Neuer Vermieter, Mieterhöhung

  • Einen schönen guten Tag,

    wir haben nun seit dem 01.08.2013 einen neuen Vermieter. Die Mietverträge wurden soweit alle übernommen.
    Nach einem Gespräch mit unserem neuen Vermieter haben wir erfahren, dass er noch einiges am Gebäude machen will bzw. muss (wie z.b. die komplette Isolierung).
    Auch möchte er die Miete erhöhen. Diese liegt höchstwahrscheinlich sehr unter dem eigentlichen Mietspiegel.
    Stand jetzt: ca, 3,65/m². Erhöhung auf 6,20/m². Bzw. möchte das Gebäude begutachten lassen und dann dementsprechend anpassen.
    Normalerweise kann man ja nur 20% die Miete erhöhen in 3 Jahren. Wie sieht es aber aus, wenn die Miete schon unter dem Mietspiegel liegt? Gelten die 20% dennoch?
    Unser vorheriger Vermieter hat es bei der niedrigen Miete belassen, da die Fenster Schrott sind und die Heizung nicht ordentlich funktioniert. Dadurch sehr hohe Nebenkosten. Und Abzüge dafür, dass wir den Garten und alles andere gemacht haben.

    Des Weiteren hat unsere Wohnung 5 Zimmer im Mietvertrag zu stehen. 2 davon sind getrennt von der eigentlichen Wohnung darüber im Dachgeschoss. Diese möchte er komplett umbauen und daraus soll eine komplett neue Wohnung entstehen. Kann er ja machen. Gibt ja noch Eigenbedarf.
    Wir leben jedoch seit 15 Jahren so. Gibt es da vielleicht eine Gewohnheitsregelung? Wir bezweifeln es. Aber man weiß ja nie.
    Aber da 5 Zimmer im Mietvertrag stehen, muss er uns ja 5 Zimmer zur Verfügung stellen, solange er den Vertrag nicht ändert, oder?
    Er möchte nur ein anderes Zimmer umbauen und das könnten wir dann dazu mieten.

    Ich entschuldige mich für den langen Beitrag und die vielen Fragen.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Zitat

    Wie sieht es aber aus, wenn die Miete schon unter dem Mietspiegel liegt? Gelten die 20% dennoch?

    Dann erst recht.

    Zitat

    Des Weiteren hat unsere Wohnung 5 Zimmer im Mietvertrag zu stehen. 2 davon sind getrennt von der eigentlichen Wohnung darüber im Dachgeschoss. Diese möchte er komplett umbauen und daraus soll eine komplett neue Wohnung entstehen. Kann er ja machen. Gibt ja noch Eigenbedarf.
    Wir leben jedoch seit 15 Jahren so. Gibt es da vielleicht eine Gewohnheitsregelung?

    Gewohnheitsregelung gibt es im Mietrecht nicht. Stehen in Eurem Vertrag 5 Zimmer und ist genau beschrieben welche Zimmer das sind, kann er Euch die außerhalb der Wohnung nicht einfach weg nehmen.

  • Wie bereits angedeutet, kann der VM die Nettomiete um max. 20% erhöhen.
    Für Arbeiten, die den Wohnwert nachhaltig verbessern, können 11% des auf die Mietsache entfallenen Aufwands jährlich auf den Mieter umgelegt werden (hat mit der vorher genannten MEH nichts zu tun). Die Arbeiten müssen jedoch mind. 3 Monate vorher schriftlich entsprechend angekündigt werden.

  • Ich habe es völlig vergessen.
    Vielen Dank für die Antwort. So wissen wir schon mal, dass er nicht von jetzt auf gleich(okay, das ja sowieso nicht) die Kaltmiete um knapp 100% erhöhen kann.


    Leider stehen bei uns nicht genau beschrieben welche Zimmer es sind. Zählt Esszimmer extra oder zu den 5 Zimmer dazu?

  • Leider stehen bei uns nicht genau beschrieben welche Zimmer es sind. Zählt Esszimmer extra oder zu den 5 Zimmer dazu?


    Eigentlich ist es ja eines von Euren Zimmern.

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