Mietminderung bei Reperaturen nachträglich einreichen?

  • Guten Tag

    Uns, also dem Haus mit 178 Parteien ( Studentenwohnheim ) wurde am 03.09. durch Aushang offenbart das ab dem 09.09 eine Sanierung der Heizungsanlage ansteht. Die Miete wurde natürlich schon vorher überwiesen. Die Arbeiten an der Anlage sollten 5 Tage in Anspruch nehmen und in dieser Zeit stünde dem gesammten Haus keine Warmwasserversorgung zur Verfügung. Ok Kalt Duschen kann ja recht erfrischend sein jedoch kam heute eine erneute kalte Dusche in Form eines neuen Aushangs, indem es hieß das die Arbeiten wegen Technischer Probleme bis nächsten Dienstag also dem 17.09 andauern würden.

    Ich zahle ca 82 € Nebenkosten zur Miete. In den Nebenkosten ist Warmwasser, Heizung und Strom enthalten und damit abgegolten.

    Kann ich die Miete im Nachhinein kürzen und wenn ja wieviel?

    Danke schonmal für die Antworten

  • Hallo Beuteltier35,

    die von Dir genannten Einschränkungen sind m.E. nicht gravierend genug, um daraus eine MM "herauszuschlagen".
    Eine Sanierung der Heizungsanlage ist sicherlich wohl mal unvermeidbar, die Mieter profitieren ja später hoffentlich davon durch Heizkosteneinsparungen.

  • Naja, meiner Meinung nach rechtfertigt eine fehlende Warmwasserversorgung grundsätzlich zwar eine Mietminderung (in unbekannter Höhe und nur für die betreffenden Tage), aber ob dies auch für Stundentenwohnheime gilt, weiß ich nicht.
    Mietrecht dürfte dort eher nicht anzuwenden sein.

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