Auch ich empfehle fachanwaltliche Hilfe.
Beiträge von Berny
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Und dann werden die Karten neu gemischt. Falls der Vermieter will.
Also neue Hauptmieter und neue Miete.
... und da der arme VM kein Wohltäter ist, wird er mglw. seine Möglichkeiten wahrnehmen... -
Nach Ablauf der Anschlussförderung erhöht sich die Miete bis zur kompletten Tilgung des Aufwendungsdarlehens jeweils um 0,13 Euro pro qm und pro Monat zum gleichen Zeitpunkt.
Mich würde auch die maximale Zeitspanne interessieren. -
Der Mieterschutzbund bleibt da wohl der Einzige Weg, denn sonst glaubt er das eh nicht.
Wenn er es nicht glauben will, dann wird er es auch von der Mieterinteressenvertretung nicht glauben.
Soll er Dir doch beweisen, aufgrund welcher Rechtsvorschrift er die Kosten hälftig auf den Mieter umlegen zu können glaubt - wird ihm nicht gelingen. -
Du kannst doch der MEH widersprechen mit der Begründung der hohen Lärmbelästigung - und die Antwort abwarten...
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Hallo pika,
Du willst offenschtlich sagen, dass die Mieter manche Tätigkeiten doppelt bezahlen?
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietern auf Verlangen Einblick in die Original-Abrechnungsbelege zu gewähren.
PS: Wie sind die Betriebskosten lt. MV geregelt? -
Hallo daawuud,
was hat denn Dein Vermieter gesagt, als Du ihn über die Sondergenehmigung vom örtlichen Landratsamt informiert hattest?
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- ich meine mich zu erinnern, dass man uns damals sagte, dass wir ...
Was meinst Du wohl, was diese Deine Erinnerung wert ist...?
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"Die Temperatur hat keinen direkten Einfluss auf Ihre Erkältung"
Doch, da ich durch frieren krank werde!
"Die Heizperiode beginnt i.d.R. ab 01.10."
Das ist mir bewusst, aber es kann auch eher kalt werden.
"Außerhalb der Heizperiode kann eine Heizpflicht enstehen, wenn absehbar ist dass die Temp. nachhaltig unter 18 Grad fällt."
Ist seit Wochen/Tagen absehbar und auch bemerkbar. Ein Wetterbericht meldet solche Dinge!
Danke für Ihre "Antwort".
Ein Fachanwalt in Verbindung mit einem Gutachter bringen Dich vielleicht für "kleines" Geld weiter...:o -
Dein Vermieter hält sich doch nur an den Mietvertrag.
Und ich dachte schon, die Leute hätten einen Mietvertrag, keinen Dienstleistungsvertrag, unterschrieben...:eek: -
WIr werden doch einmal einen Fachanwalt kontaktieren und uns beraten lassen.
Mietvertrag, Notizen und eine tabellarische Mängelliste vorbereitend mitnehmen. Der RA wird sicherlich and en VM schreiben, sollte aber vorsorglich an den HV eine Kopie schicken. -
Auch da wieder die Frage: Was sollen wir tun? Miete mindern, denn die Feuchtigkeit an den Scheiben war ja für uns bei EInzug nicht sichtbar? Das es kein Lüftungsfehler ist hat der Fensterbauer ja bestätigt!
An wen sollen wir uns wenden? Vermieter und Verwalter reagieren nicht, sind nicht zu sprechen!
Es kann doch nicht sein, dass Vermieter solche Sachverhalte einfach aussitzen, bis der Mieter auszieht oder endlich die Klappe hält!
Habt Ihr einen Rat?
Rechtsberaten darf nur ein Anwalt...
In den vergangenen Tagen hatten wir hier tagtäglich ein Posting bzgl. schrottige Immobilien, wo die Vermieter die Nummer mit den drei Affen abziehen.
Mein Tipp: Zum nächstmöglichen Termin kündigen und bei der nächsten Wohnung haargenau (mit handwerklich versierten Bekannten) inspizieren und ein Übergabeprotokoll ausfüllen mit genauen Angaben über den Zustand der Mietsache UND wer welche Mängel innerhalb welcher Frist zu beseitigen hat. -
Hallo Marcel,
so, wie Du das alles schilderst, kann ich Euch nur raten, auszuziehen. Wenn Ihr jetzt kündigt, wäre der Termin dann der 31.12.2013. -
Hallo Floni,
der von Dir geschilderte Sachverhalt berührt das Mietrecht nur am Rande. Das Hochwasser ist m.E. als höhere Gewalt einzustufen. Vielleicht ist Dein Vermieter so geschickt, und wendet sich mit Deiner Kostenaufstellung zur Schadenregulierung an seine Gebäudeversicherung.
Unsere soll übrigens nächstes Jahr um 10-15% teuerer werden, das mal nur so nebenbei. -
Ich würde die Verfehlungen des VM tabellarisch aktenkundig machen und, wenn ein offenes Gespräch erfolglos bleiben sollte, einen Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht konsultieren. Stichworte: Besitzstandsstörung, Hausfriedensbruch.
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Verstehe ich das richtig, das ich mich direkt an den Eigentümer wenden sollte und nicht an die Hausverwaltung?
Knapp daneben ist auch daneben...
Du "musst" Dich grundsätzlich zu allererst an Deinen (Miet-)Vertragspartner wenden.
Ein Eigentümer muss auch NICHT gleich Vermieter sein. -
Hallo Thorsten,
auch ich kann nichts zu beanstandenes erkennen. -
Hallo Malle,
dass aus Kostengründen gegen gesetzliche Vorschriften so eklatant verstossen wird, lässt mich vermuten, dass die Immobilien in Timbuktu stehen.
Lies' Dir mal § 7 HeizkVO durch. Dei alleiniger Ansprechpartner ist Dein Vermieter.
Der Provider ist bzgl. seiner Abrechenart an die Vorgaben seines Vertragspartners (also Dein VM bzw. HV) gebunden. Die Ablese- (Wege-) Kosten des Providers können auf die Mieter ebenfalls umgelegt werden. -
Hallo Cuprum,
Dein Vertrags- und grundsätzlich auch Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Ihm würde ich per Einwurfeinschreiben die (echten!) Mängel schildern und auffordern - unter Verweis auf § 435 BGB - die Schäden zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
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Wenn ich das Haus kaufe, würde ich dann natürlich gern Eigenbedarf anmelden.
... welchen Du ausführlich und nachvollziehbar begründen müsstest. Google hilft weiter.
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