arbeiten als mangelfrei ansieht.
Welche Arbeiten durch wen ausgeführt oder auszuführen?
Alles in allem würde ich aber davon ausgehen, dass die Kdg nicht fristgemäß zugestellt wurde.
Da magste auch durchaus recht haben. Hier wären dann Einzelentscheidungen der Gerichte gefragt. Gerichtskassen, Rechtsanwälte und Gutachter reiben sich permanent die Hände über sowas... *lachenderteufel*
Berny das verstehe ich leider nicht.
Der VM hat auf dem Vertrag eine handschriftliche, also manuelle Zusatzvereinbarung vermerkt.
Beide Parteien haben diese auch unterschrieben.
Mein Zitat war: "Manuell trifft ein VM keine Zusatzvereinbarung. Eine Vereinbarung kann nur zw. 2 Parteien getroffen werden. Welche Partei dabei diese niederschreibt, ist dabei völlig egal, Hauptsache beide Unterschriften sind vorhanden."
Somit wird Deine Meinung, diese Zusatzvereinbarung (juristisch. "Individualvereinbarung") sei Euch aufgezwungen worden, nicht bestätigt. Die Unterschriften beider Seiten erfolgten freiwillig.
PS: Deine PMs waren nicht erforderlich.
Hallo *Susanne*,
nachfolgend lasse ich mal die Wörter stehen, welche in keinem Gesetz und auch in keiner Rechtsprechung auftauchen:
Geben und Nehmen - für lau - unfair.
Wie Du nun erkennen kannst, ist für Sentimentalitäten in der Rechtsprechung kein Platz.![]()
PS: Manuell trifft ein VM keine Zusatzvereinbarung. Eine Vereinbarung kann nur zw. 2 Parteien getroffen werden. Welche Partei dabei diese niederschreibt, ist dabei völlig egal, Hauptsache beide Unterschriften sind vorhanden.
Ich schliesse mich beiden Vorrednern an.
Der Susanne ist es m.E. freigestellt, den Stromkreis der Pumpe abzuschalten.
... den Vermieter schriftlich über die Mängel informieren und um zeitnahe (ca. 1 Woche) eine Behebung verlangen.
... ausserdem dem Vermieter schreiben, dass er nach § 535 BGB verpflichtet ist, die Mietsache in Ordnung zu halten.
Von der Sache her ansich ist alles rechtes. Es geht darum das sie erst sagte das ich mich nicht sorgen muss das alles richtig ist und selbst wenn, es nicht mein Problem sei und jetzt will sie Geld.
Tja, l'Italo non sempre vince. Das sind eben auch die Dinge des Lebens...: Eros Ramazzotti & Tina Turner - Cose Della Vita- HD - YouTube
An Dich Mainschwimmer: es ist wie in jedem Forum - Du bist einer von denen, die unbedingt maßregeln müssen!
Diejenigen, die hier Hilfe suchen brauchen solche Kommentare wirklich nicht. Niemand hat hier die Pflicht seine
Gefühle oder Lebensgeschichten kund zu tun.
Er hat die "dumme" Angewohnheit, von den Fragestellern mehr sachliche Infos zu erwarten...
Vielleicht begreifst Du das auch noch... wenn Du etwas länger nachdenkst.![]()
Dann frag doch mal einen Anwalt für Milchglasfenster oder so. Hier geht es um Wohnungen und nicht um Probleme eines Friseursalons.
... vielleicht auch Molkerei...?
Die Nummer mit den Milchglasfenstern vermag ich nicht so recht zu glaben; Die hatten wir in den fünfziger Jahren mal.
Vielleicht ist hier Strukturglas gemeint, vielleicht hat sich der Hauseigentümer bzw. Fensterbauer sogar was dabei gedacht...?
Du hättest Dich beim Fensteraustausch entsprechend wehren können bzw. müssen. Wenn im MV nicht vereinbart ist, dass die Fenster nur gekippt werden dürfen, ist der VM-Wunsch grundsätzlich unwirksam.
Stellen Sie Ihre Frage diesbezüglich beim zuständigen Ordnungsamt.
Schliesse mich an.
Leider wurde Ihr Ärger bereits mit Unterzeichnung des Mietvertrages vorprogrammiert.
Ich kann Ihnen nur zu einer anderen Bleibe raten.
Schliesse mich an.
Hallo huebym,
Euer VM ist eben so, wie er ist, und er wird sich wohl nicht ändern. Ich würde zum nächstmöglichen Termin kündigen, falls er nicht augenblicklich die Mietsache i.O. bringt. Ein Hinweis auf § 535 BGB. könnte evtl. noch hilfreich sein.
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