Beiträge von Berny
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Wo steht das?
Sie schreibt, das sie über den gewerblichen Anbieter FeWo-direkt Ferienwohnungen Ferienh gemietet haben.
Ob hier überhaupt unser (Wohnungs-)Mietrecht anwendbar ist...? -
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Und weil diese anfang der Heizperiode immer wieder ausgeht, muss ich jetzt öfter mit Besuch deswegen rechnen?
Frage das doch bitte Deinen Vermieter. -
Okay lange Rede kurzer Sinn: Habe heute noch mal mit der deutschen Annington gesprochen und sie haben mir ein Hotel meiner Wahl gegeben. Sie bezahlen 100 Euro Pro Nacht im Hotel meiner Wahl. Habe mich für eines entschieden für 77 Eur. Pro Nacht hihi. Mit Sauna, Fitness Studio, Squash Hall und Hallenbad inbegriffen. 4 Sterne Hotel und ich hoffe das sich die Bauarbeiten noch lange hinziehen hehe. Kosten werden kompromisslos übernommen.
Ich muss sagen: TOP. Man hat sich bei der deutschen Annington um mich gekümmert und mich nicht hängen lassen. Ich wurde freundlich behandelt und ich fühle mich gut aufgehoben. Ende gut alles gut.

Uups, muss ich jetzt meine bisher gewonnenen Eindrücke über die DA um 180° korrigieren...?
Abgesehen davon: Freut mich für Dich! -
Man darf die Mieterhöhung wegen Aufzug nach Stockwerk staffeln und den Mieter im EG außen vor lassen, muß es aber nicht.
Halte ich für angreifbar: Bei BK-Abrechnungen isses nämlich nicht der Fall, denn der EG-Mieter könnte ja auch mal seine Mami im obersten Stockwerk besuchen wollen...:) -
Kosten für den aufzug liebeen bei ca 250.000 -> * 0,11 = 27.500 pro Jahr.
Durch 12 Partein -> 2.230 pro Jahr / 190 pro Monat.
So ist das auch in etwa vorgerechnet.
Und dazu die Bisherige Miete von 430
Ob der Divisor 12 hier anwendbar ist, weiss ich jedoch nicht. Könnte aber hinkommen. -
Maria234:
"Das habe ich natürlich bereits getan."
- Hfftl. schriftlich und nachweisbar."Du musst schon zugeben, normal sind diese "Bedingungen" das nicht!!?"
- Nothing is nomal. -
danke liebe Leute, dann werde ich mich mal auf machen, was haltet ihr von mieter schutz bund ? oder lieber direkt ein RA ?
Bist Du der einzige Betroffene? -
Stellt man sich mal vor das noch 10 Wochen dran gearbeitet wird. Dann habe ich ja 10 Wochen kein Wasser mehr. Normal müsste man mir dann n Hotel stellen oder wie. Kann doch net angehen !
Ich mache es mir mal einfach und gebe Dir einige Links:
Mietminderungstabelle
Kanzlei Feser - Mietrecht
RA Thomas M. R. Disque -
Meine Kaution ist 850 €. Wieviel Zinsen entstanden sind in 5 Jahren - keine Ahnung.
Ich würde heutzutage hieran nichts mehr festmachen, ist doch vorbei.
Bei meiner Spasskasse mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegte 850€ hätten vom 1.1.2008 bis 31.12.2012 23,07€ Zinsen gebracht. -
Hallo Beuteltier35,
die von Dir genannten Einschränkungen sind m.E. nicht gravierend genug, um daraus eine MM "herauszuschlagen".
Eine Sanierung der Heizungsanlage ist sicherlich wohl mal unvermeidbar, die Mieter profitieren ja später hoffentlich davon durch Heizkosteneinsparungen. -
Hallo Steef,
Deine Mietsache ist offensichtlich mängelbehaftet.
Ich würde die Mängel einzeln beschreiben, also, was Wasser, Gas, Stromverbräuche betrifft.
Falls die Verbrauchskosten nicht den einzelnen Wohnungen getrennt zuzuordnen sind, würde ich meinem VM vorschlagen, sie wohnflächenanteilmässig aufzuteilen, welches Dich betreffend ja zu Nachforderungen bzw. Erstattungen führen dürfte.
Abgesehen davon würde ich meinem VM schriftlich nachweislich die Mängel melden und ihn auffordern, diese zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Bausubstanz und Mietminderungen zu vermeiden. -
Hallo Rockx,
der Erker ist ja sicherlich in Deiner Wohnung integriert, also ein Teil der Mietsache.
Wenn dort jemand Hand dran anlegt, wäre dies eine unzulässige Besitzstandsstörung.
Auch ich empfehle Dir, einen RA mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht zu konsultieren. Hierbei hilft Dir Dein Freund aus Amerika: https://www.google.de/#q=m%C3%B6nche…nwalt+mietrecht -
Selbstverständlich, so war es gemeint...und gilt auch für mich:)
Dann sach' (oder schraip') dat doch...
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Aus welcher Vorschrift (§) ergibt sich Ihre Aussage, dass der VM spätestens Ende Juli über die Kaution hätte abrechnen müssen?
Dein Freund aus Oregon half weiter: R
Die vermeintliche Halbjahresfrist ist etwas anderes: Der VM hat nach Rückgabe der Mietsache noch sechs Monate Zeit, versteckte Mängel nachzureklamieren. Danach hat er die Kaution (eigentlich) abzurechnen, kann aber noch einen geschätzten Betrag einer evtl. Betriebskostennachforderung zurückbehalten.
Da bei Dir der Betrag soo hoch ist, könnte er evtl. (habe keine Ahnung, wie hoch Deine Kaution incl. der Zinsen ist) nach Begleichung der BK-Nachforderung futsch sein. -
ich glaube, ich habe bockmist gebaut

Sozusagen Doppelbockmist? ===>>> https://forum.mietrecht.de/thread/5158-ne…hmen/#post35763
Ein Thread müsste doch genügen, oder?? -
Erstaunlich ist, dass für 13 Monate eine NK-Nachforderung von 931€ zu erwarten ist. Auf die Abrechnung/en bin ich mal gespannt.
Den letzten Satz meiner Vorrednerin kann ich vorerst nicht mit unterschreiben. -
der aufhebungsvertrag kam vom neuen vermieter, nicht vom alten. und wenn doch bezüglich des verkaufs noch nicht alles vertragliche geregelt ist, darf der neue dann überhaupt schon einen solchen vertrag abschließen??
Einen Vertrag über einen bestehenden Vertrag kann nur der jeweilige Vertragspartner abschliessen.
Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich sagen, dass, wenn mir ein/e Makler/in etwas zur Unterschrift vorlegt, bei mir sämtliche Alarmglocken läuten.
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