Hallo southwestern,
mit exakter Wiedergabe von Zahlen und Daten scheinst Du es wohl nicht soo genau zu nehmen..., sind ja schliesslich nur geschwärztes Papier. Somit von mir auch nur einige Allgemeinbemerkungen:
"Hausmeisterdienst 2010/11 = 20.507,18€
Hausmeisterdienst 2011/12 = 34.380,95€"
- Dir steht Einsicht in die Originalunterlagen zu.
"Gemeinschaftsantenne 2010/2011 = 24.810,26€
Kabel-TV 2011/2012 = 37.05,08€"
- Meinst wohl 37.x05,08€. - Da dürfte wohl das Leistungsangebot entsprechend gestiegen sein. Diese Art von "Wohnwertverbesserung" hat der Mieter zu dulden.
"Rauchwarnmelder 2010/11 = 50,08€
Wartung BMA/RWA 2011/2012 = 4.229,74€"
- Dir steht Einsicht in die Originalunterlagen zu.
"Auch wenn sich die höheren Kosten durch den Vermieterwechsel ergeben, so ist dieser Wechsel erst nach meinem Auszug entstanden. Also müsste ich doch auch nach den Konditionen des alten Vermieters abgerechnet werden, oder?"
- Grundsätzlich hat sich ein reiner VM-Wechsel nicht auf die Betriebskostenberechnungen auszuwirken.
"Im Internet liest man, dass Kosten für leerstehende Wohnungen nicht (oder von Fall zu Fall nur teilweise) auf die Mieter übertragen werden dürfen."
- Leerstände von Wohnungen dürfen sich nicht auf die vorhandenen zahlenden Mieter negativ auswirken.
"Laut meiner Betriebskostenabrechnung ist für jeden Nebenkostenposten im Gesamtverteilschlüssel (nach qm), die Wohnfläche des gesamten Hauses angegeben, obwohl bis heute etwa ein drittel der Wohnungen leerstehen und es zu meiner Zeit etwa 50% waren...
Ist das rechtens?"
- Antwort wie vor.
"Folgende Rechnung liegt dabei zugrunde: Gesamtkosten : Gesamtverteilschlüssel x Einzelverteilschlüssel."
- Ist normal.