Sehr geehrte Mitglieder,
Folgender Sachverhalt:
Im Jahr 2009 wurde eine Wohnung von mir angemietet. Im Übergabeprotokoll
Wurde der Zustand als Unrenoviert zbw. Nicht neu weiss gestrichen vermerkt.
Die Wände wurden innerhalb der Mietdauer genauso belassen da es nur wenige Mängel an den Wänden gab.
Im Mietvertrag steht zum Thema Auszug und Renovierung folgende Punkte:
Generell Instandsetzung/Schönheitsreparaturen:
Schönheitsreparaturen sind durchzuführen wenn und soweit sie erforderlich werden. In der Regel sind die
Schönheitsreparaturen gerechnet vom Beginn des Mietverhältnis an bzw von der letzten nach Beginn des Mietverhältnis
Fachgerechten Durchführung, in nassräumen alle 5 jahre wohn und Schlafraume alle 7 Jahre usw.
Jetzt der absatz zum auszug:
Soweit die in punkt 9 genannten fristen nicht abgelaufen sind, aber ein Bedarf besteht Schönheitsreparaturen durchzuführen gilt folgendes:
Bei der gemeinsamen Abnahme der Mieträume entscheiden Mieter und Vermieter darüber in welchen angemessenen
Verhältnis sich der Mieter anteilig an den Kosten für Schönheitsreparaturen beteiligt.
Der Grad der Abnutzung wird unter anderem dadurch erkennbar dass Schmutzteile auf Wände Türen und Fenster deutlich sichtbar sind .... usw usw ...
Meine Frage: Da ich ja beim Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen habe und nichts
Verändert habe inwieweit muss ich beim Auszug streichen bzw. Darf mein "kostenanteil" hoch sein?
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ... schwierig mit Handy zu schreiben ![]()
Vielen Dank für die Hilfe