Beiträge von Berny

    Es herrscht unangenehme Feuchtigkeit in der Wohnung (Bett und Klamotten fühlen sich klamm an, begünstigt Schimmelbildung hier...) und besonders im Sommer,


    Wenn warme Luft (bspw. im Sommer von draussen kommend) auf kalte Wände bzw. Gegenstände trifft, kondensiert zwangsweise Feuchtigkeit aus.

    ich würde eine außerordentliche fristlose Kündigung versuchen (allerdings bin ich kein Rechtsexperte)....


    ... wie man merken kann. Zu einer Frislosen sollte man immer hilfsweise mit gesetzlicher Frist kündigen, egal, ob M oder VM.

    Eine Gartenmitbenutzung bedeutet nicht automatisch, das Sie da ein Stück Garten mitmieten.
    Sie mieten nur das, was im Mietvertrag steht. Den Sprüchen von Maklern messen Sie den gleichen Wahrheitsgehalt wie Wahlversprechen zu.


    Also MHD 22.09.2013...:mad:

    in meinen Mietervertrag steht "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter" und für nötige Reperaturen werden mir pro Jahr 50Euro angerechnet, falls von Nöten.
    Als ich eingezogen bin hatte die Wohnung noch einige Mängel und hat diese immer noch. Kann ich jetzt auf Auszahlung fürs Streichen und Schönheitsreperaturen durch den Vermieter plädieren?


    Hier wäre es wichtig, die genauen Formulierungen im MV zu kennen.

    Ich rede von dem Strom-sowie Gasanbieter (sprich EWE, Stadtwerke etc.)
    Ich würde gerne von den Stadtwerken zu zb. EWE wechseln.
    VM schreibt die Stadtwerke vor.


    Kann und darf er nicht. Hat wohl Angst um (s)eine Provision...?
    PS: Du rechnest selbst mit den Versorgern ab?

    "Es geht nicht um den Teppich unter dem Laminat (den kann ich auch selber entfernen!"
    - Der Bodenbelag gehört zur Mietsache, den hast Du mitgemietet.

    "ob der VM mir eine Firma vorschreiben darf, bei der ich diese Arbeit in Auftrag geben MUSS!!!"
    - Grundsätzlich nicht, wenn sichergestellt ist, dass handwerksgerecht gearbeitet wird..

    "Ohne das er sich beteiligt!"
    - Ansonsten besorgst Du ihm Knieschoner...

    "Somit würde ich ja mein Geld in die Wohnung investieren und er kann beim nächsten Mieter mehr verlagen, da eine Wohnung komplett mit Laminat ja öfter und lieber gesehen wird als mit Teppich. Ich würde dann quasi in seine Tasche arbeiten ;)"
    - Nööö. Du kannst dem VM keine vermeintliche Wohnwertverbesserung aufzwingen.

    lariwa:

    "ich habe einen eigenen Strom-sowie Gaszähler."
    - Persönliches Eigentum?

    "Darf mir aber die Firma nicht selber aussuchen."
    - Welche Firma???

    "Ich würde aber gerne wechseln."
    - Von wo nach wo bzw. wem zu wem bzw. was zu was wechseln?

    "Vermieter schreibt aber die Firma vor (nicht im Mietvertrag)."
    - Welche?

    lariwa:

    "Ich musste meine Kaution schon 2 Monate vor dem eigtl. Mietantritt bezahlen."
    - Welche Kraft zwang Dich dazu?

    "Kann ich vom Mietvertrag noch zurücktreten?? Mietbeginn wäre der 1.10."
    - Gibt es einen soo schwerwiegenden Grund?

    "Was ist dann mit der Kaution"
    - Die wird bei Mietende abgerechnet.

    "und der Maklerprovision???"
    - Die ist weg, der Makler hat ja seine Arbeit gemacht.

    ich habe auch eine kurze Frage zu Schönheitsreperaturen.
    Ich werde am 1.10 in eine Wohnung ziehen mit Teppich, nun würde ich dort selber gerne Parkett verlegen(klick Parkett-Teppich bleibt drinnen, würde es nur drüber legen und beim Auszug auch wieder mitnehmen). Darf der Vermieter mir eine Firma vorschreiben die ich zu nehmen habe?? Er will nciht, dass cih es selber verlege und sagt nun ich solle es selber bezahlen und darf auch nur eine bestimmte Firma beauftragen. Ist das ok????


    Hallo,
    wäre natürlich sinnvoll(er), hier einen neuen Thread zu eröffen...
    Das ist latürnich KEINE Frage zu Schönheitsreparaturen.
    Du darfst in die Mietsache einbringen, was Du möchtest, solange die Substanz nicht geschädigt wird, und das bei Mietende wieder beschädigungslos nehmen. Ich nehme an, dass der VM eher an das Kürzen von Türen gedacht hat.

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