Ein "Hallo" an alle.
Ich habe mich eben bei Euch neu im Forum registriert und bin froh dieses Forum gefunden zu haben.
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, was dann in zwei Parteien aufgeteilt worden ist.
Haben folgendes Problem.
Im Untergeschoss wohnt eine alte Dame, die ursprünglich Eigentümerin war und ihr Haus an einem ihrer Kinder (B.) überschrieben hat. Demzufolge ist B. unser Vermieter.
Zu unserer Wohnung gehört u.a. ein Garten zu unserer Nutzung incl. Pflege.
Auf die Frage, ob dieser nur für uns nutzbar ist, wurde uns zugesichert, dass seine Mutter nur die Terrasse benutzt. Ansonsten hätten wir ja auch gar nicht den Vertrag unterschrieben.
Mein Anliegen ist nun Folgendes. In diesem Garten befindet sich eine Wasserpumpe, die durch UNSEREN Strom betrieben wird. Die Geschwister von B. kommen seit Neustem einfach in den Garten, um Wasser zu holen.
Mehrmals haben wir das hingenommen.
Nun habe ich mich dazu geäußert und prompt wurde B. davon in Kenntnis gesetzt, weil ich sagte, dass das „unser“ Garten ist. Zur Antwort bekam ich, dass sie soviel sie wollen Wasser holen können und der Garten sei nicht unser Eigentum. Dass das nicht unser Eigentum ist, wissen wir selbst. Nur ich/wir gehen auch nicht in deren Garten oder Terrasse. Soviel ich weiss, geht ein vermieteter Garten in unseren Besitz über und der Vermieter ist ja selbstverständlich noch der Eigentümer.
Wir hegen und pflegen den ursprünglich zum Teil verwilderten Garten, machen viel mehr als wir bräuchten, haben ihn voll verschönert und nutzen diesen seit mehr als fünf Jahren.
Nun fühlen wir uns auf Grund dessen in unserer Privatsphäre sehr belästigt.
Der Vermieter rief uns an und war sehr erbost und meinte, dass seine Mutter und seine noch 5 Geschwister (also seine Familie incl. Enkel & Urenkel) Grund und Rasen überall und jeder Zeit betreten dürfen.
Bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben, sicherten wir uns ab und fragten, ob seine Mutter etc. den Garten ebenfalls nutzen. Dieses wurde verneint und uns wurde erklärt, dass sie (seine Mutter) NUR die Terrasse nutzt. Im Mietvertrag steht leider nicht, dass wir diesen zur alleiniger Nutzung nutzen können. Es wurde uns jedoch auferlegt, als Gegenleistung Garten - u. Rasenpflege zu übernehmen, wofür wir keine Bezahlung erhalten.
Auf dem Vertrag steht dann aber wiederum: „Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtung nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen… ein Kreuz ist bei Garten gesetzt“
Manuell hat der Vermieter folgende Zusatzvereinbarung getroffen:
„Mieter können Garten- und Gartenhaus nutzen und nehmen Garten und Rasenpflege vor.
Nun wird er mit uns ein Gespräch suchen und ich möchte sehr gerne wissen, wie die rechtliche Sachlage ist.
Uns geht uns nicht um die paar Cent Strom, aber wir werden gemaßregelt, was wir nicht akzeptieren möchten.
Es NERTVT einfach, dass auf einmal ALLE angeblich in den Garten kommen dürfen, was bisher ÜBER FÜNF Jahre tabu war.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
MfG *Susanne*