Beiträge von Berny

    Sonne06:

    "Mieter A wohnt seit 4,5 Jahren in einem Einfamilienhaus zur Miete. Im Mietvertrag hat er sich verpflichtet, die Heizungswartung durchführen zu lassen und die Kosten hiefür zu zahlen. Bisher hat Mieter A das auch getan."
    - Halte ich für normal. Den bisherigen Preis wirst Du ja wissen.

    "Jetzt kommt ein Einschreiben vom Vermieter, das er nicht nur die Miete um 10% erhöht (ist ja ok, so ist das nun mal),"
    - Nöö, das kannste knicken - oder: war das ein förmliches Mieterhöhungsverlangen, welches Deiner schriftlichen Zustimmung bedarf?

    "das er eine mit einer Heizungsfirma einen Wartungsvertrag geschlossen hat und diese Kosten ab sofort auf die Nebenkostenabrechnung packen wird..."
    - Er ist lt. Gesetz zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Welche Art von Heizung hast Du denn?

    Die Frage war ob das noch im Rahmen des Normalen ist oder ob das extrem hoch ist.
    Daher meine Frage ob das noch im Bereich des Normalen ist oder ungewöhnlich hoch ist.


    In meinem MFH kosteten Heizung und Brauchwassererwärmung im vergangenen Jahreszeitraum 14,00€ pro m².
    PS: Gesamtbetriebskosten im vergangenen Jahreszeitraum 29,32€ pro m².

    Hallo ladyt:

    "Würde gerne meinen Vermieter drauf an sprechen denn so hab ich ja quasi im Winter meine Wände geheizt, da ja dem entsprechenden eiskalte Luft meinr Wände dauerhaft ausgekühlt hat. Kann mir da jemand helfen und weiß was genau ich da machen kann denn meinr heizkosten waren verdammt hoch im Winter."
    - Wie Du schon selbst sagtest: Sprich' Deinen VM an.

    "Und kann ich die miete mindern da mir jetzt die dusche komplett weg fällt für einige Tage !?"
    - Ich meine eher Nein, denn für einige Tage kann manfrau sich auch ohne Dusche ausreichend sauberhalten. Tipp: Nimm Microfasertücher.

    Mir geht es um die Nebenkostenabrechnung, welche Anfang August in meinen Briefkasten der neuen Wohnung geflatttert ist. In dieser Nebenkostenabrechnung soll ich 580€ nachzahlen. Die Heizkosten sind enorm hoch das vierfache vom Jahr 2012. Wie kann ich dagegen vorgehen, obwohl NICHT geheizt wurde.


    Da ich Knöpfe auf den Augen habe, konnte ich die Heizkostenabrechnungen nicht erkennen bzw. vergleichen...:cool:

    Hallo Orphie,

    "Die Nachmieterin ist die Tochter es Vermieters, die freundlich gefragt hat, ob sie denn schon einige Renovierungsarbeiten machen dürfte. Wir hatten nichts dagegen...
    Als wir das nächste mal hin sind war auch die Nachmieterin und siehe da, dass hat sich der Vermieter zu nutzen gemacht und sich gleich mal im Haus umgesehen.
    Dies, das und jenes gefällt ihm nicht bitte nochmal Fenster putzen. Nebenbei bemerkt habe ich selbst ca 3 Wochen vorher nochmal die Fenster geputzt."
    - Dein Fehler war womöglich, die Mietsache noch nicht per Übergabeprotokoll an den VM zurückgegeben zu haben.

    " ... und wir schon die ganze Zeit das Gefühl haben er will sich was von der Kaution einbehalten, habe ich Fenster und Rahmen geputzt."
    - Halte ich für korrekt, dass Ihr die Mietsache jetzt zum 30.09. mit geputzten Fenstern zurückgeben wirst.

    "Zur Wohung gehört ein überdachter Autostellplatz. Seit wir da ausgezogen sind wird das Auto einer Tochter was grade nicht in Gebrauch ist da geparkt, gefragt wurden wir nicht, haben aber auch nichts gesagt..."
    - Dann ist es ja wohl anscheinend für Euch i.O., dass Dreistigkeit siegt...

    "Im Mietvertrag steht drin dass wir uns um Garten und Einfahrt kümmern müssen,"
    - Nicht genauer definiert?

    "Aktuell waren wir jetzt wieder da um die restlichen Arbeiten zu verrichten, haben das Unkraut in der Einfahrt enfernt, sowie im Garten.
    Heute offenbart er uns als wir wieder da waren, dass er einen Gärtner kommen lässt der sich um den Rasen kümmert weil er möchte schönen grünen Rasen haben und wird uns die anfallenden Kosten hierfür dann von der Kaution abziehen."
    - Soo einfach geht das nicht. Er müsste Euch nachweislich erst (vergeblich) auffordern mit Fristsetzung, den vertragsgerechten Zustand (selbst) wieder herzustellen.

    "Ist der Vermieter dazu berechtigt? Rasen sieht genauso aus wie bei Einzug, das bestätigen auch die Nachbarn, er sieht das allerdings anders..."
    - Hier müsste man wissen, welche Vereinbarungen im MV bzw. ÜP getroffen wurden und wie der Zustand bei Mietbeginn war.

    so hab die dokumente nochmal reingestellt. Naja, es mag ja Unterschiede geben, aber dopppelt so hoch?


    Bitte vergleiche selbst: Stromverbräuche sind immer gerade Summen, sooviele Zufälle kann es garnicht geben.
    Ausserdem die Heizöl(be)stände mal genau betrachten...
    (Zugegeben: Bei Heizöl gibt es öfters (gewollte?) Irritationen... - im Gegensatz zur Gasversorgung.)

    Habe dies dann kurz der Hausverwaltung mitgeteilt bzw. abgesprochen. Da das ganze "unter der Hand" laufen sollte, wollte die Dame einen Gesellenbrief von unserem Bekannten haben.


    Die HV hat recht. Auch ich würde die Genehmigung zur Ausführung der Arbeiten nur einer Fachkraft im Sinne der VDE 0100 erteilen.

    Hallo,
    heute morgen gab es hier eine tolle Überraschung,pünktlich um 7 Uhr rückte eine Heizungsbaufirma an um offenbar eine neue Heizungsanlage im Keller einzubauen.
    Es gab keine Info vom Vermieter vorher,was ist denn jetzt zu beachten um keine Fehler zu machen,denn unser Vermieter ist durchaus ein Schlitzohr, um es sehr nett auszudrücken !??
    Danke für eure Meinungen,Grüsse
    Won


    http://er.oeff.net/images/sackreis.jpg

    Bodyboard:

    "Ich möchte selbst mit meiner Familie dort einziehen,"
    - Möchten ist kein Bedarf.

    "Auf Nachfrage beim jetzigen Eigentümer hat dieser mir mitgeteilt, dass der Mieter seit dem 01.09.2012 im Haus wohnt und er einen Mietvertrag auf 5 Jahre festgelegt hat."
    - Halte ich für angreifbar, denn m.E. max. 4 Jahre sind zulässig.

    "Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob ich dem Mieter dann dennoch kündigen kann und quasi nur eine 3 Monatige Kündigungsfrist habe, oder ob ich ihn dann trotz Eigentümerwechsel bis 2017 in dem Haus wohnen lassen müsste?"
    - Hier sollteste Dich fachanwaltlich beraten lassen.

    Was kann der Mieter dafür das Du plötzlich eine Zusage aus Düsseldorf erhalten hast?

    Aber sprich mit dem Vermieter evtl. hat er ja noch andere Interessenten.

    Vorsorglich solltest Du aber den Vertrag schon mal kündigen. Das ist jetzt, wenn die Kündigung spätestens am 4.10.13 beim Vermieter ist, zum 31.12.13 möglich.

    Sofern es ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsverzicht ist.


    Falls es sich - er hat es ja nicht deutlich genug erklärt - um ein mögliertes Zimmer handelt, könnte eine Kündigung evtl. zum 31.10.13 möglich sein.

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