Beiträge von Berny

    ... noch wurde der Bereich der Betriebskosten angekreuzt. D.h. es wurde keinerlei Angaben zu den anfallenden Betriebskosten gemacht, weder unter dem Punkt "Vorauszahlungen" noch unter dem Punkt "Pauschale für die allg. Betriebskosten).

    Im Mietvertrag wird in der allgemeinen Aufzählung die Gartenpflege als einer der Punkte der umlagefähigen Betriebskosten genannt


    Ja, was denn nun...?:mad:

    Hallo southwestern,

    mit exakter Wiedergabe von Zahlen und Daten scheinst Du es wohl nicht soo genau zu nehmen..., sind ja schliesslich nur geschwärztes Papier. Somit von mir auch nur einige Allgemeinbemerkungen:

    "Hausmeisterdienst 2010/11 = 20.507,18€
    Hausmeisterdienst 2011/12 = 34.380,95€"
    - Dir steht Einsicht in die Originalunterlagen zu.

    "Gemeinschaftsantenne 2010/2011 = 24.810,26€
    Kabel-TV 2011/2012 = 37.05,08€"
    - Meinst wohl 37.x05,08€. - Da dürfte wohl das Leistungsangebot entsprechend gestiegen sein. Diese Art von "Wohnwertverbesserung" hat der Mieter zu dulden.

    "Rauchwarnmelder 2010/11 = 50,08€
    Wartung BMA/RWA 2011/2012 = 4.229,74€"
    - Dir steht Einsicht in die Originalunterlagen zu.

    "Auch wenn sich die höheren Kosten durch den Vermieterwechsel ergeben, so ist dieser Wechsel erst nach meinem Auszug entstanden. Also müsste ich doch auch nach den Konditionen des alten Vermieters abgerechnet werden, oder?"
    - Grundsätzlich hat sich ein reiner VM-Wechsel nicht auf die Betriebskostenberechnungen auszuwirken.

    "Im Internet liest man, dass Kosten für leerstehende Wohnungen nicht (oder von Fall zu Fall nur teilweise) auf die Mieter übertragen werden dürfen."
    - Leerstände von Wohnungen dürfen sich nicht auf die vorhandenen zahlenden Mieter negativ auswirken.

    "Laut meiner Betriebskostenabrechnung ist für jeden Nebenkostenposten im Gesamtverteilschlüssel (nach qm), die Wohnfläche des gesamten Hauses angegeben, obwohl bis heute etwa ein drittel der Wohnungen leerstehen und es zu meiner Zeit etwa 50% waren...
    Ist das rechtens?"
    - Antwort wie vor.

    "Folgende Rechnung liegt dabei zugrunde: Gesamtkosten : Gesamtverteilschlüssel x Einzelverteilschlüssel."
    - Ist normal.

    Nun hat mich die Verwaltung letzte Woche angerufen und mir mitgeteilt, dass der Eigentümer nun verkaufen möchte und wir daher bis Ende des Jahres die Miete zahlen müssen, da ein Nachmieter nicht gewünscht wird.
    Nun stehen wir vor dem Problem. Sind wir verpflichtet die Miete bis Ende des Jahres zu zahlen, obwohl wir viel Zeit investiert haben um einen Nachmieter zu finden? Müssen wir dann nur die Kaltmiete bezahlen?


    Das Leben ist hart, aber ungerecht...
    Ihr habt die Bruttomiete bis zum 31.12.2013 zu zahlen.

    Das Einwurf-Einschreiben habe ich gesendet.

    Ich habe noch kein Briefkastenschlüssel und Kellerschlüssel bekommen. Deswegen kann ich eine Schlafzimmer nicht benutzen.

    Ich habe den Hausmeister angerufen und gefragt ob Sie mir den Telephonnummer des Eigentummers wissen lassen können.

    Denn habe ich einen Telefonnummer von einer Hausverwaltungsfirma bekommen. Diese haben nie vom dieses Vermieters gehört und haben auch kein Objekt in der Straße wo ich wohne.

    Was kann ich tun? Sind Mietvertrage in Deutschland registriert?


    Nein, sie werden i.d.R. zwischen Erwachsenen abgeschlossen... (pardon, nicht so ganz persönlich nehmen.)

    Hallo Supo,

    ich hätte bereits am 5.8. fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt. Einen Mahnbescheid würde ich erst beantragen, wenn der Mieter ausgezogen sein wird und ich einen Überblick über sein Mietkonto haben werde.

    nweiss:

    "wir sind gerade in eine Wohnung eingezogen nach dem das Übernahmeprotokoll unterschrieben ist sind und die extrem gelben Türen aufgefallen genau so die Fettflecken auf diesen und die Kratzer."
    - Falsche zeitliche Reihenfolge (denk' mal nach!).

    "nun habe ich heute von dem Vermieter ein Brief bekommen wo drinsteht das sie die Türen nicht Renovieren werden weil die Türen nicht beschädigt sind sondern nur vergilbt !"
    - Der VM hat recht. Das Ausrufezeichen war jedoch nicht erforderlich.

    "wie lange kann ich einspruch gegen das Übernahme protokoll einlegen ?
    - Überhaupt nicht. - Und btw. ein Tipp für Dich: Plenk ? Wikipedia

    Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier?


    Da sehe auch ich leider kaum erfolgversprechende Möglichkeiten. Kannst Dich ja mal bei einem Fachanwalt beraten lassen. Ausser Spesen nix... Tut mir leid.

    Hallo Unimog,

    der Vermieter kann jederzeit mit dem Mieter ein Gespräch über die Anpassung der Miete ein Gespräch führen wollen. Hier sollten dann beide Parteiuen eine für beide brauchbare Lösung finden. So ist das wohl auch bei Euch angedacht.
    Der VM kann jedoch auch nach ein Vierteljahr vorher erfolgter Ankündigung und Beschreibung der Wohnwertverbesserungsmassnahmen mit Kosten UND erfolgten Massnahmen die Miete erhöhen, wobei dem aber Grenzen gesetzt sind: Jährlich max. 11% der auf die Wohnung entfallenen Kosten.

    Da sich diese Frage außerhalb des Mietrechts befindet, solltet ihr die Experten befragen:
    Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage


    Eine bessere Antwort hätte ich auch nicht gefunden, ausser, dass der Mieter mit dem Heizkostenprovider keinen Vertrag hat. Alleiniger Anbrechpartner des M ist der VM.
    Die VM verweisen nur gerne an die HK-Provider, da sie selbst meist keine Ahnung von Heizkostenberechnungen haben und das lieber für die Mieter kostenpflichtig machen lassen...:cool:

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