Fußleisten und Boden übernommen, jetzt entfernt - originale nicht mehr vorhanden

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe Ihr könnt mir bei folgendem Problem helfen:

    ich verlasse am kommenden Freitag mein derzeitige Wohnung. Damals haben wir vom Vormieter den Teppichboden übernommen, dies wurde auch schriftlich festgehalten. Die Nachmieterin sagte sie wolle diesen nicht übernehmen, ich möchte den doch bitte entfernen. Ich habe das auch getan, ebenso die Fußleisten, denn diese haben auch ein Teppichblende und sind nicht die originalen der Wohnung.
    Ich war bei anderen Mietern und diese haben mir bestätigt das es nicht die zu der Wohnung gehörenden Fußleisten sind.
    Meine Angst besteht nun darin, dass ich die originalen nicht anbringen kann (da sie ja gar nicht mehr vorhanden sind)
    und mein Vermieter dies beanstandet und meine Kaution kürzt.

    die Nachmieterin möchte Parkett verlegen - da passen sowieso keine Teppichfußleisten zu...


    wie gehe ich nun vor wenn die Fußleisten beanstandet werden???

    derzeit ist der originale PVC Boden und der Übergang zur Wand ist nahtlos - keine Klebereste vom Teppich o.ä.


    ich bin gespannt was Ihr sagt


    schöne Grüße

  • Du hast die Wohnung mit Fußleisten angemietet, also musst du die Wohnung auch mit solchen wieder zurück geben. Dürfte wohl logisch sein.

    Wenn du die alten Leisten entsorgt hast, ist das dein Problem. Mache ähnliche hin und der Vermieter wird zufrieden sein, denke ich.

  • die Fußleisten haben eine Teppichblende, sind also vom Vormieter mit dem Teppich verlegt worden. Da wir dies übernommen habe ist doch beides, Teppich und Fußleiste unser Eigentum. Wenn der Vormieter die originalen entsorgt hat muss ich doch keine neuen kaufen?!
    wie gesagt der Vormiter hat sie entsorgt, nicht ich!

  • Zitat

    wie gesagt der Vormiter hat sie entsorgt, nicht ich!

    Und der Vormieter ist nicht mehr greifbar, also bleibt die Angelegenheit an dir hängen.

    Zitat

    Teppich und Fußleiste unser Eigentum.

    Richtig! und der Vermieter kann verlangen, dass du dein Eigentum mitnimmst. Oder anders gesagt, du hast eine Rückbaupflicht und musst den Originalzustand wieder herstellen.

  • das klingt ja eher nach bescheidenen Aussichten für mich...
    also muss ich die Abnahme abwarten, entweder er lässt es durchgehen oder er sagt neue einsetzen...

    an sich finde ich es ja etwas dreist, denn woher kann ich wissen das in diese Wohnungen Fußleisten gehören - wenn denn nirgends welche zu finden sind und auch nirgendwo etwas darüber steht. Ich hoffe die Nachmieterin sagt sie möchte sich die selber aussuchen und diese auch anbringen, sonst legt sie ihr Laminat und meine Wahl passt nicht zu diesen :-/

    man man, das passiert mir nicht nochmal

  • gabs ein Übergabeprotokoll?? Vielleicht hat der Vermieter die Original-Fußleisten ja.... (soll alles vorkommen, spreche aus Erfahrung) oder es waren gar keine dran, weil der Erst-Mieter sich komplett um den Boden selbst gekümmert hat

  • Im Übergabeprotokoll ist vermerkt bzw. angekreuzt, Bodenbelag wird übernommen.
    In einem Vertrag vom Vormieter und mir wurde im Einverständnis mit Unterschrift die Übernahme des Teppichbodens und anderer unrelevanter Dinge geregelt.
    Die Fußleisten existieren definitiv nicht mehr.
    Leider ist nirgendwo auch nur irgendetwas zu den Fußleisten geschrieben, weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll noch in der Vormieter-Mieterregelung.

    ich will ungern meine Kaution fur soetwas unsinniges abgeben

  • dann haben Sie doch alles was Sie brauchen: Bodenbelag wurde übernommen (zu dem Zeitpunkt waren die Teppich-leisten dran).......mehr ist für sie nicht wichtig......und wenn VM es anspricht sagen sie so wie es ist: Es standen nirgendwo bei Übergabe alte Fußleisten in der Ecke rum und für Sie war der Boden sofort nutzbar............die "alten" Fußleisten hätte er mit dem Vormieter abklären müssen bzw. dran denken sollen.............das wird schon werden nicht unnötig zuviele Gedanken machen...

  • hallo Rudpolpho und vielen Dank für deine Nachrichten, das muntert einen in der Sache etwas auf.
    Nur was meinst du mit drauf ankommen lassen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung...

    ich werde aber in jedem Falle berichten wie es ausgegangen ist!


  • Nur was meinst du mit drauf ankommen lassen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung...
    !


    gucken wie er reagiert, ich denke er lenkt ein bzw. ich gehe davon aus, dass er die Sache gar nicht erwähnt........also warte mal ab..........vieleicht hat er das schon längst mit vormieter abgeklärt..

  • ich werde aber in jedem Falle berichten wie es ausgegangen ist!


    Tu' das, und bedenke, dass Dein Vertragspartner stets Dein Vermieter ist, NICHT Dein Vormieter. Daher ist die korrekte Ausfüllung von MV u. Übernahmeprotokoll "lebens"notwendig.

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