Gartennutzung

  • Ein "Hallo" an alle.

    Ich habe mich eben bei Euch neu im Forum registriert und bin froh dieses Forum gefunden zu haben.

    Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, was dann in zwei Parteien aufgeteilt worden ist.
    Haben folgendes Problem.
    Im Untergeschoss wohnt eine alte Dame, die ursprünglich Eigentümerin war und ihr Haus an einem ihrer Kinder (B.) überschrieben hat. Demzufolge ist B. unser Vermieter.
    Zu unserer Wohnung gehört u.a. ein Garten zu unserer Nutzung incl. Pflege.
    Auf die Frage, ob dieser nur für uns nutzbar ist, wurde uns zugesichert, dass seine Mutter nur die Terrasse benutzt. Ansonsten hätten wir ja auch gar nicht den Vertrag unterschrieben.
    Mein Anliegen ist nun Folgendes. In diesem Garten befindet sich eine Wasserpumpe, die durch UNSEREN Strom betrieben wird. Die Geschwister von B. kommen seit Neustem einfach in den Garten, um Wasser zu holen.
    Mehrmals haben wir das hingenommen.
    Nun habe ich mich dazu geäußert und prompt wurde B. davon in Kenntnis gesetzt, weil ich sagte, dass das „unser“ Garten ist. Zur Antwort bekam ich, dass sie soviel sie wollen Wasser holen können und der Garten sei nicht unser Eigentum. Dass das nicht unser Eigentum ist, wissen wir selbst. Nur ich/wir gehen auch nicht in deren Garten oder Terrasse. Soviel ich weiss, geht ein vermieteter Garten in unseren Besitz über und der Vermieter ist ja selbstverständlich noch der Eigentümer.
    Wir hegen und pflegen den ursprünglich zum Teil verwilderten Garten, machen viel mehr als wir bräuchten, haben ihn voll verschönert und nutzen diesen seit mehr als fünf Jahren.
    Nun fühlen wir uns auf Grund dessen in unserer Privatsphäre sehr belästigt.
    Der Vermieter rief uns an und war sehr erbost und meinte, dass seine Mutter und seine noch 5 Geschwister (also seine Familie incl. Enkel & Urenkel) Grund und Rasen überall und jeder Zeit betreten dürfen.
    Bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben, sicherten wir uns ab und fragten, ob seine Mutter etc. den Garten ebenfalls nutzen. Dieses wurde verneint und uns wurde erklärt, dass sie (seine Mutter) NUR die Terrasse nutzt. Im Mietvertrag steht leider nicht, dass wir diesen zur alleiniger Nutzung nutzen können. Es wurde uns jedoch auferlegt, als Gegenleistung Garten - u. Rasenpflege zu übernehmen, wofür wir keine Bezahlung erhalten.
    Auf dem Vertrag steht dann aber wiederum: „Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtung nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen… ein Kreuz ist bei Garten gesetzt“
    Manuell hat der Vermieter folgende Zusatzvereinbarung getroffen:
    „Mieter können Garten- und Gartenhaus nutzen und nehmen Garten und Rasenpflege vor.

    Nun wird er mit uns ein Gespräch suchen und ich möchte sehr gerne wissen, wie die rechtliche Sachlage ist.
    Uns geht uns nicht um die paar Cent Strom, aber wir werden gemaßregelt, was wir nicht akzeptieren möchten.
    Es NERTVT einfach, dass auf einmal ALLE angeblich in den Garten kommen dürfen, was bisher ÜBER FÜNF Jahre tabu war.
    Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

    MfG *Susanne*

  • Zitat

    Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtung nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen… ein Kreuz ist bei Garten gesetzt“

    Was ist an dem Satz so schwer zu verstehen? Ihr könnt und dürft den Garten mitbenutzen, ihr habt ihn nicht gemietet.

    Also arrangiert euch mit den anderen Mitbenutzern, der Garten ist nicht euer.

  • Im Mietvertrag steht leider nicht, dass wir diesen zur alleiniger Nutzung nutzen können.

    und

    „Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtung nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen… ein Kreuz ist bei Garten gesetzt“

    Spätestens wissen Sie jetzt, was mündliche Zusicherungen wert sind.
    Es gilt also das, was im Mietvertrag steht. Ergo haben Sie auch kein Recht den Garten als Alleinnutzer genießen zu dürfen.


  • Es wurde uns jedoch auferlegt, als Gegenleistung Garten - u. Rasenpflege zu übernehmen, wofür wir keine Bezahlung erhalten.
    Manuell hat der Vermieter folgende Zusatzvereinbarung getroffen:
    „Mieter können Garten- und Gartenhaus nutzen und nehmen Garten und Rasenpflege vor.

    MfG *Susanne*

    Danke schon einmal für die Antworten. :)
    Es ist dann also so, dass die Dame & Familie den Garten auch nutzen dürfen, obwohl sie dafür keinen Finger krumm machen???
    WIR!!! pflegen den Garten mit der Option auf Nutzung und bekommen dafür kein Geld.
    Ist es nicht ein Geben und Nehmen?
    Würden doch NIEMALS diesen immensen Zeitaufwand für lau betreiben.
    Da finde ich sehr unfair. :mad:

  • Hallo *Susanne*,

    nachfolgend lasse ich mal die Wörter stehen, welche in keinem Gesetz und auch in keiner Rechtsprechung auftauchen:
    Geben und Nehmen - für lau - unfair.
    Wie Du nun erkennen kannst, ist für Sentimentalitäten in der Rechtsprechung kein Platz.:mad:

    PS: Manuell trifft ein VM keine Zusatzvereinbarung. Eine Vereinbarung kann nur zw. 2 Parteien getroffen werden. Welche Partei dabei diese niederschreibt, ist dabei völlig egal, Hauptsache beide Unterschriften sind vorhanden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (8. September 2013 um 14:18)

  • Hallo *Susanne*,

    nachfolgend lasse ich mal die Wörter stehen, welche in keinem Gesetz und auch in keiner Rechtsprechung auftauchen:
    Geben und Nehmen - für lau - unfair.
    Wie Du nun erkennen kannst, ist für Sentimentalitäten in der Rechtsprechung kein Platz.:mad:
    Berny, ja ich weiss ...

    PS: Manuell trifft ein VM keine Zusatzvereinbarung. Eine Vereinbarung kann nur zw. 2 Parteien getroffen werden. Welche Partei dabei diese niederschreibt, ist dabei völlig egal, Hauptsache beide Unterschriften sind vorhanden.

    Berny das verstehe ich leider nicht.
    Der VM hat auf dem Vertrag eine handschriftliche, also manuelle Zusatzvereinbarung vermerkt.
    Beide Parteien haben diese auch unterschrieben.

    LG *Susanne*

  • Berny das verstehe ich leider nicht.
    Der VM hat auf dem Vertrag eine handschriftliche, also manuelle Zusatzvereinbarung vermerkt.
    Beide Parteien haben diese auch unterschrieben.


    Mein Zitat war: "Manuell trifft ein VM keine Zusatzvereinbarung. Eine Vereinbarung kann nur zw. 2 Parteien getroffen werden. Welche Partei dabei diese niederschreibt, ist dabei völlig egal, Hauptsache beide Unterschriften sind vorhanden."
    Somit wird Deine Meinung, diese Zusatzvereinbarung (juristisch. "Individualvereinbarung") sei Euch aufgezwungen worden, nicht bestätigt. Die Unterschriften beider Seiten erfolgten freiwillig.
    PS: Deine PMs waren nicht erforderlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (8. September 2013 um 14:49)

  • Liebe Susanne,
    Sie sollten nun aber mal beginnen Ihren Mietvertrag richtig zu lesen und richtig zu interpretieren.

    Jetzt beschweren Sie sich darüber, dass Sie den Garten allein instandhalten sollen und warum steht da: „Mieter können Garten- und Gartenhaus nutzen und nehmen Garten und Rasenpflege vor.".

    Der Tenor liegt auf Mieter und die alte Dame im Haus; was mag die wohl sein?
    Wenn Sie also schon so kulant sind und den Garten allein pflegen, sollten Sie sich aber darüber nicht beschweren:mad:


  • WIR!!! pflegen den Garten mit der Option auf Nutzung und bekommen dafür kein Geld.
    I :mad:

    wenn jemand anders die Pflege übernehmen würde, würde das über die Nebenkostenabrechnung berechnet...

  • wenn jemand anders die Pflege übernehmen würde, würde das über die Nebenkostenabrechnung berechnet...

    Das leuchtet mir ein.
    Dann musst doch aber auch die andere Mietpartei gleichberechtigt den Garten pflegen.

  • Ihr MV enthält wahrscheinlich eine formularmäßige Vereinbarung "Mitbenutzung....." sowie eine Individualvereinbarung
    „Mieter können Garten- und Gartenhaus nutzen und nehmen Garten und Rasenpflege vor.". Letztere dürfte im Zweifelsfall vorrangig sein.
    Sofern in Ihrem MV mindestens zwei Personen als Mieter genannt sind, dürfte das Wort "Mieter" in der Individualvereinbarung aus meiner Sicht ausschließlich auf diesen Personenkreis anzuwenden sein und nicht auf weitere fremde dritte Mieter. Für die alleinige Nutzung könnte auch durchaus sprechen, dass sie den Garten bisher wohl alleine genutzt und gepflegt haben. Klarheit wird Ihnen aber nur eine subjektive richterliche Entscheidung bringen können.

  • Das leuchtet mir ein.
    Dann musst doch aber auch die andere Mietpartei gleichberechtigt den Garten pflegen.


    Die anderen Mieter haben ihre eigenen Mietverträge und mit Deinem nichts zu tun.

  • Die anderen Mieter haben ihre eigenen Mietverträge und mit Deinem nichts zu tun.

    Das stimmt absolut, aber wie immer gibt es ein aber. Vereinbarung im MV der anderen Mietpartei (bezüglich der Gartennutzung und -pflege) könnten einen Einfluss auf die gerichtliche Beurteilung der Frage haben, ob mit der Induvidualverinbarung ein Alleinnutzungsrecht begründet wurde.

    Und wieder sind wir bei Gerichtskosten.....:)

  • Liebe Susanne,
    Sie sollten nun aber mal beginnen Ihren Mietvertrag richtig zu lesen und richtig zu interpretieren.
    Das habe ich.
    Jetzt beschweren Sie sich darüber, dass Sie den Garten allein instandhalten sollen ...
    Ich beschwere mich nicht darüber. Mache dieses sogar sehr gerne!
    ABER wenn der von uns überaus gepflegt wird, sehe ich nicht ein, dass aufeinmal und das nach über fünf Jahren die andere Mietpartei den Garten auch nutzen darf, ohne Gegenleistung
    .

    Ich sehe darin auch keine Kulanz meinerseits.
    Es war eine Absprache, dass wir den Garten alleine nutzen und im Gegenzug wir diesen pflegen.

    Wie sooft im Leben gibt es Urteile etc. wo enthalten ist, dass eine mündliche Zusage bindend ist.
    Ich weiss, dass ich das leider nicht beweisen kann. :mad:

  • Zitat

    Wie sooft im Leben gibt es Urteile etc. wo enthalten ist, dass eine mündliche Zusage bindend ist.
    Ich weiss, dass ich das leider nicht beweisen kann.


    Genau betrachtet würde dir das auch gar nichts bringen, denn was hat der Vermieter denn gesagt? Dass seine Mutter nur die Terasse nutzt. Und das ist doch bislang richtig oder?
    Über Verwandte und Bekannte und mögliche spätere Mieter wurde nicht gesprochen.

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